Drucksache 18 / 11 654 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Kugler (SPD) vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Ehrenamtliche Naturschutzwächter in Berlin und Antwort vom 04. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Kugler (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 654 vom 12. Juni 2017 über Ehrenamtliche Naturschutzwächter in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele ehrenamtliche Naturschutzwächter gemäß §49 des Berliner Naturschutzgesetzes gibt es in Berlin? Antwort zu 1: Die ehrenamtlichen Naturschutzwächter gemäß § 49 Berliner Naturschutzgesetz werden ausschließlich von den Bezirksämtern berufen, eingesetzt und betreut. Dem Senat liegen dazu keine Daten vor. Er hat zu den gewünschten Auskünften die Bezirksämter befragt und von den Bezirksämter Reinickendorf, Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln die Information erhalten, dass diese gegenwärtig keine Naturschutzwächter beauftragt haben. Das Bezirksamt Lichtenberg hat aktuell elf Personen als Naturschutzwächter bestellt, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vier. Frage 2: Welche Aufgaben werden von diesen konkret übernommen? Antwort zu 2: Lichtenberg: Die Naturschutzwächter werden für die Beobachtung von Natur und Landschaft in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen eingesetzt. Entsprechend der Fachkenntnisse werden in einem Monatsbericht die Beobachtungen von Fauna und Flora gemeldet. Grundlage für den Bericht sind vier Begehungen je Monat. Gibt es Abweichungen vom Sollzustand der Pflege oder werden Ordnungswidrigkeiten festgestellt, dann erfolgt eine Meldung im Bericht. Die Sachverhalte werden dann gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Der größere Teil der Naturschutzwächter ist in 2 der Lage, Daten digital so zur Verfügung zu stellen, dass sie in der Datenbank Fauna und Flora Lichtenberg aufgenommen werden können. Marzahn-Hellersdorf: Die Naturschutzwächter belaufen insbesondere die Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile sowie die Flächen, in denen spezielle Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden oder wurden. Sie geben Rückmeldungen an die untere Naturschutzbehörde zu deren Zustand und zu aus ihrer Sicht erforderlichen Maßnahmen. Weiterhin nehmen sie an konkreten Maßnahmen teil oder führen diese selbstständig aus, kümmern sich z.B. um Turmfalkenstandorte, Fledermauskästen etc. Zudem sprechen Sie mit Besuchern der Räume und weisen sie auf Besonderheiten hin, manchmal mahnen sie auch. Frage3: Wie schätzt der Senat deren Beitrag zur Ergänzung der bezirklichen Grünflächenpflege ein? Antwort zu 3: In der Pflege der bezirklichen Grünflächen werden keine Naturschutzwächter eingesetzt. Frage 4: Wie schätzt der Senat die Rolle der Naturschutzwächter bei der Umsetzung der Berliner Baumschutzverordnung ein? Antwort zu 4: Die Rolle der Naturschutzwächter bei der Umsetzung der Berliner Baumschutzverordnung ist auch in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf gering. Die Naturschutzwächter sind auf öffentlichen Flächen tätig, überwiegend in Schutzgebieten, in denen die Baumschutzverordnung Berlin keine Anwendung findet. Frage 5: Ist nach Einschätzung des Senats eine Ausweitung der Zuständigkeiten und Befugnisse der Naturschutzwächter wünschenswert? Wenn ja, in welchem Umfang? Antwort zu 5: Eine Ausweitung der Befugnisse und Zuständigkeiten wird nicht als notwendig erachtet. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Naturschutzwächter nur eine sehr geringe Aufwandsentschädigung erhalten. Für eine Verbesserung des Vollzuges im Bereich des Naturschutzes wäre eine personelle Stärkung des Außendienstes des Ordnungsamtes und darauf aufbauend dann eine enge Kooperation mit dem Bereich Naturschutz notwendig. Berlin, den 04.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11654 S18-11654