Drucksache 18 / 11 648 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Domer (SPD) vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Neubau der Heinrich-Böll-Oberschule in Hakenfelde und Antwort vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina Domer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11648 vom 12. Juni 2017 über Neubau der Heinrich-Böll-Oberschule in Hakenfelde ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welches Kalenderjahr ist der Beginn der Investitionsmaßnahme Neubau der Heinrich-Böll- Oberschule in welcher Höhe vorgesehen? Zu 1.: Aktuell läuft der Planungswettbewerb für den Generalplaner. Anschließend beginnt ab September 2017 die Planungsphase. Frage 2: Welches Datum sieht der Bauplan für den Beginn und den voraussichtlichen Abschluss der Maßnahmen und der Erstaufnahme des Schulbetriebs im neuen Schulgebäude vor? Zu 2.: Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch kein Bauplan vor. Die grobe Terminplanung sieht einen möglichen Baubeginn für den Schulneubau ab Mitte 2019 vor. Damit wäre von einer möglichen Fertigstellung bis Herbst 2022 auszugehen. Frage 3: Sind vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Fristunter- bzw.- Fristüberschreitung bei dem Bauvorhaben getroffen worden? (Anreize/Sanktionen) Wenn nicht, bitte erläutern weshalb nicht? Zu 3.: Es wurden bisher keine Verträge geschlossen. Aktuell werden die Vergaben an die Planungsbeteiligten vorbereitet. Frage 4: Liegt zu der geplanten Investitionsmaßnahme ein Bedarfsprogramm vor? Wenn ja, seit wann? Frage 5: Liegen zu der geplanten Investitionsmaßnahme alle vorgesehenen Unterlagen gemäß den anzuwendenden Bau- und Haushälterischen Vorschriften vor? (ABau/LHO ) Wenn ja, seit wann? - - 2 Zu 4. und 5.: Ja. Es liegt ein geprüftes Bedarfsprogramm vom 26.08.2016 über 29.350 T€ vor. Berlin, den 03. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11648 S18-11648