Drucksache 18 / 11 664 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 22. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Denkmalschutz frei Hand? und Antwort vom 11. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11664 vom 22.06.2017 über Denkmalschutz frei Hand? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden die Denkmalschutzbehörden der Bezirke daran beteiligt, wenn das Landesdenkmalamt Gebäude oder Ensembles unter Denkmalschutz zu stellen beabsichtigt? Zu 1.: Die überbezirkliche Zuständigkeit des Landesdenkmalamtes Berlin für die Eintragung von Denkmalen in die Berliner Denkmalliste ist nach § 4 Absatz 2 und § 5 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) eindeutig geregelt. Eine Beteiligungspflicht von Gesetzes wegen ist für die Bezirke nicht vorgesehen. Häufig gehen Impulse zu Denkmalausweisungen von den bezirklichen unteren Denkmalschutzbehörden aus, die über ein großes Wissen zu vergleichbaren Objekten, zu Architekten oder städtebaulichen Besonderheiten verfügen. Anregungen und Eingaben der Bezirksämter oder Bezirksversammlungen werden beim Landesdenkmalamt mit Priorität behandelt . 2. Erhalten die Bezirke zusätzliche Stellen, da durch die Aufnahme zahlreicher weiterer Denkmale auch zusätzliche Aufgaben in den Bezirken anfallen? Zu 2.: Nein. Die Unterschutzstellung eines Denkmals erfolgt durch Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, wenn Denkmalfähigkeit und -würdigkeit vorliegen. Die personelle Ausstattung der Denkmalbehörden ist davon unabhängig. 3. Nach welchen Kriterien erfolgt die Unterschutzstellung? Sollen vorzugsweise bestimmte Baustile bzw. Bauepochen unter Denkmalschutz gestellt werden? Seite 2 von 2 Zu 3.: Kriterien für eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung sind eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung. Nach § 2 DSchG Bln sind Denkmale Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale, deren Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen , wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Dieser Denkmalbegriff umfasst alle Baustile oder Bauepochen und soll gewährleisten, dass bedeutende Zeugnisse aller Schaffensperioden zukünftigen Generationen hinterlassen werden. 4. Was sind die Gründe, dass bspw. das Schöneberger "Pallasseum" und die "Schöneberger Terrassen " unter Denkmalschutz gestellt worden sind? Kann nachvollzogen werden, dass diese Entscheidung nicht wenige überrascht hat, da diese Gebäude weithin als das Stadtbild nicht gerade verschönernd angesehen werden? Zu 4.: Bei den Wohnanlagen „Pallasseum“ und „Schöneberger Terrassen“ wurden vom Landesdenkmalamt jeweils die geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung begründet. Einschätzungen der Kategorien „schön“ oder „hässlich“ kommen für die Beurteilung des Denkmalwertes nicht zum Tragen. Maßstab ist sachverständiges Fachwissen, das bei der Denkmalfachbehörde besteht. 5. Welche Bedeutung hat der Status als Denkmal für diese Wohnhäuser aus wohnungspolitischer Sicht (Sanierungen, Modernisierungen, Miethöhen)? Zu 5.: Sanierungen oder Modernisierungen unterliegen durch den Denkmalstatus einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht. Der Denkmalstatus wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Miethöhe aus. 6. Ist auch geplant, ganze Großsiedlungen unter Denkmalschutz zu stellen, wenn ja, um welche handelt es sich? Zu 6.: Das Landesdenkmalamt hat sich über den Bestand an Großsiedlungen in Berlin einen Überblick verschafft und beabsichtigt nicht, eine dieser Siedlungen vollständig in die Denkmalliste einzutragen. In dieser Hinsicht überprüft wird zurzeit ein kleinerer Abschnitt innerhalb der Gropiusstadt, der von Walter Gropius selbst entworfen wurde . Berlin, den 11.07.2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa S18-11664 S18-11664