Drucksache 18 / 11 684 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasic (SPD), Regina Kittler (LINKE) und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 19. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2017) zum Thema: Perspektive der Pädagog*innen in den Willkommensklassen und Antwort vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasic (SPD), Frau Abgeordnete Regine Kittler (Die Linke) und Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11684 vom 19.06.2017 über Perspektive der Pädagog*innen in den Willkommensklassen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele Lehrkräfte für Willkommensklassen (Personen/VZÄ/Stellen), Sozialarbeiter*innen, Sozial- und Sonderpädagog*innen und Erzieher*innen sind für die Beschulung der Kinder ohne Deutschkenntnisse seit 2014 eingestellt worden und wie wurden und werden sie eingruppiert? Wie viele sind derzeit noch im Schuldienst beschäftigt und wie sehen die Beschäftigtenprognosen für die kommenden Jahre aus? Zu 1.: Diese Daten werden nicht erfasst. Der Einsatz in den Willkommensklassen kann sowohl mit bereits an der Schule vorhandenem Personal erfolgen als auch mit neu dafür eingestellten Dienstkräften. Bei Einrichtung von neuen Willkommensklassen entscheiden Schule und Schulaufsicht über den Personaleinsatz. Sofern an der Schule geeignete Lehrkräfte mit Kenntnissen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) vorhanden sind, können diese in den Willkommensklassen eingesetzt werden. Derzeit nimmt der Bedarf an Willkommensklassen statistisch gesehen ab. Aktuell stehen für 1066 Willkommensklassen 1183 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an Lehrkräften zur Verfügung . 2.) Inwiefern gab bzw. gibt es für die Arbeitsverträge der Beschäftigten in den verschiedenen Bezirken einheitliche Konditionen, etwa bezüglich der Vertragsdauer? Zu 2.: Arbeitsverträge werden grundsätzlich einheitlich abgeschlossen; die Dauer richtet sich nach den jeweiligen Bedarfslagen. - - 2 3.) Wie viele der Beschäftigten haben einen unbefristeten Vertrag, wie viele einen zeitlich befristeten und für welche Zeitspannen? Zu 3.: Diese Daten werden nicht erfasst. In der Regel werden Lehrkräfte für Willkommensklassen befristet eingestellt. Die Befristungsdauer richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen der Schule – in der Regel ein Jahr, anderthalb Jahre oder zwei Jahre. 4.) Wie viele der in diesem Rahmen eingestellten Lehrkräfte verfügen über eine reguläre Lehramtsausbildung und wie viele über ein Zertifikat bzw. eine Ausbildung im Bereich DaZ /DaF oder anderen Bereichen (prozentual und absolut)? Zu 4.: Diese Daten werden nicht erfasst. Im Rahmen der Stellenausschreibung für befristete Einstellungen für Willkommensklassen wurde eine DaZ-Qualifikation als Voraussetzung benannt. 5.) Wie soll das im Koalitionsvertrag für die Jahre 2016-2021 formulierte Ziel, Lehrkräften, die in Willkommensklassen arbeiten, eine Weiterqualifizierung mit dem Ziel einer allgemeinen Lehrbefähigung anzubieten verwirklicht werden? Welche Wege stehen zur Verfügung und wie werden diese von den Betreffenden angenommen? Zu 5.: Lehrkräfte, die derzeit in den Willkommensklassen tätig sind, verfügen über unterschiedliche individuelle Voraussetzungen. Je nach Fallgruppe stehen verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten offen. Eine Übersicht bietet die beigefügte Tabelle (Anlage). Grundsätzlich besteht seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Absicht, möglichst viele Willkommensklassenlehrkräfte weiter zu beschäftigen. Die Lehrkräfte werden daher in den Schulen, in den regionalen Koordinierungsstellen für Willkommensklassen und in den Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu den Qualifizierungsmöglichkeiten beraten. Viele Willkommensklassenlehrkräfte nehmen die Qualifizierungsmöglichkeiten (z.B. berufsbegleitende Studien) an, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Antworten zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17177 vom 22.10.2015 sowie zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17288 vom 11.11.2015 jeweils über Lehrkräfte in Willkommensklassen. 6.) Welche Fort- und Weiterbildungsmodule gibt es derzeit für die Lehrkräfte? Wo werden diese angeboten? Zu 6.: Für Lehrkräfte der Berliner Schule wird ab September 2017 eine Weiterbildungsmaßnahme „Durchgängige Sprachbildung unter besonderer Berücksichtigung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ (26 Plätze) angeboten. Die einjährige Maßnahme wird im Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule durchgeführt. - - 3 Das Zentrum für Sprachbildung hat ein umfangreiches Fortbildungsprogramm aufgestellt für Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule, die in einer Willkommensklasse unterrichten : Jahreskurse für Lehrkräfte der Grundschule und der Sekundarstufe, Kompaktkurse zur kurzfristigen Vorbereitung auf die Arbeit in der Willkommensklasse , Fortbildungsreihen zum Thema „Alphabetisierung“, ein e-Learning-Kurs „DaZ in Willkommensklassen“, Fortbildungsreihen „Willkommen in der Regelklasse“ zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler am Übergang von der Willkommensklasse in das Regelsystem, verschiedene Fortbildungen zum fachlichen Lernen in Verbindung mit Sprachförderung in Willkommensklassen. Weiterhin sind Fortbildungen in Planung zur Unterstützung der Lehrkräfte, die in additiven Brückenkursen den Übergang begleiten mit den Schwerpunkten „Hinführung der Schülerinnen und Schüler zur schulischen Bildungssprache“ und „Vorbereitung der Bildungsabschlüsse Berufsbildungsreife (BBR) und Mittlerer Schulabschluss (MSA)“. In Kooperation mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin (LISUM) werden Fachtage zu verschiedenen Themen wie „Mehrsprachigkeit“ und „Interkulturelle Öffnung“ angeboten. Im Rahmen des Modellprojekts Deutsches Sprachdiplom (DSD im Inland) der Kultusministerkonferenz werden Lehrkräfte zu den Fertigkeiten Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen für die Durchführung der Prüfungen qualifiziert. In dem Pilotprojekt „Jugend debattiert in Willkommensklassen“ werden interessierte Lehrkräfte als Trainerinnen und Trainer qualifiziert. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gestaltete im Schuljahr 2016/2017 gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung eine Fortbildungsreihe zur Demokratieerziehung für Pädagoginnen und Pädagogen in Willkommensklassen. Für Lehrkräfte der beruflichen Schulen, die in Willkommensklassen unterrichten, wurden im Schuljahr 2016/2017 von externen Sprachexpertinnen und Sprachexperten von der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen (GfBM e.V) folgende Fortbildungen angeboten : 6 Module Sprachbildung parallel zu den Willkommenscurriculum, 3 Module Sprachbildung für den Unterricht mit Analphabetinnen und Analphabeten. Auf Bezirksebene finden Netzwerktreffen zum kollegialen Austausch und zur Qualifizierung für Lehrkräfte in Willkommensklassen statt. Zudem werden von der regionalen Fortbildung Qualifizierungsmaßnahmen für das pädagogische Personal angeboten. 7.) Inwiefern können Fort- und Weiterbildungsangebote für die weitere Laufbahn, die Eingruppierung bzw. den Zugang zum Quersteinstieg angerechnet werden? Zu 7.: Die Lehrkräfte in Willkommensklassen unterliegen den gleichen Bedingungen wie Quereinsteigende . Es ist abhängig vom Grad der eigenen Qualifikation, unter welchen Bedingungen jemand ein Lehramt erlangen kann. Sofern diese Lehrkräfte keine hinreichenden Studienleistungen nachweisen können, müssen sie entsprechend nachstudieren. - - 4 8.) Welche Fort- und Weiterbildungsangebote gibt es für die übrigen, zu diesem Anlass eingestellten Beschäftigen (Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, u.a.)? Zu 8.: Erzieherinnen und Erzieher und andere Beschäftigte, die in Willkommensklassen tätig sind, können grundsätzlich das für diese Zielgruppen zur Verfügung stehende Fortbildungsangebot nutzen. Aktuell beginnen zum neuen Schuljahr 2017/2018 zwei Gruppen (zu je 26 Teilnehmenden) die zweijährige Sonderpädagogische Zusatzausbildung zur Pädagogischen Unterrichtshilfe. Die einjährige berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme Facherzieherin/ Facherzieher für Integration wird ebenfalls im September 2017 mit einer Kapazität von 78 Teilnehmenden (3 Gruppen) starten. 9.) Wie viele der Beschäftigten erfüllen derzeit die Voraussetzungen für einen Quereinstieg ins Lehramt? Und wie viele nicht? Zu 9.: Diese Daten werden nicht erfasst. Verwiesen wird darüber hinaus auf die Antworten zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17177 vom 22.10.2015 sowie zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17288 vom 11.11.2015 jeweils über Lehrkräfte in Willkommensklassen. 10.) Inwiefern ist es für den Quereinstieg Voraussetzung, dass die absolvierten Studienfächer der Interessent*innen ein in Berlin anerkanntes Schulfach „im Namen tragen“ müssen? Zu 10.: Voraussetzung für den Quereinstieg ist der Nachweis mindestens eines einschlägig anerkannten Studienfaches, welches ein Fach der Berliner Schule ist. 11.) Wie wirkt sich dabei die Tatsache aus, dass Deutsch als Zweitsprache (DaZ) nicht als Schulfach anerkannt ist – wie viele Bewerber*innen sind von dieser Regelung betroffen und inwiefern sind hier Änderungen angedacht? Zu 11.: Eine Ausbildung in DaZ genügt zurzeit nicht als Voraussetzung für die Zulassung zum Quereinstieg. Es gibt jedoch aktuell Überlegungen, die Zulassung von DaZ als Fach der Berliner Schule zu prüfen. 12.) Wie viele Bewerber*innen mit im Ausland erworbenen Lehramtsausbildungen gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Zu 12.: Diese Daten werden nicht erfasst. - - 5 13.) Welche Ausbildungsgänge aus welchen Ländern werden derzeit grundsätzlich als gleichwertig zur Lehramtsausbildung in Berlin anerkannt? Zu 13.: Alle Antragstellenden durchlaufen ein Antragsverfahren, in dem festgestellt wird, ob tatsächlich eine abgeschlossene Lehrerausbildung vorliegt. Dazu wird immer eine Einzelfallprüfung durchgeführt, eine pauschale Anerkennung in Abhängigkeit vom Ausbildungsland erfolgt nicht. 14.) In wie vielen Fällen ist bei den Bewerber*innen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für die Lehramtstätigkeit eine Zusatzqualifizierung notwendig (gewesen)? Inwiefern stehen solche Angebote zur Verfügung oder sind in Kooperation mit den Hochschulen und Universitäten oder anderen Weiterbildungsträgern geplant? Zu 14.: Die Daten zum ersten Frageteil werden nicht erfasst. Es werden Anpassungsmaßnahmen vorgehalten, um Antragstellenden mit ausländischer Lehrkräftequalifikation zu ermöglichen, bestehende Ausbildungsunterschiede auszugleichen und gemäß dem Gesetz zur Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Lehrkräftequalifikationen (Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz Berlin – LQFG Bln) eine Gleichstellung mit einem Berliner Lehramt zu erhalten. Fehlende Studienleistungen können an den lehrkräftebildenden Universitäten in Berlin nachgeholt werden. Dazu wurde im Jahr 2016 zwischen den Universitäten und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) eine Rahmenvereinbarung getroffen. Schulpraktische Ausbildungsunterschiede können durch Teilnahme am schulpraktischen Teil des Anpassungslehrgangs ausgeglichen werden, der von der SenBildJugFam durchgeführt wird. Berlin, den 17. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage zur Schrif t lichen Anf rage Nr. 18/11684 Weiterbeschäf t igung der Lehrkräf t e aus den Willkommensklassen Fallgruppen Fallgruppe Bedingungen Quereinstieg erfüllt Maßnahme Unbefristete Einstellung möglich 0 Lehrkraft mit voller Lehrbefähigung entfällt Bewerbung (BEO 1-Datenbank) ja A1 Master oder Diplom mit zwei Fächern der Berliner Schule, davon mindestens ein Mangelfach ja Bewerbung (BEO) zum Quereinstieg und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (VD) ja A2 Master oder Diplom mit zwei Fächern der Berliner Schule, kein Mangelfach ja für Grundschule Bewerbung in Schule (nicht BEO) zum Quereinstieg und berufsbegleitender VD, Prüfung der Abschlüsse durch I B 1 im Vorfeld ja B1 Master oder Diplom mit einem Mangelfach der Berliner Schule ja Bewerbung (BEO) zum Quereinstieg, berufsbegleitende Studien in ein oder zwei weiteren Fächern, anschließend berufsbegleitender VD ja B2 Master oder Diplom mit einem Fach der Berliner Schule (kein Mangelfach) ja für Grundschule Bewerbung in Schule (nicht BEO) zum Quereinstieg, berufsbegleitende Studien in ein oder zwei weiteren Fächern, anschließend berufsbegleitender VD, Prüfung der Abschlüsse durch I B 1 im Vorfeld ja C Bachelor mit zwei Fächern der Berliner Schule nein Beratung zum Studium des Q- Masters an einer Berliner Universität (TU2 oder FU3) nein, erst nach Masterabschluss; ggf. Einstellung als Lehrkraft ohne volle Lehrbefähigung (LovL) möglich D Bachelor mit einem Fach der Berliner Schule nein Beratung zur Fortsetzung des Studiums; ev. Q-Master nein, erst nach Masterabschluss; ggf. Einstellung als LovL möglich — 2 — Fallgruppe Bedingungen Quereinstieg erfüllt Maßnahme Unbefristete Einstellung möglich E Master oder Diplom, jedoch kein Fach der Berliner Schule nein a) Beratung: Studium zweier Fächer der Berliner Schule in eigener Verantwortung an einer Universität b) Beratung: Einstellung als LovL bei positiver Prognose der Schulleitung nein, erst nach Studienabschluss ja, in E9 Grundschule (GS) bzw. E 10 Oberschule (OS) F Master in DaZ/DaF (wenige Einzelfälle) nein a) Beratung: Einstellung als LovL bei positiver Prognose der Schule b) Ggf. Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und der LZVO4 anstreben ja, in E9 GS bzw. E 10 OS ja G Ausbildungsabschluss nach Recht des Heimatlandes Beratung: Antrag zur Anerkennung des Abschlusses bei Anerkennungsstelle stellen Abhängig vom Ergebnis der Prüfung 1 BEO - Bewerbungen und Einstellungen Online 2 TU - Technische Universität Berlin 3 FU - Freie Universität Berlin 4 LZVO - Lehramtszugangsverordnung – S18-11684 S18-11684 S1811684 Anlage