Drucksache 18 / 11 651 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 21. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Wie setzt der Senat die Schulsanierungen zügig und reibungslos um? und Antwort vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11651 vom 21. Juni 2017 über Wie setzt der Senat die Schulsanierungen zügig und reibungslos um? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welche Schulsanierungsmaßnahmen wird im Rahmen der Schulsanierungsoffensive des Landes Berlin welche Senatsverwaltung zuständig und für welche Schulsanierungsmaßnahmen werden die Bezirke zuständig sein? 2. Wie ist die Verantwortlichkeit der Umsetzung von Schulsanierungsmaßnahmen aus SIWA/SIWANA- Mitteln zwischen welchen Senatsverwaltungen einerseits und zwischen Senat und Bezirken andererseits geregelt? Zu 1. und 2.: In der Vorlage – zur Kenntnisnahme – des Senats an das Abgeordnetenhaus über „Berliner Schulbauoffensive – Phase I“ (Drucksache 18/0351) vom 11.04.2017 ist unter Pkt. 22 ausgeführt: „Die Bezirke melden bis zum 30. Juni 2017 abschließend an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) und an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn), welche Maßnahmen der mittleren Tranche zwischen 5,5 und 10 Mio. € sie übernehmen werden, ggf. in Modellen zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. Der Senat wird die Zuständigkeit für die Maßnahmen, die nicht durch einen Bezirk oder durch mehrere Bezirke in gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung realisiert werden, übernehmen.“ - - 2 Die aus SIWANA-Mitteln (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds) finanzierten Baumaßnahmen unter 5,5 Mio. € werden von den grundsätzlich für Bau und Sanierung der allgemein bildenden Schulen zuständigen Bezirke umgesetzt. Für die Maßnahmen über 5,5 Mio. € gelten die o.a. Ausführungen. 3. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen Senat und Bezirken über die einheitlichen Kriterien zur Erarbeitung des gemeinsamen Schulgebäudescans? Zu 3.: Die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) hatte - obgleich für die „äußeren“ Schulangelegenheiten nicht zuständig - im Einvernehmen mit den Bezirken darauf hingewirkt, dass die Erhebung des Sanierungsbedarfs der Schulen in bezirklicher Trägerschaft einheitlich durchgeführt wird. Über Kriterien, Vorgehensweise sowie Bewertung des Sanierungsbedarfs (Kostenrahmen, Prioritäten etc.) hatten sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe (AG) „Statuserhebung/Sanierungsbedarf“ verständigt . In der AG waren im Wesentlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf, sowie der SenBildJugWiss vertreten. Die Ergebnisse wurden anschließend in den Sitzungen der Leiter der bezirklichen Bereiche Hochbau/Facility Management abgestimmt. 4. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Senat und Bezirken darüber, welche Schulen wann auf Grundlage des Schulgebäudescan-Ergebnisses und der Schulsanierungsoffensive des Landes Berlin saniert werden? Zu 4.: Unter Pkt. 17 der o.a. Vorlage an das Abgeordnetenhaus ist dargestellt, dass die SenBild- JugFam basierend auf den Vorschlägen der Bezirke Zeit-Maßnahmenpläne erstellt. Dafür müssen sie spätestens im Herbst im 2017 Umsetzungsplanungen zum Abbau des Sanierungsbedarfs vorlegen. Die Planungen sollen jeweils Anfang des Jahres (Stichtag 31.12. des Vorjahres) aktualisiert und der Abbau des Sanierungsbedarfs dokumentiert werden. 5. Wie gestaltet sich der konkrete Sanierungsbedarf gemäß Prioritäten I, II und III aller a) allgemein bildenden Schulen und b) aller Berufsschulen insgesamt in Berlin? Zu 5.: Der Vorlage an den Hauptausschuss über „Bericht zum Gebäudescan der Schulbauten mit Sanierungsbedarf – Schlussbericht“ vom 07.03.2017 (Rote Nr. 18/0131 D) samt Anlagen sind die erbetenen Angaben zu entnehmen. 6. Wann und in welchem Rahmen erfolgt die geplante Gründung von (einer) landeseigenen Gesellschaft(en) für Schulsanierungsmaßnahmen und für welche Schulsanierungsmaßnahmen soll(en) diese zuständig sein? 7. Ist geplant diese Gesellschaft(en) einer Senatsverwaltung zuzuordnen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll(en) diese Gesellschaft(en) haben? - - 3 Zu 6. und 7.: Um die Bezirke zu entlasten, sollen bis zu vier bezirkliche Schulsanierungs-GmbHs gegründet werden, die in der Aufbauphase an ein ausgewähltes bezirkliches Bauamt angebunden werden. Sie werden als Dienstleister der Bezirke fungieren und für Maßnahmen zuständig sein, die mindestens zwei Bezirke betreffen. Um die Stadtentwicklungsverwaltung bei Neubau- und großen Sanierungsmaßnahmen von mehr als 10 Mio. Euro zu entlasten , wird eine Gesellschaft als mittelbare landeseigene Planungs- und Projektsteuerungsgesellschaft mit eigener Geschäftsführung als Tochter der Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH gegründet. Bis Ende 2018 soll der Aufbau arbeitsfähiger Strukturen abgeschlossen sein. 8. Hält der Senat an seinem Ziel fest, innerhalb der nächsten 10 Jahre den gesamten Schulsanierungsbedarf der Prioritäten I, II und III gemäß des Schulgebäudescan-Ergebnisses abzutragen und wenn ja, wie wird der Senat dafür sorgen, dass die Schulsanierungen zügig und reibungslos erfolgen und dass die dafür notwendigen Mittel vollumfänglich zur Verfügung stehen werden? Zu 8.: Der Senat hält an dem Ziel fest, den Sanierungsbedarf innerhalb eines Zehnjahres- Zeitraums abzubauen. Wie zu 4. ausgeführt, wird basierend auf den Vorschlägen der Bezirke eine jährlich zu aktualisierende Zeit-Maßnahmenplanung aufgestellt. Die erforderlichen Finanzmittel für die Realisierung der geplanten Maßnahmen müssen im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden. 9. Wie wird der Senat sicherstellen, dass im Rahmen dieser Schulsanierungsmaßnahmen nicht jene Bezirke übervorteilt werden, die aufgrund unterschiedlicher Gründe einen überdurchschnittlich hohen Schulsanierungsbedarf angestaut haben? Zu 9.: Die Finanzzuweisungen, sowohl für den baulichen Unterhalt als auch für das Schulsanierungsprogramm , erfolgen nach den gleichen Kriterien wie bisher, d.h. unabhängig von der Höhe des jeweiligen Sanierungsbedarfs oder der Zahl der Schulen mit Sanierungsbedarf in den Bezirken; eine Benachteiligung einzelner Bezirke findet diesbezüglich nicht statt. In allen Bezirken ist Schul-Sanierungsbedarf - in unterschiedlichem Umfang - vorhanden. Die Gründe für die z.T. erheblichen Abweichungen sind vielfältig. U.a. ist die Zahl der Schulstandorte/-flächen, aber auch die Schwerpunktsetzungen beim Einsatz der Mittel des jeweiligen bezirklichen Globalhaushalts ursächlich. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem Bezirke sämtliche Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen haben, andere aber noch nicht, wird darüber zu entscheiden sein, ob und wenn ja, welche anderen Zumessungsmodelle gewählt werden sollten, um eine Bevorteilung oder Benachteiligung auszuschließen. 10. Wie wird der Senat sicherstellen, dass zukünftig Bezirke Haushaltsmittel, die für die Sanierung von Schulen vorgesehen sind, nicht für andere bezirkliche Vorhaben zweckentfremden, so wie das gemäß Drs. 18/10842 nachweislich in der Vergangenheit der Fall war? - - 4 Zu 10.: Pkt. 6 der o.a. Vorlage an das Abgeordnetenhaus ist zu entnehmen, dass bereits ab 2017 die Mittel für den baulichen Unterhalt der Schulen zweckgebunden erhöht und ab 2018/2019 dauerhaft (zweckgebunden) für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen fortgeschrieben werden. Berlin, den 05. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11651 S18-11651a