Drucksache 18 / 11 655 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Was ist uns die Sicherheit für Kids wert? Jugendverkehrsschulen retten! und Antwort vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11655 vom 20. Juni 2017 über Was ist uns die Sicherheit für Kids wert? Jugendverkehrsschulen retten! ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung des Fragestellers, dass die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsbildung junger Menschen leisten und erhalten werden müssen? Zu 1.: Ja. Die Jugendverkehrsschulen wurden 2016 im § 124a des Schulgesetzes von Berlin als gesetzliche Aufgabe verankert. Träger sind die Bezirke. Die Jugendverkehrsschulen haben u.a. die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zu eröffnen. Der Senat hat sich den Ausbau der Jugendverkehrsschulen zum Ziel gesetzt und dies in den Richtlinien der Regierungspolitik dargelegt. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senates der Sanierungsbedarf in den Jugendverkehrsschulen und welcher Anteil davon ist bereits abgesichert? (Bitte einzeln nach JVS, Bezirk, und Höhe des Sanierungsbedarfs auflisten.) Zu 2.: Dem Senat ist in Grundzügen bekannt, dass für die Jugendverkehrsschulen Sanierungsbedarf in unterschiedlichem Umfang besteht. Detaillierte Informationen, welche eine konkrete Beurteilung notwendiger Einzelmaßnahmen und des dafür berlinweit erforderlichen Finanzbedarfs begründen, liegen gegenwärtig nicht vor. - - 2 Unabhängig davon hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Bezirken bereits die Förderung von Sanierungsmaßnahmen für die Verkehrsflächen (Fahrbahnen) der Jugendverkehrsschulen mit bis zu 99.000 € je Standort angeboten (Antragsverfahren ). Die Mittel werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds SIWANA III 2017, Maßnahme Radinfrastruktur, bereitgestellt . 3. Welche JVS besitzen nach Kenntnis des Senates mindestens eine pädagogische und eine Verwaltungskraft ? (Bitte einzeln nach JVS, Bezirk, und Personalausstattung auflisten.) Zu 3.: Die Beantwortung der Frage 3. betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Hinzuziehung der Bezirke beantworten kann. Die Bezirke wurden daher um Stellungnahme gebeten . Gegenwärtig werden in den Bezirken nur wenige, teilweise daher kaum ermittelbare, Stellenanteile für Verwaltungstätigkeiten eingesetzt, welche dem Betrieb der Jugendverkehrsschulen zuzuordnen sind. In keinem Bezirk ist eine pädagogische Fachkraft für die Aufgaben der Jugendverkehrsschule angestellt. Mit dem Betrieb der Einrichtungen und der Abwicklung der damit verbundenen Aufgaben sind durch die Bezirke regelmäßig freie Träger beauftragt worden. Diese setzen im Rahmen der Beauftragung eigene, weitgehend jedoch als Beschäftigungsträger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die im Rahmen einer AGH-Entgeltmaßnahme (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) des Jobcenters dort tätig sind. Darüber hinaus werden Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der Polizei sowie die im Rahmen der Radfahrausbildung der Schülerinnen und Schüler unterrichtenden Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen tätig. In einigen Bezirken unterstützen ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger den Betrieb der Einrichtungen. Der Senat hält es für die systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den Bezirken für erforderlich, dass die Bezirke selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen aufbauen, um eine immer wichtiger werdende offensive Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Stadt aktiv mitgestalten zu können. Im Ergebnis der Beratungen mit den Bezirken über die sich aus der Wachsenden Stadt und den Richtlinien der Regierungspolitik ergebenden Mehrbedarfe wurde den Bezirken daher ein Personalmehrbedarf für die Ausstattung der Jugendverkehrsschulen mit fachlich und pädagogisch qualifiziertem Personal anerkannt. Die Umsetzung ist von den Bezirken in eigener Verantwortung vorzunehmen und zu belegen. 4. Wie wirkt der Senat auf die Bezirke ein um den Erhalt der JVS sicher zu stellen und wie unterstützt er sie? Zu 4.: Aufgrund der gesetzlichen Absicherung ist der Bestand von Jugendverkehrsschulen nicht gefährdet. Senat und Bezirke arbeiten hinsichtlich eines systematischen Ausbaus der Jugendverkehrsschulen ressortübergreifend zusammen (siehe zu 2. und 3.). - - 3 Darüber hinaus sei als ein weiteres Beispiel auf die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 verwiesen. Je Standort wurde den Bezirken ein Betrag von 25.000 € zusätzlich zu den in den bezirklichen Haushalten etatisierten Mitteln zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden in voller Höhe verstetigt und sind dem Bezirksplafond zugeführt worden. Die Bezirke sind damit in die Lage versetzt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019, die zusätzlichen Mittel für die außerschulischen Lernorte fortzuschreiben und einrichtungsbezogen einsetzen zu können. Berlin, den 05. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11655 S18-11655