Drucksache 18 / 11 656 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 22. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Weitere Nachfragen: Lmb-Daten und Schulen in freier Trägerschaft und Antwort vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11656 vom 22. Juni 2017 über Weitere Nachfragen: Lmb-Daten und Schulen in freier Trägerschaft ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Drucksache 18/11340 erklärt der Senat, dass alle Schulen in freier Trägerschaft, dem Land Berlin die Anzahl der von der Zuzahlung des Eigenanteils befreiten Schüler übermitteln. Verschiedene Schulen in freier Trägerschaft erklärten aber, dass Sie aus unterschiedlichen Gründen keine Lmb-Daten erheben. Deshalb wiederhole ich die Frage 1 aus der Drucksache 18/11340. 1. Welche Schulen in freier Trägerschaft meldeten innerhalb der letzten zehn Jahre dem Senat Daten zum lmb-Anteil ihrer Schülerschaft (sortiert nach Schule, Träger und Jahr)? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht keine schulscharfen Lernmittelbefreiungs(Lmb)-Quoten, um öffentliche sachfremde Sozial- bzw. „Armuts“- Rankings zu vermeiden. Deshalb werden auch keine Schulnamen in diesem Zusammenhang veröffentlicht und keine Auswertungen über mehrere Jahre erstellt. Insgesamt haben 88 allgemeinbildende und 19 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2016/2017 dem Senat Daten zum Lmb-Anteil ihrer Schülerschaft geliefert . Die Datenlieferung ist für die Schulen im Rahmen der Meldung der jährlichen Schülerund Klassenstatistik verpflichtend (siehe zu 2.). 2. Wenn Schulen in freier Trägerschaft verpflichtet sind Lmb-Daten zu erheben, auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung? Zu 2.: Gemäß § 95 Abs. 4 des Schulgesetzes sind auf Ersatzschulen unter anderem die §§ 64 bis 66 des Schulgesetzes anwendbar. Gemäß § 65 Abs. 4 Satz 1 des Schulgesetzes sind die Schulen (und damit auch die Ersatzschulen) verpflichtet, der zuständigen Schulbehörde und der Schulaufsichtsbehörde für statistische Zwecke Einzelangaben der Schülerinnen und Schüler und des an der Schule tätigen Personals zu übermitteln. Gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 16 der auf Grund von § 66 des Schulgesetzes erlassenen und auch für Ersatzschulen geltenden Schuldatenverordnung gehört die Befreiung von der Verpflichtung zur - - 2 Zahlung eines Eigenanteils für die Beschaffung der erforderlichen Lernmittel im Sinne von § 50 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes zu den schülerbezogenen Merkmalen der Schulstatistik und damit zu den Einzelangaben, die auch die Ersatzschulen der Schulaufsichtsbehörde übermitteln müssen. 3. Wenn Schulen in freier Trägerschaft gar keinen Eigenanteil von den Eltern für Lernmittel erheben, können diese Schulen auch über keine Lmb-Daten verfügen, wie kann der Senat dann aber die Auffassung vertreten , dass alle Berliner Schulen im Rahmen der IST-Statistik ihre Lmb-Daten an den Senat übermitteln? Zu 3.: Die Schlussfolgerung, dass der Verzicht auf die Erhebung eines Eigenanteils von Lernmitteln dazu führt, dass keine Statistik zum Anteil der lernmittelbefreiten Schülerinnen und Schüler geführt werden kann, wird vom Senat nicht geteilt. 4. Wenn der Lmb-Faktor im Hinblick auf die Schulen in freier Trägerschaft über keine tatsächliche Aussagekraft verfügt, wieso hat der Senat, dann diese Daten im Rahmen der Studie „Alter Wolf im neuen Schafspelz ? Die Persistenz sozialer Ungleichheiten im Berliner Schulsystems“ dem Wissenschaftszentrum für Sozialforschung überhaupt zur Verfügung gestellt? Zu 4.: Die Anforderung von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken, welcher der Senat nach dem Landesstatistikgesetz nachzukommen hat, impliziert die Verantwortung des Auftraggebers zur fachlich richtigen Interpretation der Daten. Dies gilt auch für die Humboldt-Universität zu Berlin, die in diesem Fall die Daten bei der seinerzeitigen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für ein Projekt „zum institutionellen Wandel des Schulsystems in Berlin“ angefordert hat. 5. Hat das Wissenschaftszentrum für Sozialforschung überhaupt Kenntnis über diesen Sachverhalt? 6. Inwiefern sind die Schlüsse aus der aktuellen Studie des WZB schlüssig, wenn über Schulen in freier Trägerschaft keine flächendeckenden Daten für den untersuchten Zeitraum vorliegen und hat der Senat auf das Problem hingewiesen? Zu 5. und 6.: Auf die bedingte Aussagekraft der Lmb-Daten bei Privatschulen wurden die Autoren hingewiesen . Berlin, den 05. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11656 S18-11656