Drucksache 18 / 11 658 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Subventionen für Knorr-Bremse-AG/ Hasse & Wrede und Antwort vom 07. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11658 vom 20. Juni 2017 über Subventionen für Knorr-Bremse-AG/ Hasse & Wrede ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat es „Fördermittel und Zusagen“ für Hasse & Wrede, respektive die Knorr-Bremse-AG, gegeben ? Wenn es Fördermittel und Zusagen gegeben hat: a. Welche Art von Fördermitteln waren es? b. Von wem wurden diese Mittel bereitgestellt? c. Gab es Fördermittel aus EU-Fonds, wie z.B. dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung? d. Wofür wurden diese Fördermittel bereitgestellt? Waren sie zweckgebunden? e. Sind diese Fördermittel an Auflagen oder Zusagen gebunden? f. Gab es insbesondere Auflagen zur Arbeitsplatzsicherung? g. In welcher Höhe wurden diese Fördermittel vergeben? h. Handelt es sich bei den Fördermitteln um einmalig Maßnahmen und sind diese bereits abgeschlossen ? i. Gibt es weitere Fördermittelzusagen, die noch andauern und zu wann sind diese terminiert? Zu 1.: Unabhängig von gewährten Altförderungen, deren Bindungsfristen bereits seit mehreren Jahren abgelaufen sind, sind zwei Förderungen aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) relevant, die an andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe gewährt wurden. Förderung 1 2010 wurden der Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH und der Knorr-Bremse Berlin, Zweigniederlassung der Knorr-Bremse für Schienenfahrzeuge GmbH gemeinschaftliche eine Förderung gewährt. Zu 1.a. – 1.c.: Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Mittel wurden von der IBB zugesagt. Es handelt sich um Mittel des Landes Berlin, des Bundes und der Europäischen Union. Die Mittel der EU stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). 2 Zu 1.d. – 1.h.: Die Zuwendung ist zweckgebunden zur Erweiterung der Betriebsstätte in Berlin (Marzahn), verbunden mit der Fortführung der Tätigkeit und Sicherung von 305 bestehenden Dauerarbeitsplätzen sowie Schaffung von 55 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen. unter der Auflage, dass die Arbeitsplätze für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Vorhabens bereitgestellt und besetzt werden, die geförderten Wirtschaftsgüter 5 Jahre in der Betriebsstätte vorhanden sein müssen und die Betriebsstätte eigenbetrieblich zu nutzen ist und nicht auf andere übertragen, geschlossen oder verlagert werden darf. Das geförderte Investitionsvorhaben wurde am 28.10.2013 abgeschlossen . Die vorgenannten Bindungsfristen enden demzufolge am 27.10.2018. Die Höhe der ausgezahlten Zuwendung beträgt aktuell 904.773,88 EUR. Es handelt sich um eine einmalige Förderung für ein in sich geschlossenes Investitionsvorhaben. Das Investitionsvorhaben und die Auszahlung der Fördermittel sind abgeschlossen. Zu 1.i.: Weitere Fördermittelzusagen sind nicht bekannt. Förderung 2: Mit Zuwendungsbescheid vom 6.4.2017 wurde der Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH eine Förderung gewährt. Zu 1.a. – 1.c.: Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Mittel wurden von der IBB zugesagt. Es handelt sich um Mittel des Landes Berlin und des Bundes. Im Rahmen dieser Förderung wurden keine Mittel der Europäischen Union zugesagt. Zu 1.d. – 1.h.: Die Zuwendung ist zweckgebunden zur Diversifizierung der Tätigkeit in Berlin (Marzahn), verbunden mit der Fortführung der Tätigkeit und der Sicherung von 490 bestehenden Dauerarbeitsplätzen und der Schaffung von 60 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen. unter der Auflage, dass die Arbeitsplätze für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Vorhabens bereitgestellt und besetzt werden, die geförderten Wirtschaftsgüter ebenfalls 5 Jahre in der Betriebsstätte vorhanden sein müssen und die Betriebsstätte eigenbetrieblich zu nutzen ist und nicht auf andere übertragen, geschlossen oder verlagert werden darf. Es wurden Fördermittel in Höhe von 1.800.000,00 EUR zugesagt. Bislang wurden noch keine Fördermittel ausgezahlt. Es handelt sich um eine einmalige Förderung für ein in sich geschlossenes Investitionsvorhaben. Das Investitionsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen . 3 Zu 1. i.: Siehe Antwort 1.i. zu Förderung 1 2. Welche Anstrengungen hat der Senat im Fall Hasse & Wrede unternommen, um eine Standortverlagerung abzuwenden? Zu 2.: Das Land Berlin hat im Rahmen der gängigen Förderprogramme Investitionen des Unternehmens in der Vergangenheit unterstützt und gefördert. Zu den damaligen Auflagen gehörten die Sicherung der vorhandenen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie der Erhalt der Arbeitsstätte. Die Bindungsfristen sind bereits seit mehreren Jahren abgelaufen. Das Unternehmen hat im Vorfeld der Entscheidung zur Verlagerung von Teilen der Produktion von Systemen für Nutzfahrzeuge nicht das Gespräch mit dem Land Berlin gesucht. Das vom Land Berlin gemachte Gesprächsangebot blieb bisher unbeantwortet . Auch die ausdrückliche Bitte der Wirtschaftssenatorin an den Vorstandsvorsitzenden der Knorr-Bremse AG München um ein Gespräch zur Auslotung einer möglichen Modifizierung der Entscheidung (Schreiben vom 22.05.2017) blieb bislang ohne Ressonanz. Am 19.06.2017 nahm Herr Staatssekretär Rickerts an der vom Betriebsrat (oder IG Metall) organisierten „aktiven Pause“ der Belegschaft teil und wandte sich auch hier an die Geschäftsleitung, eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu suchen. 3. Am 31. Mai 2017 wurde das Thema und die Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich bei den Mitarbeitern der KB PowerTech, die an den ehemaligen Standort von Hasse & Wrede ziehen sollen, bei einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion mit 350 Betriebs- und Personalräten diskutiert. Bundesarbeitsministerin Frau Andrea Nahles sagte zu, sich dieser Problematik anzunehmen. Gibt es hier Absprachen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Berliner Senat sowie dem betroffenen Unternehmen? Zu 3.: Es handelte sich hierbei um eine Veranstaltung des Bundes. Das Land Berlin war nicht involviert. 4. Gibt es Quellen und Informationen auf die sich die Aussage im Antrag der Regierungskoalition (Drucksache 18/350), Knorr-Bremse sei „erst in jüngster Zeit mit öffentlichen Mitteln für die Zukunft fit gemacht“ worden, stützen könnte? Bitte um Beifügung der entsprechenden Dokumente, bzw. Belege mit Quellenangabe. Zu 4.: Gemeint sind die unter 1. aufgeführten Förderungen, die allerdings nicht direkt in Zusammenhang mit den betroffenen Betriebsteilen stehen. Berlin, den 7.7.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11658 S18-11658