Drucksache 18 / 11 661 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 22. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Kopflos ins neue Schuljahr – oder – wann werden die ausgeschriebenen Stellen Schulleiter/in an der John-F.-Kennedy-School sowohl im primary wie auch im secundary Bereich besetzt werden? und Antwort vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11661 vom 22. Juni 2017 über Kopflos ins neue Schuljahr – oder – wann werden die ausgeschriebenen Stellen Schulleiter/in an der John-F.-Kennedy-School sowohl im primary wie auch im secundary Bereich besetzt werden? _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt die politische Spitze des Hauses Sen BJF meine Einschätzung, dass die Besetzung der o.g. vakant werdenden Stellen nicht mehr in diesem Schuljahr erfolgen wird? a) Wenn nein, wann rechnet man mit dem erfolgreichen Abschluss der laufenden Bewerbungsverfahren? Zu 1. a): Beide Verfahren werden in diesem Schuljahr nicht mehr beendet werden. Hier gab es verschiedene Gründe, die zu Verzögerungen geführt haben. Die John-F.-Kennedy-School beendet das Schuljahr bereits am 30.06.2017. b) Wenn ja, was wird die politische Führung des Hauses tun, um die bereits schriftlich avisierten Klageverfahren beispielsweise mit Hilfe von Mediation zu einem klaglosen Ende zu bringen? Zu 1. b): Zunächst bleibt abzuwarten, ob es zu Klageverfahren kommt. 2. Beabsichtigt die Senatsbildungsverwaltung das Arbeitsverhältnis des geschäftsführenden Schulleiters ein weiteres Mal zu verlängern? Zu 2.: - - 2 Nein, geschäftsführender Schulleiter wird der amerikanische Schulleiter des Oberschulteils . a) Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Wenn ja, bitte welche genau? Zu 2. a): Entfällt. 3. Denkt die politische Führung daran, die Ausschreibungen z. B. wegen möglicher Verfahrensfehler oder aus anderen Gründen zurückzuziehen und somit das oder die Verfahren per Abbruch zunächst zu beenden? Zu 3.: Voraussichtlich ja. 4. Wird es Neuausschreibungen geben? Zu 4.: Voraussichtlich ja. a) Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Zu 4. a): Neuausschreibungen werden nach dem Abbruch der Stellenbesetzungsverfahren veranlasst. 5. Erwägt die politische Führung - ganz im Gegensatz zur Haltung und Erklärung der Verwaltung - eine oder beide Stellen im Wege von Umsetzungen zu besetzen? Zu 5.: Voraussichtlich nein. 6. Gibt es Überlegungen für eine (Interims)Lösung für die Leitung der John-F.-Kennedy-School mit Beginn des neuen Schuljahrs? a) Wenn ja, welcher Art werden diese Lösungen sein? Zu 6.: Es gibt sowohl im deutschen Grundschul- als auch im deutschen Sekundarschulteil mit der Schulgemeinschaft besprochene vorübergehende Lösungen. Im Sekundarschulteil wird die Leitungsstelle kommissarisch mit einem der Oberstufenkoordinatoren besetzt. Im Grundschulteil wird eine stellvertretende Schulleiterin, die bereits auch kommissarisch in der Schulleitung einer anderen Schule eingesetzt war, vorübergehend mit den Aufgaben beauftragt. - - 3 Die Schule wird in der Übergangssituation eng von der Schulaufsicht begleitet und unterstützt. Berlin, den 28. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11661 S18-11661