Drucksache 18 / 11 681 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm (LINKE) vom 26. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2017) zum Thema: Burschenschafterhaus der Gothia als Treff- und Vernetzungspunkt nationalkonservativer und neonazistischer Kräfte und Antwort vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11681 vom 26. Juni 2017 über Burschenschafterhaus der Gothia als Treff- und Vernetzungspunkt nationalkonservativer und neonazistischer Kräfte ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen sind derzeit an der Meldeadresse der Berliner Burschenschaft Gothia, Königstraße 3, 14163 Berlin, laut LABO gemeldet? (Bitte angeben wie in Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/18161 vom 24. Februar 2016.) Zu 1.: In der Königstraße 3, 14163 Berlin, sind nach Angaben des Landesamtes für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin derzeit (Stand: 29. Juni 2017) sieben Personen gemeldet. 2. Wie hat sich die Zahl der unter der Adresse des Hauses der Berliner Burschenschaft Gothia gemeldeten Personen in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte die Bewohneranzahl für das jeweilige Jahr angeben.) Zu 2.: 2012: Acht Personen 2013: Acht Personen 2014: Sieben Personen 2015: Neun Personen 2016: Elf Personen. 3. Welche Altersstruktur haben die im Haus der Burschenschaft Gothia gemeldeten Personen? (Bitte angeben wie in Antwort auf Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/18161 vom 24. Februar 2016.) Zu 3.: Die Altersstruktur der in der Königstraße 3 laut LABO gemeldeten Personen umfasst die Geburtsjahre von 1978 bis 1994. Seite 2 von 5 4. Wie viele Personen aus und in dem Haus der Burschenschaft Gothia sind in den letzten fünf Jahren als Tatverdächtige einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden? Zu 4.: Von den aktuell in der Königstraße 3, 14163 Berlin, behördlich gemeldeten Personen sind in den letzten fünf Jahren vier Personen als Tatverdächtige zu Straftaten in Berlin in Erscheinung getreten. Zu Ordnungswidrigkeiten im angefragten Zeitraum liegen keine validen Erkenntnisse vor. 5. Wie viele Straftaten und darunter Gewalttaten sowie Ordnungswidrigkeiten wurden jeweils in den letzten fünf Jahren von tatverdächtigen Personen registriert, die unter der Adresse des Hauses der Burschenschaft Gothia gemeldet sind? (Bitte angeben wie in Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/18161 vom 24. Februar 2016 mit einer Einzelaufschlüsselung nach Straftaten, davon Gewalttaten, sowie Ordnungswidrigkeiten und Jahren.) Zu 5.: Die tabellarische Auflistung bezieht sich auf die Straftaten der vergangenen fünf Jahre (Stand: 3. Juli 2017), zu denen die aktuell in der Königstraße 3, 14163 Berlin, behördlich gemeldeten Personen als Tatverdächtige erfasst wurden. Jahr Straftaten gesamt Davon Gewalttaten 2012 0 0 2013 1 0 2014 0 0 2015 1 0 2016 3 0 2017 0 0 Gesamt 5 0 Zu Ordnungswidrigkeiten im angefragten Zeitraum liegen keine validen Erkenntnisse vor. 6. Wie oft kam es in den letzten 5 Jahren zu Anzeigen wegen Ruhestörung, die vom Grundstück des Hauses der Burschenschaft Gothia ausgingen? Zu 6.: In den letzten fünf Jahren kam es zu keiner Anzeige wegen Ruhestörung, die vom Grundstück des Hauses der Burschenschaft „Gothia“ ausging. 7. Wie oft kam es in den letzten 5 Jahren zu Rettungsdiensteinsätzen unter der Adresse des Hauses der Burschenschaft Gothia? Zu 7.: In den letzten fünf Jahren kam es zu zwei Rettungsdiensteinsätzen unter der Adresse der Burschenschaft „Gothia“. Beide Rettungsdiensteinsätze waren im Jahr 2015. 8. Wie oft kam es in den letzten 5 Jahren wegen welcher Deliktvorwürfe zu Hausdurchsuchungen im Haus der Burschenschaft der Gothia? Zu 8.: Entsprechende Daten werden durch die Polizei Berlin statistisch nicht erhoben. Seite 3 von 5 9. Welches Ergebnis hatte das Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit Schüssen, die am 26. Oktober in Richtung auf eine Familie vor dem Burschenschafterhaus abgegeben wurden? (Polizeimeldung Nr. 2679 vom 26. Oktober 2016) a. Wie viele Personalien wurden bei der Hausdurchsuchung anlässlich des Vorfalls auf dem Grundstück des Hauses der Burschenschaft Gothia festgestellt? b. Wie viele der bei der Hausdurchsuchung festgestellten Personen sind nach Kenntnis der Behörden bei der „Identitären Bewegung“ aktiv? Zu 9., a., b.: Die Polizei Berlin führt in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können diesbezüglich keine weiteren Auskünfte erteilt werden. 10. Kam es in den letzten 5 Jahren zu weiteren Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen Personen, die unter der Adresse des Burschenschafterhauses der Gothia gemeldet sind oder die mutmaßlich auf dem Grundstück begangen wurden? Wenn ja, wie oft und mit welchen jeweiligen Ermittlungsergebnissen? Zu 10.: Ja. In den letzten fünf Jahren wurde bezüglich einer dort melderechtlich erfassten Person wegen der Abgabe von Schüssen auf dem Grundstück des Burschenschaftshauses der „Gothia“ ermittelt. 11. Sind der oder die Veranstalter der Feierlichkeiten, die regelmäßig im Haus der Gothia mit alkoholischem Getränkeausschank stattfinden und auch in sozialen Netzwerken öffentlich angekündigt werden, an die Gaststättenordnung gebunden? a. Wenn ja, hält die Gothia alle erforderlichen Voraussetzungen der Gaststättenverordnung (GastV) ein? b. Wenn ja, wie oft wurde in den letzten 5 Jahren wie genau gegen die Gaststättenverordnung verstoßen? c. Wenn nein, warum nicht? Zu 11., a. bis c.: In dem zuständigen Fachbereich des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf gibt es darüber keine Erkenntnisse, dass die „Gothia“ in ihrem Burschenschaftshaus in der Königstraße 3, 14163 Berlin, eine Gaststätte betreibt. Insbesondere gibt es keine Erkenntnisse, die einen Alkoholausschank mit Gewinnerzielungsabsicht vermuten lassen. Aus diesem Grund kann nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden. Daher ist weder eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich, noch unterliegen die Veranstaltungen der „Gothia“ der Gaststättenverordnung. 12. Wie viele Personen, die unter der Adresse des Hauses der Burschenschaft Gothia gemeldet sind, engagieren sich nach Kenntnis des Berliner Senats in der „Identitären Bewegung“? Zu 12.: Drei Personen, die derzeit an der Adresse des Hauses der Burschenschaft „Gothia“ behördlich gemeldet sind, haben sich in der Vergangenheit in der Identitären Bewegung engagiert. Seite 4 von 5 13. Welche allgemeine Einschätzung vertritt der Senat zu der Problematik, dass das Haus der Burschenschaft Gothia Treffpunkt von Personen aus der „Identitären Bewegung“ ist und Infrastruktur für ihre Organisierung bietet? Zu 13.: Der Senat hält die Unterstützung extremistischer Bestrebungen allgemein nicht für angemessen. 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu regelmäßigen im Gothia-Haus stattfindenden Veranstaltungen des "Instituts für Staatspolitik", das sich in der Neuen Rechten als Vernetzungsinstitution zwischen nationalkonservativen und neonazistischen Strömungen etabliert hat? Zu 14.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über im Haus der Burschenschaft „Gothia“ stattfindende öffentliche Veranstaltungen des „Instituts für Staatspolitik“ vor. 15. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu regelmäßigen Veranstaltungen der Reservistenkameradschaft 09 "Freiherr von Lützow" ehemaliger Bundeswehrsoldaten, die sich im im Burschenschafterhaus der Gothia treffen? 16. Sind dem Senat rechtsextreme "Gefährder" und "relevante Personen", die unter der Adresse der Burschenschaft Gothia gemeldet sind, bekannt und wenn ja, wie viele jeweils? Zu 15. und 16.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Welches Ergebnis hatte das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem vermeintlichen am 27.06.2015 stattgefundenen Diebstahl einer vor dem Rathaus Zehlendorf gehissten Regenbogenflagge? (vgl. Polizeimeldung Nr. 1539 vom 28.06.2015) Zu 17.: Zu dem beschriebenen Vorfall führte die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Gegenstand des Verfahrens war der Diebstahl einer Regenbogenflagge zum Nachteil des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Tatverdächtige konnten nicht ermittelt werden. Das Verfahren wurde am 5. Januar 2017 gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 18. Sind der Berliner Polizei Fotos bekannt geworden, die einen AfD-Kandidaten für die Abgeordnetenhauswahl 2016 und Vorstandsmitglied der Jugendorganisation der AfD dabei zeigen sollen, wie dieser eine Regenbogenflagge im Garten des Hauses der rechstradikalen Burschenschaft Gothia in Zehlendorf verbrennt? (siehe queer.de, vom 18. September 2016, http://www.queer.de/detail.php?article_id=27066) Wenn ja, wann genau wurde nach Bekanntwerden dieser Fotos ein Ermittlungsverfahren mit welchen genauen polizeilichen Maßnahmen und welchen Ergebnissen eingeleitet? Zu 18.: Ja. Seitens der Polizei Berlin wurden hierzu Ermittlungen aufgenommen, die ergaben, dass der Sachverhalt keine strafbare Relevanz entfaltete und daher lediglich in einem Tätigkeitsbericht vom 21. September 2016 mündete. 19. Diente das Haus der Burschenschaft der Gothia nach Kenntnis des Senats als Übernachtungsmöglichkeit für angereiste Teilnehmer*innen der teilweise gewalttätig verlaufenen Demo der „Identitären Bewegung“ am 17.06.2017? Wenn ja, für wie viele Personen? Seite 5 von 5 Zu 19.: Dem Senat ist bekannt, dass einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer der Demonstration der Identitären Bewegung am 17. Juni 2017 das Haus der Burschenschaft “Gothia“ als Übernachtungsmöglichkeit nutzten. Über die genaue Anzahl dieser Personen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 14. Juli 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11681 S18-11681