Drucksache 18 / 11 665 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2017) zum Thema: Kinderkrankenhaus Weißensee (VII) und Antwort vom 06. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 665 vom 23. Juni 2017 über „Kinderkrankenhaus Weißensee (VII)“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stand hat das Klageverfahren auf Rückgabe und lastenfreie Rückübertragung des ehemaligen Kinderkrankenhauses Weißensee in der Hansastraße an das Land Berlin? Zu 1. Nachdem die Gegenseite Anfang 2015 beim Kammergericht Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hatte, ist nach wie vor das Klageverfahren auf Rückgabe und lastenfreie Rückübertragung anhängig. Eine Entscheidung der 2. Instanz steht weiterhin aus. 2. Ist das Land Berlin wieder Eigentümer des Grundstücks? Zu 2. Nein. 3. Wenn 2. ja, welche Nutzungskonzepte liegen zum Gesamtareal vor bzw. wurden vom Senat geprüft ? Zu 3. Entfällt. 4. Wenn 2. nein, welche ordnungsbehördlichen Anordnungen wurden zur Sicherung/Instandsetzung der Gebäude gegen den Verfügungsberechtigten verfügt? Zu 4. Ordnungsbehördliche Anordnungen zur Sicherung der Gebäude wurden vom Bezirk bislang nicht verfügt. Das Objekt wird in unregelmäßigen Abständen von der Bauaufsicht des Bezirksamtes Pankow auf Sicherung der bestehenden Einfriedung kontrolliert. Der Insolvenzverwalter ist wiederholt auf seine Sicherungspflicht aufmerksam gemacht worden. 2 5. Wie beurteilt der Senat den gegenwärtigen Zustand der Gebäude? Zu 5. Angesichts des anhaltenden Leerstandes und der Verwahrlosung des Gebäudes ist dessen augenscheinlicher Zustand als sehr desolat zu bewerten. 6. Liegt dem Senat eine aktuelle substanzielle Bestandserfassung zum Gebäude vor? Zu 6. Nein. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat den Insolvenzverwalter aufgefordert , die überlieferte denkmalgeschützte Bausubstanz von einem öffentlich bestellten Sachverständigen erfassen und hinsichtlich der baulichen Erhaltungsmöglichkeiten technisch bewerten zu lassen. Der Insolvenzverwalter hat die umgehende Beauftragung zugesagt. 7. Sind Ersatzvornahmen zum Erhalt des ehemaligen Kinderkrankenhauses Weißensee durchgeführt worden oder vorgesehen? Zu 7. Nein. Sofern die unter 6. beschriebenen Leistungen nicht beauftragt werden, ist beabsichtigt, diese und darauf basierend die Objekt- und Tragwerksplanung denkmalrechtlich anzuordnen. Berlin, den 06.07.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11665 S18-11665a