Drucksache 18 / 11 687 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 26. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2017) zum Thema: Bildungs- und Erziehungsziele an Berliner Schulen I und Antwort vom 07. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11687 vom 26. Juni 2017 über Bildungs- und Erziehungsziele an Berliner Schulen I _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit dient es aus Sicht des Senats den in § 3 des Berliner Schulgesetzes normierten Zielen schulischer Bildung, wenn Grundschüler der ersten und zweiten Klassen die Flure von Schulgebäuden fegen sollen , deren Unterhalt und Pflege staatliche Aufgabe ist? Erfolgt dies aus Kostengründen? 2. Aus welchen Gründen und auf wessen Weisung (bitte mit Datum, Urheber und Wortlaut) werden Schulkinder in Berliner Schulen angehalten, keinen Müll, etwa Trinkpäckchen oder Butterbrotpapier, in in der Schule aufgestellte Abfallbehälter zu werfen? Erfolgt dies aus Kostengründen? Zu 1. und 2.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt grundsätzlich den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Reinigung an den Standorten. Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang sowie auf Grundlage welcher pädagogischen Konzepte und schulischen Vereinbarungen darüber hinaus ggf. auch Schülerinnen und Schüler Verantwortung für die Pflege ihres Klassenraums übernehmen. Gleichfalls verfügt der Senat über keine Erkenntnisse darüber, nach welchen Kriterien die Entsorgung von Müll in einzelnen Klassen oder an einzelnen Schulstandorten geregelt ist. 3. Welche konkrete pädagogische Ausgestaltung verbirgt sich hinter der Zielsetzung "den eigenen Umgang mit Lebensmitteln (z. B. mit ihrem Pausenbrot) im Hinblick auf die gesellschaftliche Verantwortung kritisch bewerten" aus dem "Orientierungs- und Handlungsrahmen für das übergreifende Thema Verbraucherbildung " der Senatsverwaltung für Bildung aus April 2016? Zu 3.: Ziel der Verbraucherbildung ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen sowohl eigenverantwortlich als auch im gesellschaftlichen Kontext Mitverantwortung zu übernehmen, indem sie ressourcenschonend mit Lebensmitteln umgehen. So kann in der Schule z. B. untersucht werden, mit welchem Aufwand (ökonomisch, personell, finanziell, ökologisch) 2 Lebensmittel produziert und hinterfragt werden, welche gesellschaftlichen Konsequenzen es hat, wenn Lebensmittel, z. B. Pausenbrote, einfach weggeworfen werden. Im Rahmen von Projekten, wie z. B. „Klimafrühstück“ kann untersucht werden, wie ein klimagerechtes Frühstück aussieht. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist das Beispiel „Pausenbrot“ gut geeignet, um bereits mit jüngeren Schülerinnen und Schülern die Themen Nachhaltigkeit, Konsum, Gesundheit und Ernährung nicht nur im individuellen Zusammenhang zu bearbeiten, sondern auch zu hinterfragen, wie sich das eigene Handeln auf den gesellschaftlichen Kontext auswirken könnte. Das Ziel besteht darin, dass bereits Schülerinnen und Schüler als Verbraucherinnen bzw. Verbraucher verantwortungsbewusst handeln. 4. Im Rahmen dieses Handlungsrahmens der Senatsverwaltung für Bildung ist wiederholt von "fairem Handel " die Rede. Was konkret ist aus Sicht des Senats "unfairer Handel"? Zu 4.: Für den Begriff des Fairen Handelns gibt es zahlreiche Definitionen, vorgegeben z. B. durch die internationalen Dachorganisationen des Fairen Handels: die Fairtrade Labelling Organizations International (FLO e.V.), die World Fair Trade Organization (WFTO) und die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Darüber hinaus lassen sich die Kernaussagen mit der „Trade for All“-Strategie der Europäischen Union aus dem Jahr 2015 zusammenfassen , in der einem Handel nach ethischen Regeln (trade with values), mit nachhaltigen Lieferketten und umgesetzt mit gerechten und ethischen Handelsinitiativen, eine wesentliche Rolle zugeschrieben wird. Damit besitzt dieser Begriff im Sinne eines anzustrebenden Ziels einen direkt auf Handelsbeziehungen und Produktionsbedingungen bezogenen Inhalt. In der pädagogischen Arbeit gilt es, Wertkategorien wie Gerechtigkeit, Transparenz und Respekt im globalen, nationalen und regionalen Handel zu hinterfragen, damit Schülerinnen und Schüler eine eigene Haltung zu dem entwickeln, was als gerecht eingeschätzt wird. Ein Begriff des unfairen Handels ist im Orientierungs- und Handlungsrahmen nicht vorgesehen . Demgegenüber ist „Fairer Handel“ seit Jahren ein gebräuchlicher Begriff in zahlreichen Rahmenlehrplänen (Sekundarstufe I und II; neu Jahrgangsstufen 1 bis 10) und wird in verschiedenen Zusammenhängen im Unterricht thematisiert sowie in Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien in unterschiedlichen Unterrichtsvorschlägen verwendet. Auch das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Januar 2017 beschlossen, dass Berlin sich an der Kampagne „Fairtrade-town“ beteiligt. Berlin, den 07. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11687 S18-11687