Drucksache 18 / 11 666 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2017) zum Thema: „Moschendrohtzaun“ und Mauern einreißen! und Antwort vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11666 vom 23. Juni 20ß17 über "Moschendrohtzaun" und Mauern einreißen! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage betreffen Sachverhalte, die der Senat aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis nicht allein beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine möglichst umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele öffentliche Grünflächen in Berlin sind umzäunt? (Bitte nach Bezirken einzeln aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Vom Senat wird keine Statistik über umzäunte Grünflächen in Berlin geführt. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen begrenzt durchlässigen und vollständig verschließbaren Anlagen. Vereinzelt sind besondere öffentliche Grünflächen mit besonderen Ausstattungsmerkmalen und speziellen Nutzungsangeboten oder besonderer Schutzbedürftigkeit dauerhaft durch eine Umzäunung besonders gesichert, zum Teil sind diese umzäunten besonderen Anlagen auch eintrittspflichtig. Hierzu zählen beispielsweise der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Berlin, der Britzer Garten und die Gärten der Welt. Bereiche des Wuhletals sowie der Kienberg im Bezirk Marzahn- Hellersdorf sind vom 13. April 2017 bis 15. Oktober 2017 temporär umzäunter und zusammen mit den Gärten der Welt eintrittspflichtiger Teil der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Berlin 2017 und werden nach Beendigung der IGA wieder zur unentgeltlichen Benutzung freigegeben. 2 Eine weitere umzäunte Anlage ist das durch das Tempelhofer Feld–Gesetz geschützte Tempelhofer Feld, das kostenfrei nutzbar ist. Die überwiegende Mehrheit der von den Bezirksämtern unterhaltenen öffentlichen Grünflächen in Berlin ist nach Kenntnis des Senats ohne Umzäunung frei zugänglich oder aber nur teilweise umzäunt bzw. mit Toren versehen, so dass eine Zugänglichkeit zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Bezirksämter von Berlin haben hierzu folgende Angaben gemacht: Anzahl umzäunter öffentlicher Grünflächen Bezirk Folgende Grünanlagen sind eingezäunt: Geschichtspark, Moabiter Stadtgarten, Magdeburger Platz, Sprengelpark, Park am Nordbahnhof, Krausnickpark. Mitte Das liegt im Auge des Betrachters / der Betrachterin. Es gibt Einfriedungen in Waden-, Knie, Hüft-, Schulter-, Kopf- und Überkopfhöhe. Es gibt sie aus Holz, Metall und Beton/Mauerwerk (oder einer Kombination davon, z.B. Görlitzer Park). Es gibt Anlagen, die sind vollständig, und solche, die sind nur teilweise eingefriedet. Es gibt welche mit dauerhaft offenen Durchgängen und einige mit verschließbaren Toren. Je nach Sichtweise kommt man so in Friedrichshain-Kreuzberg auf nur sehr wenige oder auch erheblich mehr. Sollen auch die Kinderspielplätze, die gesetzlich zu den öffentlichen Grünanlagen zählen, hinzugerechnet werden, würde sich die Anzahl vervielfachen. Friedrichshain-Kreuzberg Im Bezirk Pankow wird keine Statistik über die Umzäunung kompletter Grünanlagen geführt. Eine Auswertung des Grünflächenkatasters ergibt, dass in 270 gewidmeten Grünanlagen Zäune ein Bestandteil der Pflegeflächen sind. Spielplätze und Sportflächen (Ballfangzaun) sind häufig umzäunt. Komplett umzäunt ist der Botanische Volkspark Blankenfelde mit einem Wildschutzzaun, teilweise umzäunt der Bürgerpark und Pflegestützpunkte in Grünanlagen. Darüber hinaus sind auch Zäune in nicht gewidmeten Grünflächen vorhanden. Pankow In Charlottenburg-Wilmersdorf sind eingezäunt: Douglasstr. (Villa Harteneck) und Brixplatz Charlottenburg-Wilmersdorf Acht Weidezaunanlagen Spandau Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind alle öffentlich gewidmeten Grünanlagen frei zugänglich. Lediglich aus Gründen der Verkehrssicherung kann es zu einer temporären Einzäunung in Teilbereichen von Grünanlagen kommen. Dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen. Steglitz-Zehlendorf Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich keine öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, die eine Nutzung durch die Bevölkerung grundsätzlich ausgrenzen. Lediglich im Cherusker Park ist eine Teilfläche durch Einfriedung unter Verwendung von Pendeltoren als hundefreier Bereich ausgewiesen. Tempelhof-Schöneberg In Neukölln gibt es zwei gewidmete Grünflächen, die umzäunt sind. Dies ist der Britzer Garten unter der Leitung von der Berlin Grün GmbH und der Comeniusgarten unter der Leitung des Förderkreises Böhmisches Dorf in Berlin-Neukölln e.V. Neukölln Zwei Grünanlagen sind eingezäunt: 1. Grünanlage Alexander- Meißner-Straße (BBI Business Park) wegen der Wildtiere, 2. Ostfuge vom Landschaftspark Adlershof wegen der Zauneidechsen. Treptow-Köpenick Folgende gewidmete Grünflächen sind eingezäunt: - im Eichepark, 3.561 m durch Pflegeentwicklungsplan (PEP)- Beweidung - im Park am Weidengrund, 804 m durch PEP-Beweidung Marzahn-Hellersdorf 3 - Schlosspark Biesdorf (denkmalgeschützter Park), 1.350 m (Mauer + Zaun) - IGA (Gärten der Welt + Kienberg), ca. 7.000 m Folgende ungewidmete Grünflächen sind umzäunt: - Westpark, 1.420m durch PEP-Beweidung - Streuobstwiese Hermsdorfer Straße, 900 m keine, im Sinne einer zeitlichen Einschränkung der Nutzbarkeit einer öffentlichen Grünanlage Lichtenberg Im Bezirk Reinickendorf sind nachfolgend genannte, nach Nutzungsart/ -zweck aufgeschlüsselte, Grünflächen umzäunt: • Öffentliche Spielplätze 75 Standorte • Sportplätze 24 Standorte • Friedhöfe 10 Standorte • Kleingärten 101 Standorte • Regenauffangbecken 7 Standorte • Öffentliche Grünanlagen 8 Standorte Reinickendorf Frage 2: Wie viele neue Zäune sind geplant? (Bitte nach Bezirken und jeweils veranschlagten Kosten pro Zaunerrichtung aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die Bezirksämter von Berlin haben hierzu folgende Angaben gemacht: Geplante neue Zäune veranschlagte Kosten Bezirk Es sind zurzeit keine weiteren Einzäunungen im Bezirk Mitte geplant. Mitte Geplant ist die Einfriedung des Besselparks im Rahmen einer Umbaumaßnahme. Es gibt weitere Grünanlagen im Bezirk, denen eine Einzäunung gut tun würde, wie den Annemirl-Bauer- Platz am Ostkreuz, um die untragbaren Auswüchse von Fehlnutzung und Vandalismus einzudämmen. Eine Kostenermittlung für die beiden genannten Standorte ist uns in der vorgegebenen Zeitspanne leider nicht möglich. Friedrichshain-Kreuzberg Dazu ist keine statistische Angabe möglich. Bestehende Zaunanlagen werden in der Regel erneuert, sofern die vorgesehene Nutzung dies erfordert, z.B. um Hundeauslaufflächen, Sportflächen, Spielplätzen an stark befahrenen Straßen, hochwertigen Grünanlagen, Teilflächen in Naturschutzgebieten. Die Ausführung und damit die Kosten der jeweiligen Einfriedung richten sich nach dem Bestand, der Ortsüblichkeit und dem Zweck. Pankow Keine Charlottenburg-Wilmersdorf Aktuell sind keine weiteren Weidezaunanlagen geplant. - Spandau Keine Steglitz-Zehlendorf Keine Tempelhof-Schöneberg 4 Keine Neukölln Es gibt keine Bestrebungen, öffentliche Grünanlagen einzuzäunen. - Treptow-Köpenick Aktuell befindet sich ein Beweidungskonzept nach dem Pflegeentwicklungsplan für die Hönower Weiherkette in Planung. Bei der Hönower Weiherkette handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet sowie eine gewidmete Grünfläche. Die Kosten für eine notwendige Umzäunung sind nach derzeitigem Planungsstand noch nicht bekannt. Marzahn-Hellersdorf Es sind keine Zäune geplant. Lichtenberg Gegenwärtig sind keine neuen Zäune geplant. - Reinickendorf Frage 3: Wie steht der Senat grundsätzlich zu Umzäunungen oder anderen grenzbildenden Maßnahmen im öffentlichen Raum auf öffentlichem Grund? Antwort zu 3: Die Notwendigkeit von Umzäunungen ergibt sich aus einer kulturhistorischen, ausstattungs- und nutzungszweckrelevanten oder ökologischen bzw. naturschutzfachlichen Bedeutung und aus der jeweils im konkreten Einzelfall vorliegenden Situation vor Ort. Umzäunungen oder andere „grenzbildende Maßnahmen“ sind aus Sicht des Senats dazu geeignet, besondere öffentliche Freiräume oder Teilflächen davon und ihre wertvolle bzw. empfindliche Ausstattung vor Gefahren und Beschädigungen sowie sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Zu nennen wären hier verschiedene gesetzlich geschützte Biotope bzw. aus naturschutzrechtlichen Gründen umzäunte Teilflächen sowie Grünflächen, die durch Wildschutzzäune vor Zerstörungen geschützt werden müssen. Abgrenzungen zu Anliegern können aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht in vielen Fällen zwingend erforderlich sein. Auch der gebotene Schutz von Benutzerinnen und Benutzern kann eine Umzäunung (in der Regel von Teilflächen oder bestimmten Bereichen) notwendig machen. Beispiele sind öffentliche Spielplätze an stark befahrenen Straßen, Bolzplätze, Regenauffangbecken oder im Sinne einer naturschutzfachlichen Landschaftspflege beweidete Freiräume. Ebenso kann ein achtloser oder zerstörerischer Umgang mit dem öffentlichen Raum dazu führen, dass Umzäunungen als ein Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eingesetzt werden. Dennoch ist es für den Senat ein grundsätzliches Ziel, weiterhin möglichst viele öffentliche Grünflächen in Berlin ohne Barrieren und Zugangsbeschränkungen für den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Gemeingebrauch zur Verfügung zu stellen. Frage 4: Gibt es aus Senatssicht einen Trend zu mehr Umzäunungen und wenn ja, warum? Antwort zu 4: Es gibt in Berlin keinen Trend zu mehr Umzäunungen. 5 In Einzelfällen kommt es zum Beispiel zur Vermeidung bzw. Minderung von Nutzungskonflikten oder im Zusammenhang mit einer qualifizierenden Veränderung in der Pflege und Unterhaltung (wie Landschaftspflege durch Beweidung) auch zu weiteren Umzäunungen/Teilumzäunungen. Berlin, den 12.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11666 S18-11666