Drucksache 18 / 11 642 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Berlinale und Antwort vom 07. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER VON BERLIN Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) _____________________________________________ über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – GSen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11642 vom 14. Juni 2017 über Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Berlinale ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche privaten Sicherheitsunternehmen waren in den letzten zehn Jahren für die Berlinale im Auftrag der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH tätig? (Aufstellung erbeten.) 2. Wurden die Leistungen ausgeschrieben und wer war oder ist für die Ausschreibungen zuständig? Wenn nicht, warum nicht? 3. Welche Kosten sind der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH in den letzten zehn Jahren durch die Vergabe von Leistungen an private Sicherheitsunternehmen im Rahmen der Berlin Berlinale entstanden? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) 4. Wie hoch war der Personaleinsatz in den letzten zehn Jahren bis heute? (Aufstellung nach Jahren und Einsatz von Sicherheitspersonal erbeten.) 5. Wird überprüft, ob alle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben und wenn ja, wie? Wenn nicht, warum nicht? 6. Wurden seit der Inanspruchnahme privater Sicherheitsunternehmen für die Berlinale fehlende erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse festgestellt und wie wurde damit verfahren? - 2 - 7. Wie regelmäßig, durch wen und mit welchen Ergebnissen wird überprüft, ob alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit im Sicherheitsbereich nach Gewerbeordnung §34a einhalten? 8. Wie und, durch wen und mit welchen Ergebnissen wurde die die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und des Landesmindestlohngesetzes bei den Leistungen durch private Sicherheitsunternehmen bei der Berlinale überprüft? 9. Gab es in der Vergangenheit strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf der Berlinale und wenn ja, weswegen und mit welchem Verfahrensausgang? Zu 1. bis 9.: Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH ist eine Einrichtung des Bundes. Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Hauptfinanzier der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch eine institutionelle Förderung. Dem Senat liegen zu den gestellten Fragen keine Informationen vor. Die um Auskunft gebetene Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH hat darauf verwiesen, dass die Beantwortung der in der Schriftlichen Anfrage gestellten Fragen nicht möglich ist, da damit vertrauliche Informationen über die Geschäftstätigkeit und die Vertragsinhalte offengelegt würden. Berlin, den 07. Juli 2017 Regierender Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei S18-11642 S18-11642