Drucksache 18 / 11 698 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2017) zum Thema: Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin und Antwort vom 10. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 698 vom 28.06.2017 über Strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Abgabenordnung in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verstöße gegen § 370 der Abgabenordnung wurden seit dem 1.1.2006 in Berlin angezeigt ? (Bitte auch aufschlüsseln nach Jahren und Finanzamtsbezirken.) Zu 1.: In Berlin ist das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zentral für die Bearbeitung von Steuerdelikten zuständig. Die durch die Berliner Finanzämter im jeweiligen Zeitraum eingeleiteten Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrsteuern sind in der nachfolgenden Aufstellung dargestellt . Jahr Eingeleitete Steuerstrafverfahren 2006 3.046 2007 3.171 2008 2.600 2009 2.251 2010 3.797 2011 3.322 2012 3.552 2013 4.274 2014 5.232 2015 3.605 2016 3.452 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 370 der Abgabenordnung führten die Berliner Finanzbehörden bzw. die Berliner Staatsanwaltschaften insgesamt seit dem 1.1.2006? (Bitte aufgliedern nach Art des Verstoßes, ob beruhend auf externen Anzeigen, Selbstanzeige oder eigenen Erkenntnissen sowie nach Jahren und Finanzamtsbezirken.) 2 Zu 2.: Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin hat in den Jahren 2006 bis 2016 die nachfolgend dargestellte Anzahl von Strafverfahren abgeschlossen. Jahr abgeschlossene Strafverfahren 2006 3.009 2007 3.205 2008 2.882 2009 2.485 2010 3.185 2011 3.577 2012 3.627 2013 3.969 2014 4.736 2015 4.378 2016 3.691 Die bundeseinheitlichen Statistikgrundsätze sehen die Aufgliederung nach Art des Verstoßes nicht vor. 3. Wie viele Verfahren beruhten auf angekauften sogenannten Steuer-CDs? 4. In wie vielen der unter 1. und 2. genannte Fälle wurde a. ein Ermittlungsverfahren eröffnet? b. ein Hauptverfahren eröffnet? (Bitte auch jeweils aufschlüsseln nach Jahren und Finanzamtsbezirken.) 5. In wie vielen Fällen war die Strafverfolgung wegen wirksamer Selbstanzeige gesperrt? Zu 3. bis 5.: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den sog. Steuer-CDs werden neben den erforderlichen bundeseinheitlichen Statistikaufzeichnungen gesondert geführt. Danach ist im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein die folgende nach Kalenderjahren aufgeschlüsselte Anzahl von Selbstanzeigen erstattet worden: Jahr Selbstanzeigen 2010 854 2011 193 2012 303 2013 966 2014 1.272 2015 498 2016 154 In der Bundesstatistik werden Selbstanzeigen nach § 371 Abgabenordnung (AO) erfasst. Diese stehen allerdings nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit den Kapitalanlegerfällen. Die Informationen über den Ausgang der jeweiligen einzelnen 3 Verfahren im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige (Straffreiheit oder Ähnliches) werden nicht gesondert ausgewiesen. 6. Wie viele der Steuerstrafverfahren wurden nach § 153a StPO eingestellt und wie hoch waren jeweils die durchschnittlichen und die drei höchsten Auflagen pro Jahr? (Bitte auch jeweils aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken.) Zu 6.: Die Anzahl der Einstellungen unter Auflagen nach § 153a Strafprozessordnung (StPO), die Höhe der Auflagen und die errechneten durchschnittlichen Werte sind der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr Einstellungen unter Auflagen nach § 153a StPO Summe der Geldauflagen in € Durchschnitt rd. € 2006 433 573.522 1.325 2007 453 821.825 1.814 2008 538 979.927 1.821 2009 358 894.166 2.498 2010 308 779.460 2.531 2011 558 973.058 1.744 2012 467 1.222.765 2.618 2013 429 1.331.971 3.105 2014 423 1.780.923 4.210 2015 364 1.771.656 4.867 2016 414 1.811.750 4.376 Die bundeseinheitlichen Statistikgrundsätze sehen die Erfassung der Einstellungen unter Auflagen nach § 153a StPO und die Summe der Geldauflagen vor. Informationen über die drei höchsten Auflagen pro Jahr werden nicht gesondert ausgewiesen. 7. In wie vielen Fällen wurden durch Gerichte Strafen verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Art und jeweiliger durchschnittlicher Höhe der Strafe sowie nach Jahren.) 8. Wie hoch waren jeweils die drei höchsten Geldstrafen pro Jahr? 9. Wie lang waren jeweils die drei höchsten Haftstrafen mit Bewährung und die drei höchsten Haftstrafen ohne Bewährung pro Jahr? Zu 7. bis 9.: Gemäß den bundeseinheitlichen Statistikgrundsätzen werden die wegen Steuerhinterziehung im Jahr ergangenen rechtskräftigen Urteile und Strafbefehle ausgewiesen. Informationen über einzelne Geldstrafen oder Haftstrafen (mit oder ohne Bewährung) werden nicht gesondert erfasst. Die verhängten Strafen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 4 Jahr Summe der Freiheitsstrafen Jahre/Monate Zahl der Tagessätze (Anzahl) Summe der Geldstrafen in € 2006 109/7 67.306 2.003.670 2007 114/6 75.111 2.608.890 2008 132/0 83.038 3.345.020 2009 72/9 71.373 2.409.100 2010 90/0 72.849 2.348.645 2011 76/1 60.964 2.120.773 2012 115/6 63.913 1.938.795 2013 128/1 68.109 2.509.155 2014 120/5 60.432 2.708.164 2015 94/3 54.351 2.461.670 2016 85/3 52.580 2.340.310 10. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie hat sich diese seit 2006 entwickelt? Zu 10.: Die bundeseinheitlichen Statistikgrundsätze sehen die Erfassung der durchschnittlichen Verfahrensdauer nicht vor. Berlin, den 10. Juli 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11698 S18-11698 S18-11698 S18-11698 S18-11698 S18-11698