Drucksache 18 / 11 675 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 27. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2017) zum Thema: Risiko Baukostensteigerungen – Wenn die Ausnahme zur Regel wird und Antwort vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 675 vom 27. Juni 2017 über Risiko Baukostensteigerungen – Wenn die Ausnahme zur Regel wird Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welchen Anteil an den in den Haushalten 2014 bis 2017 veranschlagten Baumaßnahmen der Senatsverwaltungen fand eine Veranschlagung nach §24 Abs. 3 LHO statt, da zum Zeitpunkt der Veranschlagung keine vollständigen Bauplanungsunterlagen vorlagen? Bitte nach Anzahl der Baumaßnahmen und Wertumfang für die einzelnen Jahre auflisten. Antwort zu 1: DHH Anzahl der veranschlagten Baumaßnahme n Anzahl nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen Summe der Gesamtkosten bzw. geschätzten Gesamtkosten der veranschlagten Baumaßnahmen Angaben in € Summe der geschätzten Gesamtkosten der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen Angaben in € 2014/2015 107 24 2.069.042.000 818.986.000 2016/2017 96 16 2.003.447.000 586.274.000 Die Auflistung der Anzahl der Baumaßnahmen nach einzelnen Doppelhaushalten schließt Überschneidungen nicht aus, da Baumaßnahmen in der Regel in aufeinander folgenden Haushaltsjahren wiederholt veranschlagt werden, da sie noch nicht begonnen wurden bzw. sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken. Eine Kumulierbarkeit der einzelnen Werte ist also nicht möglich. Vielmehr ist jede Zeile nach Doppelhaushalt gesondert zu betrachten. Dies gilt auch für die Beantwortung der Fragen 2, 3, 4, 6 und 7. 2 Frage 2: Für welchen Anteil an den in den Haushalten 2014 bis 2016 veranschlagten Baumaßnahmen der Senatsverwaltungen nach §24 Abs. 3 LHO, wichen die anhand der Bauplanungsunterlagen ermittelten Kosten von den im Haushalt veranschlagten Kosten ab? Bitte nach Anzahl der Baumaßnahmen und Wertumfang für die einzelnen Jahre auflisten. Antwort zu 2: DHH Anzahl der ursprünglich nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen , für die mittlerweile BPU vorliegen Anzahl der ursprünglich nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen, deren anhand der BPU ermittelten Kosten von den im DHH veranschlagten Kosten abweichen Summe der geschätzten Gesamtkosten der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen, für die mittlerweile BPU vorliegen Angaben in € Summe der Gesamtkosten gemäß BPU der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen, für die mittlerweile BPU vorliegen Angaben in € 2014/201 5 12 9 186.430.000 193.360.000 2016/201 7 7 6 54.674.000 57.562.900 Frage 3: Für welchen Anteil an den in den Haushalten 2014 bis 2017 veranschlagten Baumaßnahmen der Bezirke fand eine Veranschlagung nach § 24 Abs. 3 LHO statt, da zum Zeitpunkt der Veranschlagung keine vollständigen Bauplanungsunterlagen vorlagen? Bitte nach Anzahl der Baumaßnahmen und Wertumfang für die einzelnen Jahre nach Bezirken auflisten. Antwort zu 3: Von den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf sind Angaben übermittelt worden, die in nachstehender Tabelle zusammengefasst wurden. Dies gilt auch für die Beantwortung der Fragen 4 und 7. DHH Anzahl der veranschlagten Baumaßnahme n Anzahl nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen Summe der Gesamtkosten bzw. geschätzten Gesamtkosten der veranschlagten Baumaßnahmen Angaben in € Summe der geschätzten Gesamtkosten der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen Angaben in € 2014/2015 129 58 356.532.800 218.636.000 2016/2017 131 53 473.553.000 285.537.000 3 Frage 4: Für welchen Anteil an den in den Haushalten 2014 bis 2016 veranschlagten Baumaßnahmen der Bezirke nach § 24 Abs. 3 LHO, wichen die anhand der Bauplanungsunterlagen ermittelten Kosten von den im Haushalt veranschlagten Kosten ab? Bitte nach Anzahl der Baumaßnahmen und Wertumfang für die einzelnen Jahre nach Bezirken auflisten. Antwort zu 4: DHH Anzahl der ursprünglich nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen , für die mittlerweile BPU vorliegen Anzahl der ursprünglich nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen, deren anhand der BPU ermittelten Kosten von den im DHH veranschlagten Kosten abweichen Summe der geschätzten Gesamtkosten der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen, für die mittlerweile BPU vorliegen Angaben in € Summe der Gesamtkosten gemäß BPU der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen, für die mittlerweile BPU vorliegen Angaben in € 2014/201 5 43 21 158.261.000 174.058.400 2016/201 7 34 20 104.280.000 109.403.000 Frage 5: Teilt der Senat die Einschätzung, dass durch das Fehlen von vollständigen Planungsunterlagen zum Zeitpunkt der Veranschlagung eine erhebliche Kostenunsicherheit besteht und nachträgliche Kostensteigerungen drohen? Falls nicht, wie begründet der Senat seine Einschätzung? Antwort zu 5: Die Einschätzung wird grundsätzlich geteilt, allerdings ist zu berücksichtigen, dass Kostensteigerungen von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind und nicht allein auf das Fehlen von vollständigen Planungsunterlagen zurückgeführt werden können. Der Senat ist bestrebt, möglichst wenige Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 LHO zu veranschlagen. Diese Art der Veranschlagung ist allerdings aufgrund des Doppelhaushaltsplans insbesondere für das 2. Haushaltsjahr in Einzelfällen geboten, um größere Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf zu vermeiden. Frage 6: Für welchen Anteil an den in den Haushalten 2014 bis 2017 veranschlagten Baumaßnahmen der Senatsverwaltungen fand vorab eine Veranschlagung von Bauvorbereitungsmitteln entsprechend der Ausführungsvorschrift 3 zu § 54 LHO statt? Bitte nach Anzahl der Baumaßnahmen und Wertumfang für die einzelnen Jahre auflisten. 4 Antwort zu 6: DHH Summe der Ausgabenansätze der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen Angaben in € Summe der für Bauvorbereitung nach Nr. 3 AV § 54 LHO in Anspruch genommenen Mittel Angaben in € 2014/2015 33.190.000 18.557.000 2016/2017 51.856.000 3.562.000 Frage 7: Für welchen Anteil an den in den Haushalten 2014 bis 2017 veranschlagten Baumaßnahmen der Bezirke fand vorab eine Veranschlagung von Bauvorbereitungsmitteln entsprechend der Ausführungsvorschrift 3 zu § 54 LHO statt? Bitte nach Anzahl der Baumaßnahmen und Wertumfang für die einzelnen Jahre nach Bezirken auflisten. Antwort zu 7: DHH Summe der Ausgabenansätze der nach § 24 (3) LHO veranschlagten Baumaßnahmen Angaben in € Summe der für Bauvorbereitung nach Nr. 3 AV § 54 LHO in Anspruch genommenen Mittel Angaben in € 2014/2015 46.204.000 6.194.000 2016/2017 52.493.000 4.290.000 Berlin, den 12.07.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11675 S18-11675