Drucksache 18 / 11 662 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 22. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Wohin steuert der Senat mit der Landesgesundheitskonferenz (LGK)? und Antwort vom 06. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11662 vom 22. Juni 2017 über Wohin steuert der Senat mit der Landesgesundheitskonferenz (LGK)? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurden in den Koalitionsvereinbarungen von Rot-Rot-Grün keine Aussagen zur Landesgesundheitskonferenz (LGK) getroffen? Zu 1.: Koalitionsvereinbarungen sind Angelegenheit von politischen Parteien. Zur Entstehung von Koalitionsvereinbarungen kann der Senat keine Auskunft geben. Übrigens ist in der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und DIE LINKE Landesverband Berlin und BÜNDNIS 90/Die Grünen Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016- 2021 die Berliner Landesgesundheitskonferenz (LGK) im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung in Berlin benannt: „Die Koalition verfolgt das Ziel, bei chronischen Erkrankungen die Versorgungspfade in Kooperation mit der Landesgesundheitskonferenz patientenorientiert auszugestalten.“ (S. 162). Zudem wird verschiedentlich indirekt Bezug auf die LGK genommen, wenn es beispielsweise um die Intensivierung und schwerpunktmäßige Fokussierung des Aktionsprogramms Gesundheit auf die Bereiche Kindergesundheit, betriebliche Gesundheitsförderung und gesundes Älterwerden analog zu den Berliner Gesundheitszielen der LGK geht. Ebenso ist die LGK von wesentlicher Bedeutung, wenn es um die in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziele des Senats geht, gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse zu schaffen und die Ursachen gesundheitlicher Ungleichheit zu bekämpfen. 2 Der Senat sieht in der LGK ein wichtiges Instrument, um die gesundheitlichen Lebensbedingungen , die gesundheitliche Versorgung und die gesundheitliche Lage der Berlinerinnen und Berliner zu verbessern. Sie trägt wesentlich dazu bei, neuen Herausforderungen und Gefahren der Gesundheit in Berlin mit abgestimmten Strategien zu begegnen und damit die Gesundheitspolitik zielorientierter auszurichten. 2. Wie oft und wann haben die Gremien der Landesgesundheitskonferenz in der neuen Legislatur getagt? Falls es keine Sitzungen gegeben haben sollte, worin liegen die Gründe? Zu 2.: Die Gremien der LGK (Arbeitsgruppen, Steuerungsausschuss und Leitungsrunde) wurden in der neuen Legislatur planmäßig fortgesetzt. Die AG „Gesund aufwachsen“ hat in diesem Jahr fünf Mal getagt (25.01.17, 14.02.17, 01.03.17, 26.04.17, 21.06.17), die AG „Gesundheitsziele Arbeitswelt“ zwei Mal (09.02.17, 15.06.17) und die AG „Gesundheitsziele für Ältere“ drei Mal (14.02.17, 13.03.17, 25.04.17). Die hohe Sitzungsfrequenz der AG „Gesund aufwachsen“ ergab sich durch den in diesem Jahr gestarteten umfassenden Weiterentwicklungsprozess des Berliner Gesundheitsziels „Gesundheitschancen für Kinder und Jugendliche erhöhen – Benachteiligung abbauen“. Der Steuerungsausschuss unter dem Vorsitz des Staatssekretärs für Gesundheit, Herrn Velter, hat in der laufenden Legislaturperiode bislang ein Mal getagt (03.05.17). 3. Auf welche Planungen hat sich der Senat mit den Mitgliedern der Leitungsrunde und des Steuerungsausschusses für dieses Jahr verständigt oder denkt er an eine Änderung der Struktur? Wenn ja, in welche Richtung? Zu 3: Der Senat hat sich mit den Mitgliedern der LGK für dieses Jahr auf die Durchführung von zwei Gesundheitsforen zu den Themen psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen und Notfallversorgung sowie auf die Durchführung der 14. öffentlichen Landesgesundheitskonferenz zum Thema „Umsetzung des Präventionsgesetzes“ verständigt. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Interventionsberichterstattung zu Bewegungsangeboten im Alter verbreitet und kommuniziert sowie ein kommunaler und berlinweiter Prozess einer optimierten Steuerung der Aktivitäten der Mitglieder der LGK initiiert werden. Ferner wurde sich auf die Bearbeitung des Themas Interkulturelle Öffnung/Interkulturelle Kompetenz über die Verständigung gemeinsamer Ziele und der Konkretisierung eines Verfahrensvorschlages mit Hilfe eines Expert /innenbeirates verständigt. Hinsichtlich der Gesundheitsziele wurde vereinbart, das Gesundheitsziel „Gesundheitschancen für Kinder und Jugendliche erhöhen – Benachteiligung abbauen“ weiterzuentwickeln (Identifizierung relevanter Handlungsfelder, um die das Gesundheitsziel erweitert werden sollte sowie Überarbeitung der bestehenden Handlungsfelder ) und das Gesundheitsziel „Selbständigkeit und Lebensqualität im Alter erhalten “ um das Handlungsfeld Mundgesundheit zu erweitern. 3 Das Monitoring zum Gesundheitszieleprozess „Gesund aufwachsen“ soll veröffentlicht und der Aufbau des Monitorings zu den Gesundheitszieleprozessen „Gesund arbeiten“ und „Gesund altern“ soll begonnen bzw. fortgesetzt werden. In Absprache mit den Mitgliedern der LGK soll der Transfer von Ansätzen der Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Gesundheitsförderung und Prävention in Berlin als Schlussfolgerung des Jahresschwerpunkts 2016 verbessert werden. Dazu wird ein Konzept erarbeitet mit dem Ziel, Kooperationen mit Universitäten/Hochschulen aufzubauen sowie Instrumente und Methoden zur Qualitätsentwicklung zu systematisieren. 4. Wann wird die 14. LGK stattfinden und unter welchem Thema wird sie stehen? Zu 4: Die 14. öffentliche LGK wird am 07.12.17 stattfinden und unter dem Themenschwerpunkt „Umsetzung des Präventionsgesetzes“ stehen. 5. Wie viele Gesundheitsforen wird es im Rahmen der LGK in diesem Jahr geben und welche Themen sollen diskutiert werden? Falls keine Foren durchgeführt werden, worin liegen die Gründe? Zu 5: Im Rahmen der LGK wird es in diesem Jahr zwei Gesundheitsforen geben. Das erste findet am 05.07.17 statt und widmet sich dem Thema „Vom Herkommen zum Ankommen – Herausforderungen der psychosozialen Versorgung Geflüchteter in Berlin “. Das zweite Gesundheitsforum wird im 4. Quartal stattfinden und sich voraussichtlich dem Thema „Notfallversorgung“ widmen. 6. Welche Vorhaben will der Senat auf der Grundlage der von der LGK getroffenen Gesundheitsziele kurz- und langfristig in dieser Legislatur für Berlin umsetzen? (Bitte auf die einzelnen Gesundheitsziele speziell eingehen.) Zu 6: Die LGK ist ein wichtiges Gremium im Land Berlin, das durch ihre Gesundheitsziele eine geeignete Grundlage für die inhaltliche Ausrichtung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention im Land Berlin bildet. So werden die Berliner Gesundheitsziele künftig den inhaltlichen Orientierungsrahmen für die Aktivitäten im Rahmen der Landesrahmenvereinbarung (LRV) zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20f SGB V im Land Berlin bilden und sind bereits jetzt die Grundlage für berlinweite Förderprogramme wie das Aktionsprogramm Gesundheit (APG), das in der neuen Legislatur intensiviert werden soll. Der Fokus des APG wird analog zu den drei Berliner Gesundheitszielen auf die drei Lebensphasen gesund aufwachsen, gesund arbeiten und gesund altern gerichtet. 4 Gesundheitschancen für Kinder und Jugendliche erhöhen – Benachteiligung abbauen Der Senat plant auf der Grundlage des Kindergesundheitsziels kurzfristig vor allem die Etablierung, Verstetigung und Ausweitung der Frühen Hilfen im Gesundheitswesen , da in der Kooperation der beiden komplexen Systeme Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe festgestellt werden konnte, dass die universellen und nichtstigmatisierenden Zugänge des Gesundheitswesens für die Frühen Hilfen nutzbar sind. So ist insbesondere eine bedarfsgerechte Personalausstattung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) vorgesehen, damit die KJGD-Ersthausbesuche unmittelbar nach der Geburt eines jeden Kindes sichergestellt werden können. Weiterhin unterstützt der Senat im Rahmen des APG den berlinweiten Prozess des Aufbaus und der Verstetigung von Präventionsketten in den Bezirken, um die Ansätze aus der Gesundheitsförderung, der Jugendhilfe, der Frühförderung, den Frühen Hilfen sowie der Bildung zu vereinen. Gesundes Arbeiten in Berlin stärken – Erwerbsleben für alle Berliner/innen gesund gestalten Für dieses Gesundheitsziel werden durch das APG insbesondere Projekte für vulnerable Zielgruppen wie Menschen mit Behinderung gefördert. Gemäß der Richtlinien der Regierungspolitik ist eine stärkere Fokussierung auf Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung geplant. Selbständigkeit und Lebensqualität im Alter erhalten Der Senat plant im Rahmen des 80plus-Projekts verschiedene Maßnahmen, die zur Umsetzung dieses Berliner Gesundheitsziels beitragen, so beispielsweise das kooperative Modellprojekt „Bewegung und Mobilität bei hochaltrigen Menschen im Rahmen vernetzter Arbeit im Sozialraum“. Zudem ist im Sinne dieses Gesundheitsziels die Implementierung von Umsetzungskonzepten vorgesehen, um an Demenz erkrankte Menschen in Akutkrankenhäusern bedarfsgerecht zu versorgen. Beispielhaft sind die Durchführung eines „PreScreenings Demenz“ in den Notaufnahmen der Krankenhäuser und auf den Stationen sowie die Implementierung eines Demenzbeauftragten im Krankenhaus zu nennen. Der aktuelle Krankenhausplan verpflichtet außerdem Notfallzentren und Notfallkrankenhäuser, ein Konzept zur Erst- und Weiterversorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten zu erarbeiten. Das Screening zur Identifizierung von Patientinnen und Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen soll Bestandteil dieses Konzepts sein. Über das APG soll darüber hinaus die Implementierung des Projekts „Lübecker Bewegungswelten “ im Land Berlin unterstützt werden, ein spezifisches Bewegungsangebot für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der stationären Pflege. Zudem sollen im APG weitere Maßnahmen für dieses Gesundheitsziel ab 2018 prioritär – und analog zu den Vorgaben der Richtlinien der Regierungspolitik – ausgebaut werden. Neben den gesundheitszielespezifischen Vorhaben wird derzeit im Rahmen des APG eine gesundheitszieleübergreifende gesamtstädtische Strategie für Bewegungsförderung erarbeitet, die alle drei Lebensphasen analog zu den drei Gesundheitszielen umfasst. 5 7. Welche Zielvorstellungen hat der Senat zur inhaltlichen wie strukturellen Weiterentwicklung der Landesgesundheitskonferenz? Zu 7: Das Land Berlin erachtet es als wesentlich, bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes an bestehende und bewährte Strukturen der Zusammenarbeit anzuknüpfen. Daher soll ein Gremium zur Begleitung der „Landesrahmenvereinbarung (LRV) zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Berlin“ unter dem Dach der LGK angesiedelt werden. Dieses noch zu schaffende LRV-Gremium soll mit den LGK-Gremien eng zusammenarbeiten, um die etablierten Strukturen und Prozesse nutzen zu können. Zudem wird eine Erweiterung der Mitglieder der LGK angestrebt, um möglichst alle für das Berliner Gesundheitswesen relevanten Akteure, die im Zusammenhang mit den Berliner Gesundheitszieleprozessen stehen, in die Arbeit der LGK und die Entwicklung der Gesundheitsziele einzubinden. Inhaltlich unterstützt der Senat die geplante Erweiterung des Gesundheitsziels „Gesundheitschancen für Kinder und Jugendliche erhöhen – Benachteiligung abbauen“ um die Handlungsfelder Impfen, Sucht, psychische Gesundheit, Zahn- und Mundgesundheit sowie Lebenskompetenz und des Gesundheitsziels „Selbständigkeit und Lebensqualität im Alter erhalten“ um das Handlungsfeld „Mundgesundheit im Alter“. Berlin, den 06. Juli 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11662 S18-11662a