Drucksache 18 / 11 690 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 27. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2017) zum Thema: Abwälzung der Betriebskosten bzw. Finanzierung der Rudower Brunnenanlage auf die Bürger? und Antwort vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11690 vom 27. Juni 2017 über Abwälzung der Betriebskosten bzw. Finanzierung der Rudower Brunnenanlage auf die Bürger? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt der Senat, die Betriebskosten bzw. die Finanzierung der Brunnenanlage im Glockenblumenweg auf die Bürger abzuwälzen? Antwort zu 1: Nein. Seit nunmehr 20 Jahren übernimmt das Land Berlin und damit die Öffentliche Hand die Kosten für die Brunnenanlage im Blumenviertel, die dazu beiträgt, dass nicht fachgerecht abgedichtete Keller trocken gehalten werden. Den Betroffenen ist von Beginn an bekannt gewesen, dass dieses keine öffentliche Aufgabe ist und für eine dauerhafte Lösung eigentlich sie selbst verantwortlich wären. Nachdem die Erlaubnis für den Betrieb der Brunnenanlage zum 31.12.2017 ausläuft, ist der Senat gleichwohl bemüht, eine Lösung herbeizuführen, die den Interessen der Betroffenen entgegen kommt. Frage 2: Steht der Senat hierzu im Einklang mit den Äußerungen der Neuköllner Bürgermeisterin, welche laut Zeitungsbericht auf einer Veranstaltung die Kostenbeteiligung der betroffenen Eigentümer erwogen hat? Antwort zu 2: Dem Senat ist der Zeitungsbericht nicht bekannt. 2 Frage 3: Verfolgt der Senat Bestrebungen, dass die im Blumenviertel betroffenen Bürger in einen Verband bzw. „Wasserverband“ eingegliedert werden sollen und wenn ja, warum? Antwort zu 3: Ja. Der Senat beabsichtigt, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Blumenviertel bei der Gründung eines Verbands, welcher die Planung, den Neubau und den Betrieb einer neuen Brunnenanlage zum Ziel hat, organisatorisch und rechtlich zu unterstützen, weil dies die günstigste Möglichkeit ist, die Keller gegen drückendes Grundwasser zu schützen. Frage 4: Welches Ziel verfolgt der Senat mit dem Wasserwerk Johannisthal und welche Fördermengen sollen beim Wasserwerk Johannisthal in den nächsten Jahren avisiert werden? Antwort zu 4: Derzeit werden im Rahmen der Altlastensanierung in Johannisthal bis zu 12 Mio. m³/a gefördert. Die Fördermenge wird laufend den Anforderungen der Altlastensanierung angepasst. Die beantragte Fördermenge für das Wasserwerk Johannisthal beträgt 11 Mio. m³/a (Maximalförderung 12,8 Mio. m³/a). Berlin, den 12.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11690 S18-11690