Drucksache 18 / 11 663 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 22. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Wie geht es weiter in der Daimlerstraße 97-111? und Antwort vom 13. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11663 vom 22.06.2017 über Wie geht es weiter in der Daimlerstraße 97-111? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele geflüchtete Menschen sind aktuell in der Flüchtlingsunterkunft in der Daimlerstr. 97-111, in 12277 Berlin (ehem. Reichelt) untergebracht (Anzahl bitte aufgegliedert nach Geschlecht, Altersgruppen, Kindern/Jugendlichen/Heranwachsenden/Erwachsenen, Herkunftsländern)? Zu 1.: Nach Mitteilung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vom 06.07.2017 leben 441 geflüchtete Menschen in der genannten Unterkunft. Darunter befinden sich 102 Familien mit Kindern/Jugendlichen/Heranwachsenden. Die Aufteilung der minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner auf Altersklassen stellt sich wie folgt dar: bis fünf Lebensjahre: 44 sechs bis elf Lebensjahre: 40 12 - 15 Lebensjahre: 69 16 - 17 Lebensjahre: 53 Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. 2 2. Wie viele Kinder aus der Unterkunft werden in welchen Schulen beschult? Zu 2.: Alle schulpflichtigen Kinder besuchen eine Schule. 3. Wie viele Mitarbeiter und wie viele Ehrenamtliche sind in der Unterkunft aktiv (bitte nach Tätigkeitsfeld als bspw. Sicherheitsdienst, Sozialarbeiter etc. aufgliedern)? Zu 3.: In der Unterkunft sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie folgt mit hinterlegten Stellen (Vollzeitäquivalente - VZÄ) beschäftigt: Aufgabe/Tätigkeit VZÄ Einrichtungsleitung 1,00 Stellvertretende Einrichtungsleitung 1,00 Sozialbetreuung 4,00 Kinderbetreuung 2,00 Verwaltung 2,00 Bewirtschaftung 2,83 Hausmeistertätigkeiten 1,00 Koordination für Ehrenamt 1,00 Wachschutz 12,00 4. Welche "besonderen Vorkommnisse" (Erkrankungen, Straftaten, andere Rechtsverstöße etc.) sind dem Senat seit dem Bestehen der Unterkunft bekannt und wie hat die Verwaltung reagiert? Zu 4.: Dem LAF sind folgende Vorgänge im Sinne der Fragestellung bekannt: Datum Art Gegenstand Ergebnis 27.01.2016 Beschwerde Tätigkeit des Personals sowie hygienische Bedingungen Nach einer Begehung am 04.08.2016 wurden die beanstandeten Mängel abgestellt. 27.09.2016 Beschwerde Tätigkeit des Wachschutzes sowie hygienische Bedingungen Stellungnahme der Betreiberin wurde angefordert; die Beschwerde erwies sich als unbegründet. 02.02.2017 Beschwerde Tätigkeit des Wachschutzes sowie Verpflegung Nach einer Begehung am 08.02.2017 erwies sich die Beschwerde als unbegründet. Erkrankungsfälle werden statistisch nicht erfasst. 3 5. Wie sieht der Zeitplan für das weitere Bestehen der Unterkunft aus? 6. Welche Planungen gibt es hinsichtlich eines Umbaus zu einer Gemeinschaftsunterkunft (Umfang, Kapazitäten, Zeitplan etc.)? 10. Wie wird das Grundstück neben der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft aktuell genutzt bzw. welche Nutzungen sollen zukünftig stattfinden? Zu 5., 6. und 10.: Der Gebäudekomplex besteht aus den drei Gebäudeteilen A, B und C: Derzeit wird der Gebäudeteil A als Notunterkunft genutzt. Es sind jedoch Umbaumaßnahmen mit dem Ziel der Nutzung aller Gebäudeteile als Gemeinschaftsunterkunft unter Gewährleistung entsprechender Qualitätsanforderungen (einschließlich der Ausstattung der Wohneinheiten mit eigenen Sanitärbereichen) geplant; die Kapazität wird dann rd. 660 Plätze betragen. Bereits jetzt befinden sich Pantry-Küchen in den Wohneinheiten, die jedoch – aus Gründen des Brandschutzes – ohne Herdplatten versehen sind. Für die Bewohnerinnen und Bewohner stehen alternativ Gemeinschaftsküchen einschließlich Herden auf den Etagen zur Verfügung. Die sich darüber hinaus auf dem Grundstück befindenden Lagerhallen werden nicht vom LAF angemietet; deren zukünftige Nutzung ist nicht bekannt. 7. Ist eine solche Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück genehmigungsfähig? Zu 7.: Der Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück wird als genehmigungsfähig erachtet. 8. Welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen sind für die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in der Daimlerstr. 97-111 zu erfüllen? 9. Welche Baugenehmigungen sind für dieses Grundstück bisher erteilt worden und welche noch nicht beschiedenen Anträge sind von wem gestellt worden? Zu 8. und 9.: Es wurde eine Genehmigung zum Bau eines Hotelbetriebs (einschließlich denkmalschutzrechtlicher Genehmigung) erteilt. Der Antrag auf eine Nutzungsänderung wurde von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bei der Obersten Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Das LAF erwartet zeitnah die behördliche Zustimmung zur geänderten Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. 11. Sind baurechtliche Verstöße in Bezug auf das Grundstück Daimlerstr. 97-111 bekannt? Wenn ja, welche und wie hat die Verwaltung reagiert? Zu 11.: Derartige Verstöße sind nicht bekannt. 12. Wie wurden und werden die Anwohner zur weiteren Entwicklung der Unterkunft informiert und einbezogen? Zu 12.: Die Unterkunft wurde im Januar 2016 eröffnet. Am 11.02.2016 fand eine Anwohnerversammlung statt, darüber hinaus richtete die Betreiberin am 16.07.2016 4 ein Sommerfest aus, zu dem die Anwohnerinnen und Anwohner eingeladen wurden. Hierfür wurden Informationsflugblätter (sog. Flyer) im Wohnumfeld verteilt. Zu den Besuchszeiten können Anwohnerinnen und Anwohner sowie sonstige interessierte Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur Betreiberin bzw. Heimleitung aufnehmen. Hierdurch soll ein ständiger Dialogprozess mit der Zivilgesellschaft, insbesondere Nachbarschaft der Einrichtung ermöglicht werden Die Planung für eine Veranstaltung im laufenden Jahr ist noch nicht abgeschlossen. Eine Veranstaltung zur Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner kann zeitnah zur Umwandlung des Objekts in eine Gemeinschaftsunterkunft durchgeführt werden. Berlin, den 13. Juli 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11663 S18-11663