Drucksache 18 / 11 667 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taș und Hendrikje Klein (LINKE) vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2017) zum Thema: Verbesserung von Bürger*innenbeteiligung und Transparenz politischer Entscheidungsprozesse und Antwort vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Hakan Taș und Frau Abgeordnete Hendrikje Klein (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 11 667 vom 23. Juni 2017 über Verbesserung von Bürger_innenbeteiligung und Transparenz politischer Entscheidungsprozesse Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche aktuellen Möglichkeiten und Instrumente der Bürger*innenbeteiligung sowie der Herstellung von Transparenz von Entscheidungsprozessen existieren derzeit in den Berliner Senatsverwaltungen sowie den Berliner Bezirken? (Bitte nach Senatsverwaltungen und Bezirken aufschlüsseln.) Bürgerbeteiligung ist bereits in vielen Bereichen der Berliner Verwaltung (Senatsverwaltungen und Bezirke) zentraler Bestandteil von Beteiligungsprozessen. Hierzu gibt es langjährige Erfahrungen. Der Senat wertet diese aktuell aus und wird im Rahmen der Aufstellung von Leitlinien der Beteiligung Rückschlüsse für die künftige Gestaltung von Beteiligungsprozessen ziehen. Dies wird sich auf die Anzahl der Angebote, auf die Qualität der Beteiligungsmöglichkeiten sowie auf neue Formate der Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft beziehen, um auch Zielgruppen einzubeziehen, die sich nur in geringem Maße beteiligen. Die Auswertung bestehender Beteiligungsmöglichkeiten bezieht sich neben den formellen und gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren insbesondere auch auf den Bereich der informellen Bürgerbeteiligung, das heißt auf die nicht verpflichtenden Veranstaltungen wie Foren, Workshops und Konferenzen, bei denen ein Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft stattfindet. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf ersten Erfahrungsberichten aus einzelnen Verwaltungen. Sie spiegeln einerseits bereits eine große Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten wider, die der Unterschiedlichkeit der Bedürfnisse und Nachfragen in den jeweiligen Lebensumfeldern der Stadt entsprechen. Gleichwohl bilden sie nur einen beispielhaften Ausschnitt aus den aktuellen Beteiligungsangeboten und -möglichkeiten und sind nicht als abschließend zu verstehen. Die umfassende Bestandsaufnahme im Land Berlin steht erst am Anfang und ist Teil der Arbeiten zur Erstellung von Leitlinien für die Beteiligung. - 2 - Zu 1.: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Bürgerbeteiligung wird unter anderem auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben gehandhabt. Einige Beispiele dazu sind: Bürgerhaushalt mit Abstimmungsmöglichkeiten über Internet Öffentliche Sitzungen des Integrationsbeirates und dessen Arbeitsgruppen Bürgerdialoge zum Bau bzw. zur Eröffnung von Flüchtlingsunterkünften Frauenbeirat Beteiligung nach § 67, § 68, § 70 Bauordnung Beteiligung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren § 3 BauGB Bürgerinformationsverfahren in Vorbereitung von Straßen- und Spielplatzbaumaßnahmen Bürgerversammlungen an Schulen zu Baumaßnahmen bzw. Schulplatzversorgung Jugendhilfeausschuss Bezirkselternausschuss Kita Spielplatzkommission Jugendjury Diverse Projekte (Chilling Dreams, Stromstylingprojekt, Gartenprojekt, Hingucker 6 & 7, u.v.m.) Aktionsfonds Hellersdorf Mädchenversammlung Stadtteilzeitung(Anwohnerinnen gestalten mit und berichten) Sozialkommission Regionale Seniorenarbeit Veranstaltungen Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat) Bezirksamt Lichtenberg Das Bezirksamt Lichtenberg hat in seiner ersten Sitzung die Organisationsstruktur und die Zuständigkeit für Gremien beschlossen. Neu hinzugekommen ist eine dem Bezirksbürgermeister direkt zugeordnete Stabstelle Bürgerbeteiligung. Die Aufgabengebiete Bürgerhaushalt, Audit „Familiengerechte Kommune“, FEIN-Mittel und Kiezfondsbearbeitung, Freiwilligenrat, Bürgerschaftliches Engagement, Projektbegleitung und –initiierung sowie Drittmittelaquise sind durch BA-Beschluss der Stabsstelle zugeordnet worden. Die Aktualisierung personenbezogener Daten sowie Zuordnung zu den jeweiligen Mitgliedern des Bezirksamtes im „Wegweiser Bürgerbeteiligung“ ist in Arbeit. Eine Aktualisierung zum Bürgerhaushalt Lichtenberg (Rahmenkonzept Bürgerhaushalt Lichtenberg) wurde am 27.04.2017 durch die BVV beschlossen. Der nächste Evaluationsworkshop ist für Herbst 2017 geplant. Inhalt wird u.a. die Weiterentwicklung des Bürgerhaushaltes als Instrument der partizipativen Haushaltsplanaufstellung sein (erstmalig beim Haushalt 2020/2021). Das Bezirksamt Lichtenberg verfügt über eine Vielzahl an Instrumenten, Gremien und Förderprogrammen im Hinblick auf Bürgerbeteiligung und Bürgerbeteiligungsverfahren (siehe dazu DS/0983/VII): - 3 - Mieterbeiräte der Wohnungsbaugenossenschaften Wirtschafskreis Hohenschönhausen Lichtenberg Freiwillige Feuerwehr Technisches Hilfswerk Lichtenberg Bürgersprechstunden Kiezspaziergänge Runde Tische Bürgerbefragungen/-umfragen Bürger-/ Einwohnerversammlungen Bürgerforen Bürgerjournalismus (z.B. Beiträge in Kiezzeitungen oder eigenen Publikationen) Der Direkte Draht Bürgerhaushalt Lichtenberg Kiezfonds Audit Familiengerechte Kommune Klimaschutz und Mobilität in Lichtenberg Mobilitätsrat Lichtenberg Ehrenamtliches Bürgerengagement Freiwilligenrat Mittel für Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Mittel) Frühjahrsputz in Lichtenberg Weitere Möglichkeiten Ehrenamtlichen Engagements Präventionsbeirat und Arbeitsgemeinschaften Lichtenberger Bündnis für Demokratie und Toleranz Bürgerstiftung Lichtenberg Sondermittel der BVV Stadtteilzentren Gebietskoordination Kiezbeiräte, Bürgervertretungen (-vereine) und Initiativen nach Bezirksregionen Lokale Bündnisse / Aktive Bürgerschaft/ Bürgergremien Bündnis für Demokratie und Toleranz Bezirksamt Mitte Der Bezirk Mitte verfügt aufgrund einer Vielzahl an Förderprogrammen über vielfältige Erfahrungen aus Bürgerbeteiligungsverfahren. Daneben ist die Sozialraumorientierung – bei der die Bürgerbeteiligung ein wesentliches Element darstellt – seit 2011 Handlungs- und Strukturkonzept des bezirklichen Handelns. So haben sich Strukturen zum ämterübergreifenden Planen, Handeln und Arbeiten seit Jahren etabliert. Die Einrichtung der Sozialräumlichen Planungskoordination, deren Aufgabe u.a. die Organisation dieser Prozesse ist, hat sich bereits als „Kristallisationspunkt“ auch für die Bereiche Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement bewährt. Instrumente der Beteiligung: Stadtteilkonferenzen Bezirksforen Kinder- und Jugendbeteiligungen Präventionsrat Runde Tische Bebauungsplanverfahren - 4 - Bürgerbeteiligungsgremien: Quartiersmanagement – Quartiersräte Stadtteilvertretung Turmstraße und Müllerstraße Migrationsbeirat Behindertenbeirat Frauenbeirat Frauenbeirat Stadtplanung Seniorenvertretung Patientenfürsprecher Schiedsamt Bezirksschulbeirat Bezirksamt Neukölln Die Abteilung Stadtentwicklung begleitet die Bürgerbeteiligung bei Baumaßnahmen. Sie wird sich in Zukunft an den Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen orientieren. Aufbauend auf bisher analog bzw. nur teilweise digital erfolgten Bürgerbeteiligungsverfahren der vergangenen Jahre, sollen zunächst ausschließlich die Themengebiete "Haushaltsplanaufstellung" und "Investitionsplanung" künftig im Wesentlichen online-basiert über die Beteiligungsplattform „meinBerlin.de“ durchgeführt werden. Die aktive Durchführungsphase des E-Partizipationsverfahrens soll voraussichtlich im Herbst 2017 beginnen. Transparenz von Entscheidungsprozessen und Bürgerbeteiligung wird darüber hinaus hergestellt mittels Mieterbeiräte Bürgersprechstunden Kiezspaziergänge Runde Tische Bürger-/ Einwohnerversammlungen Ehrenamtliches Bürgerengagement Mittel für Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Mittel) Sauberkeitskampagne „Schön wie wir“ Stadtteilzentren Lokale Bündnisse Spielplatzkommission Kleingartenbeirat Migrationsbeirat Beirat für Menschen mit Behinderung FahrRat Bewohnergremien (Quartiersbeiräte, Gebietsgremien usw.) Seniorenvertretung Gesamtelternvertretungen Gesamt- und Schulkonferenzen Bezirkselternausschuss Bezirksschülerausschuss Bezirkselternausschuss Kita Jugendhilfeausschuss Patientenfürsprecher Sport-Arbeitsgemeinschaft Fußball-AG - 5 - Bürgerdeputierte Bürgerfragestunde BVV Veröffentlichung von Bezirksamtsbeschlüssen im Internet Bezirksamt Pankow Das Format der Bürgerbeteiligung wird unter anderem auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben gehandhabt. Einige Beispiele dazu sind: Öffentliche Sitzungen des Integrationsbeirates und dessen Arbeitsgruppen Bürgerdialoge zum Bau bzw. zur Eröffnung von Flüchtlingsunterkünften Bürgerdialoge zur Planung und Durchführung größerer Bauprojekte Bürgerfragestunden der Bezirksverordnetenversammlung sowie entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten i.F.v. Bürgeranträgen in BVV- Ausschüssen Frauenbeirat Beteiligung nach § 67, § 68, § 70 Bauordnung Beteiligung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren § 3 BauGB Bürgerinformationsverfahren in Vorbereitung von Straßen- und Spielplatzbaumaßnahmen Bürgerversammlungen an Schulen zu Baumaßnahmen bzw. Schulplatzversorgung Jugendhilfeausschuss Bezirkselternausschuss Kita Spielplatzkommission Jugendjury Mädchenversammlung Stadtteilzeitungen (Anwohnerinnen gestalten mit und berichten) Diverse Stadtteilzentren mit öffentlichen Veranstaltungen Sozialkommission Regionale Seniorenarbeit Veranstaltungen Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat) Vorhabens- und Projektliste auf der Webseite des Bezirksamtes Umweltpreis des Bezirkes Ehrenamtspreis des Bezirkes Öffentliche Baumfälllisten Jährlich erscheinende Bezirksbroschüre mit allen Ansprechpartnern im Bezirksamt. Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung zur Drucksache der BVV „Mehr Bürgerdemokratie“ mit der Drucksachen-Nummer V-1082/2005 berichtet das Bezirksamt seit gut zwölf Jahren halbjährig über die unterschiedlichsten Aktivitäten von Bürgerbeteiligungen und Bürgerveranstaltungen, in denen u. a. geplante Bauvorhaben transparent vorgestellt werden. So wird beispielsweise vor Beginn einer Baumaßnahme in der jeweiligen Schule eine Informationsveranstaltung mit Vertretern der Schule, den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern zur Art und zum Umfang des geplanten Bauprojektes (Vorplanungsphase) durchgeführt, so dass auch ein Ideenaustausch stattfinden kann, bei dem entsprechende Hinweise in die Planungen einfließen können. - 6 - Bei der Gestaltung von Spielflächen oder von Schulhöfen spielt die Mitwirkung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen sowie der Nachbarschaft an den Planungsprozessen bereits eine wesentliche Rolle, da hier wichtige Hinweise der späteren Nutzer Berücksichtigung finden sollen und finden. Diese Vorgehensweise ist beinahe gängige Praxis und hat sich mehr und mehr als konstruktive Unterstützung erwiesen. Die Partizipation in Entscheidungsprozesse, speziell von Kindern und Jugendlichen, wird in Pankow schon länger praktiziert und ernst genommen. Auch diese Verfahrensweise ist als ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu verstehen. Bezirksamt Reinickendorf Das Bezirksamt nutzt eine Vielzahl von Instrumenten der Bürgerbeteiligung: Beteiligung von Bürgern als Verfahrensbeteiligte Einbeziehung von Bürgern in die Spielplatzkommission Bürgerbeteiligungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Bewohnergremien (Quartiersbeiräte, Gebietsgremien usw.) in den Fördergebieten Beteiligungsmöglichkeit über Jugend- und gesondert Seniorenparlament sowie Seniorenmitwirkungsgesetz bzw. Seniorenvertretung Beteiligung über Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger, Informationsrunden zu Fachfragen- und Themen sowie über Multiplikatorentreffen Im Schulbereich werden die gewählten Vertreter in folgenden Gremien beteiligt: Gesamtelternvertretungen, Gesamt- und Schulkonferenzen, Schülermitverwaltung, Bezirkselternausschuss, Bezirkslehrerausschuss, Bezirksschülerausschuss, Bezirksschulbeirat Im Sportbereich werden die gewählten Vertreter in folgenden Gremien beteiligt: Sport-Arbeitsgemeinschaft, Bezirkssportbund Reinickendorf, Reinickendorfer Fußball-AG für den Erwachsenenspielbetrieb, Reinickendorfer Fußball-AG für den Jugendspielbetrieb Im Jugendamt findet eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII) und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 SGB VIII) statt. Über freie Träger im Sozialraum und Quartiermanagements werden eine Reihe von Beteiligungsmöglichkeiten in den betroffenen Regionen angeboten Anfragen von Bürgern in der BVV Bürgerbeteiligung im Rahmen der Investitionsplanung und der Haushaltsplanaufstellung Onlinebewertung von Ämtern Eingaben, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge durch Bürger Gewährung von Akteneinsichten nach dem IFG Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nutzt verschiedene Formate und Ansätze der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung: Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger in die Spielplatzkommission, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger im Fahrrad, - 7 - Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger im Beirat von und für Menschen mit Behinderung, Bewohnerinnen- und Bewohnergremien u.a. in Form des Präventionsrates im Quartiersmanagement Schöneberger Norden, in Form des Gebietsgremiums im Fördergebiet Aktive Zentren Lichtenrade, in Form der Kiezjury im Fördergebiet Germaniagarten (FEIN), etc. Bürgerinnen und Bürger werden zudem durch das Kinder- und Jugendparlament und die Seniorenvertretung zielgruppenorientiert an politischen Prozessen beteiligt, durch Anfragen an die BVV ist insgesamt eine weitere Möglichkeit von Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Prozessen im Bezirk gegeben, im schulischen Bereich werden auch in Tempelhof-Schöneberg Bürgerinnen und Bürger durch die gesetzlich festgelegten Gremien wie Eltern- und Schülerausschüsse beteiligt, das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg stellt die durch das SGB VIII festgelegten Beteiligungsprozesse im Rahmen der Jugendhilfe sicher, der Kiezfonds Schöneberg fördert Eigeneinitiative und ehrenamtliches Engagement in dem Wohngebiet zwischen Großgörschen-, Potsdamer-, Hauptstraße, Innsbrucker Platz, S-Bahngelände sowie für die Schöneberger Insel. Die in dem Wohngebiet lebenden und arbeitenden Menschen sollen selbst und verantwortungsvoll über die Vergabe dieser Mittel entscheiden. Deshalb wird der Fonds von einer Vergabejury getragen, die aus Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibenden und Trägervertreterinnen und Trägervertreter aus dem Wohngebiet besteht. Sie entscheidet darüber, ob ein Projekt gefördert wird. das Stadtentwicklungsamt führt zu allen Vorhaben die laut Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritte aus und ermöglicht darüber hinaus durch verschiedene Verfahren die Beteiligung, die OE SPK hat im Rahmen der Erstellung eines BZRP Teil II die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger durch eine Planungszelle in der Bezirksregion, für die ein Profil erstellt wurde, durchgeführt, durch Bezirksregionalprofile und die Veröffentlichung von Kurzprofilen mit wesentlichen Daten je Bezirksregion erhöht die OE SPK die Transparenz des Verwaltungshandelns und bietet eine transparente Datenbasis für Planungen und fachliche Diskurse. Senatsverwaltung für Kultur und Europa Im Zuständigkeitsbereich Kultur steht die Beteiligung von Stakeholdern im Fokus der Beteiligungsverfahren. Auf Bürgerinnen und Bürger richten sich insbesondere die Anstrengungen der Kulturverwaltung zur Besucher- und Benutzer/-innenforschung gemeinsam mit visitBerlin und Kultureinrichtungen im Projekt KULMON, um auf Basis der Ergebnisse das Angebot weiter zu entwickeln. Mit Blick auf Künstlerinnen und Künstler als Teil der kulturwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten wurde 2011 – 2015 über das Instrument Kultur- und Kreativwirtschaftsindex (KKI) gemeinsam mit der Wirtschaftsverwaltung und weiteren Akteuren eine Onlinebefragung durchgeführt, die über Sorgen und Probleme der Betroffenen, aber auch die Stärken des Standorts Aufschluss gab. Derzeit wird über eine Weiterentwicklung des KKI ab 2018 nachgedacht. - 8 - Auf Stakeholder bzw. Intermediäre richten sich auch die Anstrengungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Hier arbeitet seit 2003 die Arbeitsgruppe „Kultur barrierefrei“, dessen Mitglieder in Ihrer großen Mehrzahl vom Landesbeirat für Menschen mit Behinderung berufene Mitarbeitende von Betroffenenverbänden sind. Der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, Projekten und Freien Gruppen durch SenKultEuropa liegen Förderungsgrundsätze zugrunde, die innerhalb der Verwaltung entwickelt wurden und regelmäßig entsprechend den Erfahrungen ihrer Förderungstätigkeit angepasst werden. Darin ist u.a. festgehalten, dass Transparenz in Hinsicht auf Förderkriterien, Jurymitglieder und Entscheidungsverfahren eine der wichtigsten Grundlagen bei der Beurteilung von Anträgen und der Vergabe von Förderungen sind. Konkret sind derzeit folgende Maßnahmen und Instrumente zu benennen: Zu Förderprogrammen werden Pressemitteilungen veröffentlicht, zur Kommunikation der Ausschreibung und der Förderkriterien sowie zur Mitteilung der Förderergebnisse. Darüber hinaus werden diese Informationen auch über die Webseite der Kulturverwaltung und ggf. soziale Medien kommuniziert. Die Jurorinnen und Juroren in den einzelnen Förderprogrammen werden bereits in den Ausschreibungen bekannt gegeben, damit sich die Antragstellerinnen und Antragstellern ggfs. darauf einstellen können. Um die Transparenz der Kulturförderung zu gewährleisten, werden alle geförderten Projekte eines Jahres, sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten auf der Homepage der Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht. Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung an juristische Personen sind seit 2013 die Registrierung in der Transparenzdatenbank und die dortige Veröffentlichung bestimmter Angaben. Die Transparenzdatenbank ist im Internet auf den Seiten des „bürger aktiv“-Portals. Entscheidungen in denkmalrechtlichen Verfahren sind grundsätzlich unabhängig von einer politischen Willensbildung. Denkmalrechtliche Entscheidungen erfolgen nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln). Transparenz besteht durch die laufende Aktualisierung und Veröffentlichung der Denkmalliste (öffentliches Verzeichnis der Denkmale). Die Einsicht ist jedermann gestattet. Die Verfügungsberechtigten der Denkmale werden umgehend von der Eintragung in die Denkmalliste sowie der Löschung unterrichtet. Zudem dienen das laufend aktualisierte Internetangebot der Denkmalbehörden sowie die Veröffentlichung der Empfehlungen und Sitzungsprotokolle des Landesdenkmalrats Berlin der Transparenz. Möglichkeiten der Bürger/-innenbeteiligung in Denkmalfragen bestehen zum Beispiel in der Anregung von Eintragungen oder Löschungen von Denkmalen. Im Bereich Europa, d.h. in der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bildet der Ausbau von dialogorientierten Formaten einen Schwerpunkt. - 9 - Bereits jetzt werden u.a. durch die europäischen Themenabende in Kooperation mit der Europäischen Akademie Berlin sowie die Veranstaltung „Europa zu Gast“ in Kooperation mit der Berliner Europa-Union regelmäßig Möglichkeiten geschaffen, zu aktuellen Themen mit Europaexpertinnen und -experten in Austausch zu treten und sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Darüber hinaus wird über die Europa-Webseite http://www.berlin.de/sen/europa/aktionen/partizipation/ ständig auf Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen. Zudem wird unter der Webrubrik Aktuelles regelmäßig z.B. über aktuelle Europäische Bürgerinitiativen informiert. Daneben informiert auch das Berliner Büro in Brüssel regelmäßig die jeweiligen Berliner Senatsverwaltungen über Möglichkeiten der Beteiligung der Zivilgesellschaft an europäischen Entscheidungsprozessen, z.B. über öffentliche Online- Konsultationen (https://ec.europa.eu/info/consultations_de) und Bürgerinitiativen (http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de). Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Beteiligung ist – auch vor dem Hintergrund des Subsidaritätsprinzips - konstitutiv in der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII und das AGKJHG gesetzlich verankert. Insbesondere in § 5 des AGKJH ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt. Darüber hinaus ist die Stärkung der Beteiligung einer der Schwerpunkte sowohl der nationalen als auch der EU-Jugendstrategie. Vor diesem Hintergrund wurden vielfältige und umfassende Beteiligungsformate auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene entwickelt. Zu nennen ist hier u.a. der europaweit durchgeführte Strukturierte Dialog, der über Erasmus+ kofinanziert wird. Hierbei sollen die allgemeinen Lebenswelten der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen bis 30 Jahren in den Fokus gerückt werden. Ziel ist es, alle jungen Menschen zielgruppenadäquat anzusprechen. Als aktuelles Beispiel von Beteiligungsformaten kann u.a. das jährliche Jugendforum genannt werden, welches dieses Jahr am 01. Juli mit ca. 900 jungen Menschen stattgefunden hat. Hier konnten junge Menschen zu selbstgewählten Themen mit Politikerinnen und Politikern intensiv diskutieren. Ein weiterer Punkt, der für umfassende Beteiligung wichtig und relevant ist, ist die Stärkung der politischen Bildung – gerade bei den jungen Menschen. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen (§ 6 Partizipations- und Integrationsgesetz) berät und unterstützt den Berliner Senat in allen Fragen der Integrationspolitik. Stimmberechtigte Mitglieder des Landesbeirats sind unter anderem sieben Vertreterinnen oder Vertreter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund einschließlich einer Vertreterin oder eines Vertreters der Aussiedlerinnen und Aussiedler, so dass das Gremium eine Beteiligung der genannten Personengruppen an Fragen der Integrationspolitik gewährleistet. - 10 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport Die Instrumente direkt-demokratischer Teilhabe auf Landes- und Bezirksebene: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Einwohnerfragestunden in den Bezirksverordnetenversammlungen und Einwohnerversammlungen nach dem Bezirksverwaltungsgesetz ermöglichen gegenwärtig bereits eine – teils unmittelbare – Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Berlins an politischen Entscheidungsprozessen und Erhöhen deren Transparenz. Von diesen Beteiligungsmöglichkeiten machen die Berlinerinnen und Berliner rege Gebrauch. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können zudem von einer Bezirksverordnetenversammlung zu Bürgerdeputierten gewählt werden und damit stimmberechtigt an der Arbeit von Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. Die Hinzuwahl von Bürgerdeputierten für den Integrationsausschuss der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung sieht § 9 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes sogar zwingend vor. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass Bürgerdeputierte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Auch im Rahmen so genannter Bürgerhaushalte haben Bürgerinnen und Bürger in einigen Bezirken eine Mitsprache bei der Verwendung bestimmter Haushaltsmittel auf Bezirksebene. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bestehen umfangreiche Möglichkeiten und Instrumente, die sich zusammenfassend wie folgt darstellen lassen: Formale, gesetzlich geregelte Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung im Rahmen von: Flächennutzungsplanänderungen Letzte Beteiligung der Öffentlichkeit: 15.02.-18.03.2016 Nächste Beteiligung der Öffentlichkeit: 11.09.-15.10.2017 der Aufstellung des Landesentwicklungsplans „Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg“ 2. Auslegung in Vorbereitung für Febr.- April 2018 Bebauungsplanverfahren der Hauptverwaltung Derzeit Öffentliche Auslegung „ Wohnen am Campus“ Adlershof Umfassende Partizipation „Checkpoint Charlie“ für III/2017 in Vorbereitung - 11 - Informelle Beteiligung im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Strategien und langfristigen Planungen, insbes.: Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung Stadtforum „Beteiligen“ 26.06.2017 Bildung eines Arbeitsgremiums mit Vertretenden aus Politik/Verwaltung (50%) und der Stadtöffentlichkeit (50%) Durchführung von 1-2 Werkstätten mit der Stadtöffentlichkeit 2017 und weiteren 2018/19 Stadtentwicklungsplan Wohnen Stadtforum Herbst 2017 und Sitzungen des Begleitkreises Neuausrichtung der Stadtdebatte Berliner Mitte Fortführung für III/IV 2017 geplant Informelle Beteiligung im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Vorhaben, Projekten - bei Wettbewerben z. B. durch Beteiligung der Bürgerschaft an der Erarbeitung von Aufgabenstellungen - bei gestalterischen Fragen z. B. durch „Runde Tische“ Informelle Beteiligung im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Wohnungsbauvorhaben, die i. d. R. begleitend zur formellen Beteiligung an der Bauleitplanung durchgeführt wird: - Frühzeitige Einbindung der Bürgerschaft mittels Informationsveranstaltungen, begleitenden Ausstellungen und Internetauftritten, - Durchführung von Ortsteilkonferenzen, Werkstätten und Gesprächen mit Initiativen, in denen beispielsweise Planungsvarianten und –alternativen, Entwicklungsleitfäden oder –leitlinien erarbeitet und diskutiert werden. Für die Herstellung von Transparenz werden darüber hinaus eingesetzt: - Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de, Newsletter, Printmedien (z. B. Broschüren, Flyer), Informationen über Presse, Funk und Fernsehen Senatskanzlei Die Senatskanzlei betreibt und finanziert die Beteiligungsplattform meinBerlin (http.//mein.berlin.de), auf der Beteiligungsverfahren des Landes Berlin bekannt gemacht und Onlinebeteiligungsverfahren durchgeführt werden können. Senats- und Bezirksverwaltungen sollen die Plattform für verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung nutzen. 2. Inwieweit eröffnen die bereits bestehenden Instrumente, Gremien etc. die Möglichkeit, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die Beteiligung der Berliner*innen auf allen Ebenen zu stärken und die Transparenz von Entscheidungsprozessen zu erhöhen, umzusetzen? Zu 2.: Bezirksamt Lichtenberg Bisherige Maßnahmen: Es wird ein Leitfaden Partizipation erarbeitet, in dem Möglichkeiten, Grenzen und Wege der Partizipation dargestellt werden. Dieser Leitfaden wird unter Einbeziehung interessierter lokaler Akteure und Bewohnerinnen und - 12 - Bewohner diskutiert. Der Leitfaden dient der zielgruppengenau ausgerichteten und ressourcenorientierten Organisation von Beteiligungsprozessen. Das Bezirksamt hat mit der Drs.0983/VII Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Sprache über bestehenden Formen und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sowie über Beteiligungsrechte auf Bezirks- und Landesebene informiert, um eine höchstmögliche Transparenz herzustellen. Da die Bandbreite groß ist, wurde zugleich festgelegt, dass diese Struktur auch fortgeschrieben und nach Bedarf aktualisiert werden soll. Das Bezirksamt Lichtenberg beteiligt sich an der Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung und ist Mitglied der AG Bürgergesellschaft. Bezirksamt Mitte Das Bezirksamt Mitte hat anknüpfend an einen Bericht zur Entwicklung der Bürgerbeteiligungskultur als Bestandsaufnahme gemeinsam mit der Bezirksverordnetenversammlung Mitte zu Beginn des vergangenen Jahres die Entwicklung von Leitlinien beschlossen. An der daraufhin eingerichteten AG Leitlinienentwicklung aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft nahmen je eine Vertreterin/Vertreter der BVV- Fraktionen, die Stadträtinnen/Stadträte des Bezirksamtes, relevante Fachämter und sich hierfür beworbene Bürgerinnen und Bürger teil. Ein erster Entwurf der AG wurde sowohl im Rahmen einer öffentlichen Bürgerwerksatt mit rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch im Rahmen eines öffentlichen Online-Dialogs auf der Online-Plattform meinberlin.de. beraten. Der endgültige Entwurf der Leitlinien Bürgerbeteiligung wurde von der AG im Februar dieses Jahres beschlossen. Das Bezirksamt hat diesen wiederum mit leichten Modifizierungen im Mai dieses Jahres beschlossen und zur Bekräftigung der Bezirksverordnetenversammlung ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt; die diesbezüglichen Beratungen im BVV- Ausschuss Bürgerbeteiligung finden aktuell statt. Die Ausschreibung für das Büro für Bürgerbeteiligung ist erfolgt; das Auswahlverfahren läuft aktuell. Eine der ersten Aufgaben des Büros wird die Erstellung einer Vorhabenliste sein. Bezirksamt Reinickendorf Die bestehenden Mittel der Bürgerbeteiligung reichen aus Sicht des Bezirksamtes aus, um den Willen der Bürger an der Entscheidungsfindung der Verwaltung angemessen zu beteiligen. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten für ausgewählte Personengruppen: -Beteiligung von Seniorinnen und Senioren (Seniorenmitwirkungsgesetz) Für Seniorinnen und Senioren ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung gemäß §3b (2) des Seniorenmitwirkungsgesetzes z.B. über die Seniorenmitwirkungsgremien (bezirklichen Seniorenvertretungen, Landesseniorenvertretung LSV, Landesseniorenbeirat LSBB) gegeben: „Die zuständigen Verwaltungen sollen die bezirklichen Seniorenvertretungen, die LSV und den LSBB… bei der Erarbeitung von Vorlagen, die die Seniorinnen und Senioren maßgeblich betreffen, beteiligen.“ - 13 - -Beteiligung von Menschen mit Behinderung (Umsetzung der UNBRK) Für Menschen mit Behinderung ist eine Beteiligung über den Landesbeirat und die Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderung möglich (§ 6 Absatz 1 bzw. § 7 Absatz 5 Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG). Zudem werden in den Senatsverwaltungen nach Bedarf Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderung einberufen. Die Selbstverpflichtung der Verwaltungen zur Einrichtung der Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung wurde zuletzt in der am 12.05.2015 vom Senat beschlossenen Vorlage zur „Konkretisierung der 10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ verankert. Mit der rechtzeitigen Beteiligung von Betroffenen wird auch die Verpflichtung aus Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention zur engen Konsultation und aktiven Beteiligung erfüllt. Ferner können sich Menschen mit Behinderung im Fahrgastbeirat, der nach § 4 Absatz 9 der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes beim Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtet wurde, einbringen. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Bestimmungen im Verwaltungsrecht – wie § 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung von Vorhaben vorsieht, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben – stärken schon jetzt die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, auf Planungsentscheidungen Einfluss zu nehmen. Der Herstellung von Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns dienen auch die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin, die jedermann das grundsätzliche Recht auf Einsicht in Verwaltungsvorgänge verleihen, wie auch die weit reichenden Auskunfts- und Informationsrechte der Presse nach dem Berliner Pressegesetz. Außerdem hat der Senat in seiner Arbeitshilfe zur bezirklichen Sportentwicklungsplanung den Anspruch formuliert, die Entwicklung des Sports in Bezug auf Sportangebote und der dafür notwendigen Infrastruktur nach abgestimmten Zielen zu steuern. Bei diesem Planungsprozess ist eine breite fachübergreifende Diskussion und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung, da nur auf diesem Weg eine realisierungsfähige und adressatengerechte Entwicklungsplanung entstehen kann. Es handelt sich um einen dialogischen Planungsprozess, der Voraussetzung für eine erfolgreiche bezirkliche Sportentwicklung ist. Senatskanzlei Die Beteiligungsplattform meinBerlin schafft einen Überblick über die aktuellen und vergangenen Beteiligungsverfahren auf Landes- und Bezirksebene. Sie bietet der Verwaltung die technische Möglichkeit, Onlinebeteiligungsverfahren durchzuführen. Onlinepartizipation erschließt als ein Baustein der Bürgerbeteiligung den Zugang zu internetaffinen Zielgruppen. - 14 - Senatsverwaltung für Kultur und Europa Die Kulturverwaltung hat bereits kontinuierlich die Beteiligung der Künstlerverbände, Künstlerinnen/Künstlerinnen sowie Initiativgruppen als selbstverständliche Voraussetzung zur Erarbeitung von geeigneten Förderinstrumenten und zur Benennung in Gremien betrieben, sowie für transparente Entscheidungsprozesse gesorgt. Die unterschiedlichen Förderinstrumente werden in regelmäßigen Jour Fixes mit den Künstlerverbänden besprochen und ggf. Anpassungen vorgenommen. Auch spartenübergreifende Interessensvertretungen wie die Koalition der Freien Szene oder der Rat für die Künste nehmen an diesen Prozessen teil. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände bringen dabei ihr Expertenwissen ein und fungieren als Sprachrohre in die jeweilige Szene. Bei der Besetzung der Jurys für die Förderprogramme haben die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Szene ein Vorschlagsrecht. Um die Juryprozesse nachvollziehbarer zu gestalten, können von Verbänden benannte Vertreterinnen und Vertreter der Freien Szene in die Jury berufen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten im Sinne von Transparenz Beratung an, die vor allem im Vorfeld von Antragsstellungen besonders in Anspruch genommen werden. An unterschiedlichen Entscheidungsprozessen wurden in der Vergangenheit Vertreterinnen und Vertreter der Verbände beteiligt: So aktuell an der Überarbeitung der Verwaltungsrichtlinie für die Förderung im Bereich Darstellende Kunst und Tanz, die ab 2018 zehn Jahre gültig ist. Die Förderkriterien der 2015/16 neu geschaffenen „Spartenoffene Förderung“ wurden partizipativ mit der Koalition der Freien Szene entwickelt. Der Arbeitskreis Räume, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Sparten sowie Sprecherinnen und Sprecher der Freien Szene versammelt sind, arbeitet gemeinsam mit der Kulturverwaltung und der Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE) an Akquise, Entwicklung und Vergabe von Arbeitsräumen und Ateliers für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Darüber hinaus fanden und finden Workshops und Runde Tische zu neuen und aktuellen Fragestellungen und Entwicklungen im Bereich der Künstler*innen- und Projektförderung sowie der Kunstlandschaft Berlins statt. Im Bereich Europa, d.h. in der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bildet der Ausbau von dialogorientierten Formaten einen Schwerpunkt. Bereits jetzt werden u.a. durch die europäischen Themenabende in Kooperation mit der Europäischen Akademie Berlin sowie die Veranstaltung „Europa zu Gast“ in Kooperation mit der Berliner Europa-Union regelmäßig Möglichkeiten geschaffen, zu aktuellen Themen mit Europaexpertinnen und -experten in Austausch zu treten und sich aktiv in die Diskussion einzubringen. - 15 - Darüber hinaus wird über die Europa-Webseite http://www.berlin.de/sen/europa/aktionen/partizipation/ ständig auf Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen. Zudem wird unter der Webrubrik Aktuelles regelmäßig z.B. über aktuelle Europäische Bürgerinitiativen informiert. Daneben informiert auch das Berliner Büro in Brüssel regelmäßig über die jeweiligen Berliner Senatsverwaltungen über Möglichkeiten der Beteiligung der Zivilgesellschaft an europäischen Entscheidungsprozessen, z.B. über öffentliche Online- Konsultationen (https://ec.europa.eu/info/consultations_de) und Bürgerinitiativen (http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de). 3. Was gedenkt der Senat darüber hinaus zu tun, um das Ziel des Koalitionsvertrags, auf allen Ebenen die Bürgerbeteiligung sowie die Transparenz von Entscheidungsprozessen zu erhöhen, umzusetzen? Zu 3.: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Der Berliner Senat erstellt derzeit ein Gesamtkonzept für die Partizipation und Integration von Geflüchteten. Der Integrationsbeauftragte, der die Erarbeitung des Konzepts koordiniert, wird die Stadtgesellschaft in den Prozess in hohem Maße mit einbeziehen und plant dafür unterschiedliche Gesprächsformate. Dazu zählen neben Dialogveranstaltungen in Bezirken ein Workshop mit Migrantenorganisationen, mit Experten/innen aus den Wissenschaften, Verbänden und anderen Institutionen. In jedem Berliner Bezirk soll eine Dialogveranstaltung angeboten werden. In diesen Veranstaltungen sollen jeweils die/der Integrationsbeauftragte und andere Mitarbeiter/innen des Bezirks mit geflüchteten Menschen, Einwohner/innen, Willkommensinitiativen sowie aktiven Personen aus Politik, Wirtschaft und Kultur miteinander ins Gespräch kommen. So können Ideen, Vorschläge und Empfehlungen der Berliner Stadtgesellschaft in den Prozess der Formulierung des Gesamtkonzepts einbezogen werden. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik ist das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie zu verbessern und die Verbindlichkeit und Transparenz direkt-demokratischer Verfahren zu erhöhen. Zudem soll das Informationsfreiheitsgesetz zur weiteren Erhöhung der Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns mit dem Ziel weiterentwickelt werden, nicht schützenswerte Daten verstärkt in das Berliner Datenportal einzustellen. Am Beispiel der Berliner Polizei werden mögliche weitere Aktivitäten geprüft: Die Polizei Berlin hat im Juni 2013 mit dem Abschlussbericht der Projektgruppe Neue Medien die Grundlage für die Nutzung sozialer Netzwerke mit dem Ziel der Reichweitenerhöhung, der verbesserten Zielgruppenansprache, der Imagesteigerung, der Verbesserung der polizeilichen Präsenz und der Aufmerksamkeitserhöhung geschaffen. Soziale Netzwerke ermöglichen nicht nur die Übermittlung von Informationen, sondern auch die Kommunikation mit anderen Nutzern. - 16 - seither ist die Polizei Berlin in beispielhaft und vielfältiger Hinsicht in den sozialen Netzwerken präsent: Snapchat: Die Polizei Berlin ist die einzige deutsche Polizeibehörde mit einem eigenen Snapchat Kanal. Das Social Media Team der Polizei Berlin nutzt Snapchat, um ein junges Publikum zu erreichen, ein modernes und positives Bild der Berliner Polizei zu vermitteln und mit allen Interessierten über Snapchat ins Gespräch zu kommen. Twitter: Die Polizei Berlin nutzt Twitter mit den Kanälen #PolizeiBerlin (für aktuelle Informationen zur allgemeinen Polizeiarbeit)und #PolizeiBerlin_E (für aktuelle Information zu laufenden Einsatzlagen) und hat auf diesem Wege die Transparenz der Polizeiarbeit in Berlin deutlich erhöht. Facebook: Die Polizei Berlin verfügt über ein eigenes Facebook Profil auf dem Informationen zur Polizeiarbeit, Kampagnen und Informationen für Berufsinteressenten veröffentlicht werden. Die Webpage der Polizei Berlin wird genutzt um allen Interessentinnen und Interessenten Informationen über die Arbeit der Polizei Berlin zu vermitteln. Senatskanzlei Die Senatskanzlei wird den Prozess der Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung und der Schaffung neuer Formate der Kommunikation zusammen mit den Fachverwaltungen und Bezirken begleiten, fördern und steuern. Dabei geht es unter anderem um Beteiligungsformate und Zielgruppen, gesetzliche Regelungen mit Beteiligungsaspekten und Regelungen zu grundsätzlichen Fragen der Verbindlichkeit von Ergebnissen und Prozessen der Beteiligung. Die Senatskanzlei hat zunächst einmal die AG Bürgergesellschaft, die sich aus Vertretern der Senatsverwaltungen und Bezirke zusammensetzt, wieder ins Leben gerufen. Die AG Bürgergesellschaft soll nicht nur eine Bestandsaufnahme der existierenden Beteiligungsformen und –möglichkeiten ermöglichen, sondern den Austausch gerade auch in Bezug auf gute Praktiken und Erfahrungen bieten sowie die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Förderung und Unterstützung herausarbeiten und somit auch zum Leitlinienprozess aktiv beitragen. Unabhängig davon wird die Senatskanzlei in unterschiedlichen Formaten (u.a. workshops, Konferenzen, Foren) im Austausch mit den anderen Verwaltungen, den Bezirken, dem Abgeordnetenhaus und Vertretern und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft an der Weiterentwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten arbeiten. Ferner wird sie dafür werben, die Anzahl der Beteiligungsverfahren auf Landes- und Bezirksebene, die auf der Beteiligungsplattform „meinBerlin.de“ veröffentlicht werden, zu erhöhen und dieser Plattform zu einem größeren Bekanntheitsgrad zu verhelfen. Die Berliner Verwaltung soll dabei u.a. in Form von Schulungen unterstützt werden, Onlinebeteiligung einzusetzen. Senatsverwaltung für Kultur und Europa Im Bereich Kultur ist ab 2018 ein langfristiger partizipativer Prozess zur Evaluierung des gesamten Fördertableaus im Bereich der Freien Szene geplant, bei dem die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Szene mit eingebunden werden sollen. - 17 - Im Bereich Europa werden die Formate der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit derzeit evaluiert. Ziel ist es, das Angebot von dialogorientierten, partizipativen Formaten auszubauen und hier auch möglichst alle Gesellschaftsbereiche und Altersgruppen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen. Begleitend werden zukünftig jährlich verbindliche Förderkriterien für die Vergabe von Projektzuwendungen festgelegt. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden derzeit in einem partizipativen Prozess mit der Stadtöffentlichkeit „Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung“ erarbeitet. In diesem Zusammenhang soll auch die Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de stärker genutzt und erweitert werden. Zur Stärkung der Beteiligung durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften wurde mit diesen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Weitere Beteiligungsinstrumente sind ausgebaut worden, z. B. sind die Sitzungen des Baukollegiums um einen öffentlichen Teil ergänzt worden, in dem Projekte durch den Vorhabenträger öffentlich vorgestellt werden, es erfolgen mehr Informationen über Wettbewerbe. Die Punkte wurden im Einzelnen am 11.04.2017 vom Senat beschlossen und befinden sich in der Umsetzung. Berlin, den 14. Juli 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei S18-11667 S18-11667