Drucksache 18 / 11 657 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Privilegien bzw. sonstige Vergünstigungen für Personalvertretungen bei Landesbetrieben und Antwort vom 07. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 657 vom 20. Juni 2017 über Privilegien bzw. sonstige Vergünstigungen für Personalvertretungen bei Landesbetrieben ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, ob Privilegien oder sonstige Vergünstigungen (z.B. Überlassung von Dienstwagen) für Personalratsvertreter in landeseigenen Betrieben gewährt wurden bzw. werden? Zu 1.: Ja. 2. Falls ja, a. um welche Privilegien handelt es sich? b. welche Landesbetriebe haben Privilegien gewährt? Zu 2.: Die Rechtsaufsicht über die Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) hat Kenntnis davon erlangt, dass einzelnen Personalvertretern der BWB und der BSR in der Vergangenheit Dienstwagen zur umfassenden Nutzung überlassen worden sind. Diese Praxis wurde eingestellt. Darüber hinaus hat der Vorstand der BSR eine Untersuchung möglicher Begünstigungen bei Arbeitnehmervertreterinnen und –vertretern vorgenommen. 3. Sind dem Senat die Ergebnisse der juristischen Prüfung des Vorstands des BSR bezüglich der Vergünstigungen für Personalräte, wonach die Vergütungen für ihre Personalräte das übliche Maß übersteigen, bekannt? Zu 3.: Die Ergebnisse der Untersuchung sind Gegenstand der Befassung der zuständigen Organe der BSR AöR. 4. Falls ja, hält der Senat auf der Grundlage dieses Gutachten Maßnahmen ggf. welcher Art für geboten ? Zu 4.: Es obliegt dem Vorstand der BSR, auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung über die Einleitung gegebenenfalls gebotener Maßnahmen zu entscheiden. Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Kontrolle des Vorstandes. 2 5. Trifft es zu, dass den Arbeitnehmervertretern der BSR Dienstwagen zur Verfügung gestellt wurden, obwohl diese nicht auf der entsprechenden Führungsebene vorgesehen sind? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 2. Berlin, den 7. Juli 2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11657 S18-11657