Drucksache 18 / 11 696 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2017) zum Thema: CityLAB Berlin: Was plant der Senat? und Antwort vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 696 vom 28. Juni 2017 über CityLAB Berlin: Was plant der Senat? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was bezweckt der Senat mit der Einrichtung des CityLAB Berlin und auf welcher Grundlage begründet der Senat die Schaffung des CityLAB mit dem Anspruch, "zu einer der führenden Smart Cities zu werden” (aus der Pressemitteilung des Senats vom 11.04.2017)? Zu 1.: „Smarte“ Städte nutzen Technologie und intelligente Lösungen, um städtische Aufgaben effizienter und besser zu gestalten, Ressourcen zu schonen und die Lebensqualität für ihre Einwohnerinnen und Einwohner zu erhöhen. Der Berliner Senat hat mit Blick auf die Smart City insbesondere mit seinem Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 und seinen Strategien zu Smart City, Digitalisierung und Startups in der Legislaturperiode 2011-2016 wichtige Weichenstellungen und Umsetzungsschritte vollzogen . Mit der im April 2015 verabschiedeten Berliner Smart City Strategie und dem dazu gehörigen Umsetzungskonzept zeigt Berlin auf, mit welchen Schwerpunkten, Ansätzen und Projekten die Stadt Innovationskraft und Lebensqualität gleichermaßen steigern möchte. Die im Dezember 2015 veröffentlichte 10-Punkte-Agenda zur Digitalisierung greift im Rahmen zehn konkreter Projekte insbesondere in den Bereichen Bildung und Infrastruktur die Chancen der Digitalisierung für Berlin auf. Die Berliner Start-up Agenda zeigt Ansätze auf, wie das Umfeld für Gründungen und die Entwicklung innovativer Produkte und Services in Berlin weiter verbessert werden können. Bei der Umsetzung dieser Agenda kommt dem CityLAB eine tragende Rolle zu. Mit dem CityLAB richtet Berlin einen Ort ein, an dem die Stadtgesellschaft gemeinsam 2 mit Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft an konkreten Lösungen für die Herausforderungen der wachsenden Stadt arbeiten kann. Das Ziel des CityLAB ist es, die Berlinerinnen und Berliner stärker an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen, Potenziale von Smart City-Technologie auszuloten und praxistaugliche Lösungen für Berlin und ggf. auch andere Städte zu entwickeln. Als zentrale Anlaufstelle in Berlin für Smart City vereint das CityLAB Veranstaltungsort, Think Tank, Coworking Space, Versuchslabor und Ausstellungsfläche und steht sämtlichen Akteuren der Stadtgesellschaft für einen kollaborativen Austausch offen. Als eines von 60 priorisierten Projekten hat das CityLAB Anfang 2017 Eingang in das 100-Tage-Programm des neuen Senats gefunden. 2. Wer sollte aus Senatssicht Betreiber bzw. Träger des CityLAB sein und von wem wird es (anteilig ) finanziert? Zu 2.: Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 11. April 2017 die Eckpunkte des Konzepts zum CityLAB Berlin zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung des Senats zum Betreibermodell ist für die 2. Jahreshälfte 2017 geplant. Die Vorlage wird über das Betreibermodell hinaus auch nähere Angaben zu Strukturen, Finanzierung und ersten Aktivitäten enthalten. Diese Senatsvorlage wird aktuell von der Senatskanzlei federführend erarbeitet und im Anschluss mit den beteiligten Senatsverwaltungen , insbesondere der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe abgestimmt . Erst im Zuge dieser Senatsbefassung werden abschließende Entscheidungen zu den abgefragten Sachverhalten getroffen, so dass darüber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren Aussagen getroffen werden können. 3. In welchem Umfang wird das CityLAB mit Mitteln aus dem Berliner Landeshaushalt finanziert? Zu 3.: Im vom Senat verabschiedeten Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2018/19 sind für das CityLAB mit dem Titel 0330/68230 1 Mio. (2018) bzw. 1,5 Mio. Euro (2019) vorgesehen. Zur Anschubfinanzierung stehen aus den Frequenzmitteln des Bundes weitere 1 Mio. Euro bereit. 4. Von wem und auf welcher Grundlage werden die am CityLAB Berlin zu beteiligenden Akteure bzw. Institutionen oder Unternehmen ausgewählt? 5. Wie und wann werden leitende Personalstellen des CityLAB (z.B. Geschäftsführung oder kuratorische Leitung) vergeben? 6. Ist geplant, einen wissenschaftlichen und/oder zivilgesellschaftlichen Beirat für das CityLAB einzurichten ? Zu 4.-6.: S. Antwort zu 2. 7. Warum fanden die Erarbeitung der "Eckpunkte" und die Konzeptionierung des CityLAB ohne Beteiligung der Stadtöffentlichkeit statt? 8. Welche "Smart-City-Technologien" sollen im CityLAB konkret erprobt werden und unter wessen Beteiligung? 3 9. Ist das CityLAB als Ausstellungsraum für kommerzielle Start-Ups und Unternehmen konzipiert oder soll es gleichermaßen offen für Projekte und Akteure gemeinwohlorientierter (i.S.v. nicht profitorientierter ) Ökonomien sein? Zu 7.-9.: Im Zuge der Erarbeitung der Eckpunkte wurden eine Vielzahl von Gesprächen mit Expertinnen und Experten geführt. Für die weitere konkrete Ausgestaltung des City- LAB Berlin ist darüber hinaus vorgesehen, die Stadtgesellschaft zu beteiligen und an der Entwicklung und Auswahl von Formaten und Schwerpunktsetzungen mitzuwirken zu lassen. Das CityLAB versteht sich als offener Raum, der eine große Bandbreite an Kooperationen und Themenschwerpunkten möglich machen soll. Eine Vorfestlegung auf einzelne Technologien oder Projektpartner gibt es nicht. Dies gilt gleichermaßen für kommerzielle wie gemeinwohlorientierte Akteure. 10. In welchem Verhältnis stehen das CityLAB Berlin und das Einstein-Zentrum für Digitale Zukunft zueinander? Ist eine Kooperation dieser Einrichtungen geplant und falls ja, auf welcher Grundlage und mit welchem Inhalt? Zu 10.: Eine Abstimmung und Kooperation beider Einrichtungen ist in jedem Fall wünschenswert und anzustreben. Die konkreten Inhalte einer möglichen Zusammenarbeit werden im Zuge der Inbetriebnahme des LAB eruiert. 11. Laut Pressemitteilung soll das CityLAB einen Ort darstellen, "an dem die Stadtgesellschaft gemeinsam mit Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft an konkreten Lösungen für die Herausforderungen der wachsenden und smarten Stadt arbeitet“. Durch welche konkreten Instrumente soll die Partizipation der Stadtgesellschaft in Person der Berlinerinnern und Berliner in diesem gemeinsamen Arbeitsprozess geschaffen werden? Zu 11.: Die Entwicklung und Umsetzung konkreter Partizipationsinstrumente wird der operativen Leitung des CityLAB vorbehalten sein. Dabei soll die Stadtgesellschaft bereits einbezogen werden. Wünschenswert ist, dass das LAB dabei auch auf bereits bestehende Instrumente des Landes Berlin zurückgreifen kann. 4 12. In welcher Form könnte aus Senatssicht mit dem Konzept des CityLAB auf neue Trends wie „urban manufacturing“ und „Makerism“ Bezug genommen werden und die vielfältige Szene von Teckies und Hacker*innen einbezogen werden, damit das CityLAB kein Raumschiff Enterprise wird? Zu 12.: Solche Trends aufzugreifen und ihnen in Form innovativer Formate wie beispielsweise Hackathons oder in Ausstellungen mit dem CityLAB Raum zu bieten, ist integraler Bestandteil des LAB-Konzepts. Eine klare Abgrenzung vom Raumschiff Enterprise ist dagegen nicht vorgesehen. Schließlich ist die Enterprise unterwegs, „um neue Welten zu erforschen, neues Leben und neue Zivilisationen.“ – im übertragenen Sinn durchaus eine Zielsetzung des LAB. So könnten etwa Entwicklung und Einsatz von Replikatoren und Beamtechnologie wertvolle Beiträge zu Ressourceneffizienz und nachhaltigen Mobilitätsangeboten liefern. Berlin, den 14.07.2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei S18-11696 S18-11696