Drucksache 18 / 11 700 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Katina Schubert (LINKE) vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2017) zum Thema: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach der AV Wohnen und Antwort vom 19. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs und Frau Abgeordnete Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11700 vom 03.07.2017 über Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach der AV Wohnen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BGen) in Berlin, deren Kosten der Unterkunft und der Heizung über dem jeweils angemessenen Richtwert der AV Wohnen liegen? (Bitte nach Bruttokaltmiete und Heizkosten differenzieren.) 2. Wie viele der unter 1. genannten Bedarfsgemeinschaften sind davon Single-BGen, BGen von Alleinerziehenden mit einem Kind bzw. zwei Kindern, Partner-BGen ohne Kind und Partner-BGen mit einem Kind, zwei Kindern und drei Kindern? 3. Wie hat sich jeweils die Zahl der unter 2. genannten und über dem jeweiligen Richtwert liegenden Bedarfsgemeinschaften seit 2014 entwickelt? Zu 1. bis 3.: Der Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit übermittelt zur Anzahl der Fälle mit Leistungen der Kosten der Unterkunft, unterteilt nach Fallarten (bis zur Richtwertgrenze und über der Richtwertgrenze) regelmäßig die nachfolgenden Übersichten (s. Anlage 1). Eine Differenzierung bzw. Typisierung der Bedarfsgemeinschaft wird hierbei allerdings nicht vorgenommen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich die Werte für 2014 auf die Bruttowarmmiete nach der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) und ab 2015 auf die Bruttokaltmiete nach AV-Wohnen beziehen. Eine direkte Vergleichbarkeit ist daher nur bedingt möglich. Die entsprechenden Übersichten, jeweils bezogen auf den Dezember des Jahres, können der Anlage 1 entnommen werden. 2 4. Wie viele Kostensenkungsprüfungen erfolgten ab 2014? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) 5. In wie vielen der unter 4. genannten Fälle erfolgte keine Kostensenkung? 6. In wie vielen der unter 4. genannten Fälle erfolgte eine Kostensenkung? 7. In wie vielen der unter 6. genannten Fälle erfolgte eine sog. Deckelung der Kosten für Unterkunft und Heizung („Mietfestsetzung“)? Zu 4. bis 7.: In 2014 erfolgte in insgesamt 41.050 Fällen eine Entscheidung im Rahmen der Überprüfung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Davon wurde in 28.909 Fällen eine Entscheidung ohne Kostensenkung getroffen und in 12.141 Fälle wurden Kostensenkungen realisiert, davon in 12.215 durch Festsetzung. In 2015 waren dies 28.956 Entscheidungen, davon in 23.371 Fällen ohne Kostensenkung. In 5.585 Fällen wurde eine Kostensenkung realisiert, davon in 5.100 Fällen durch Festsetzung. In 2016 ergingen 30.893 Kostenentscheidungen, davon in 23.210 Fällen ohne Kostensenkung und in 7.683 Fällen wurde eine Kostensenkung realisiert, davon in 7.013 Fällen durch Festsetzung. 8. In wie vielen Fällen wurde seit 2014 ein Neuvermietungszuschlag in Höhe von 10 % gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach Ein-Personen- bis Fünf-Personen-BGen und ab 6-Personen- BGen.) 9. In wie vielen Fällen wurde seit Einführung am 1. Dezember 2015 ein Neuvermietungszuschlag in Höhe von 20 % gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach Ein-Personen- bis Fünf-Personen-BGen und ab 6-Personen-BGen.) Zu 8. und 9.: Die zum 01.12.2015 in Kraft getretene AV-Wohnen regelt in Ziffer 3.4 erstmals die „Neuanmietung von Wohnraum“. Danach können bei erforderlicher Neuanmietung von Wohnraum die Richtwerte um 10 % überschritten werden. Für Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte gilt alternativ eine Richtwertüberschreitung von 20 %. Die Zuschläge in Ziffer 3.4 der AV-Wohnen werden untereinander nicht kumuliert, so dass bei Neuanmietung von Wohnraum die „Angemessenheitsgrenzen“ der KdU entweder bis zu 10 % oder bis zu 20 % überschritten werden können. Jahreszusammenfassung Land Berlin Dez 2015- Dez 2016 BG 10% 20% Gesamt 1-Person 1.402 1.160 2.562 2-Personen 827 397 1.224 3-Personen 450 264 714 4-Personen 365 210 575 5-Personen 151 158 309 6-Person./ mehr 85 110 195 Insgesamt 3.280 2.299 5.579 3 Jahreszusammenfassung Land Berlin 2017 (Jan. – März) BG 10% 20% Gesamt 1-Person 352 347 699 2-Personen 185 112 297 3-Personen 111 82 193 4-Personen 71 69 140 5-Personen 35 52 87 6-Person./ mehr 15 26 41 Insgesamt 769 688 1.457 Berlin, den 19. Juli 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage vom 03.07.2017 - Drs.18/11700- Zu 1., 2. und 3.: Dezember 2014 Merkmal Insgesamt darunter: Größe der Haushaltsgemeinschaft (HHG) 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Berlin insgesamt Bedarfsgemeinschaften (BG) 306.461 158.102 61.554 38.916 26.507 12.800 BG mit laufendem KdU-Bedarf 293.472 147.385 60.272 38.384 26.267 12.681 davon: anerkannte Bruttowarmmiete (WAV) bis Richtwertobergrenze 213.345 121.143 38.066 25.652 18.518 9.966 über Richtwertobergrenze 71.644 26.242 22.206 12.732 7.749 2.715 nicht zugeordnet (HHG > 5 Personen) 8.483 Dezember 2015 Merkmal Insgesamt darunter: Größe der Haushaltsgemeinschaft (HHG) 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Berlin insgesamt Bedarfsgemeinschaften (BG) 299.868 153.652 59.024 38.244 26.618 13.316 5.581 2.079 BG mit laufendem KdU- Bedarf 285.952 141.790 57.881 37.751 26.398 13.200 5.533 2.059 davon: anerkannte Bruttokaltmiete bis Richtwert AV- Wohnen 163.241 90.102 26.606 19.251 14.182 8.127 3.581 1.392 über Richtwert AV- Wohnen 121.371 51.688 31.275 18.500 12.216 5.073 1.952 667 nicht zugeordnet (HHG > 7 Pers.) 1.340 2 Dezember 2016 Merkmal Insgesamt darunter: Größe der Haushaltsgemeinschaft (HHG) 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Berlin insgesamt Bedarfsgemeinschaften (BG) 293.926 150.523 56.419 36.884 26.599 13.891 5.925 2.244 BG mit anerkannten KdU laufend 277.060 136.891 55.004 36.159 26.108 13.563 5.761 2.183 darunter: anerkannte Bruttokaltmiete bis Richtwert AV- Wohnen 147.043 81.692 22.658 16.976 13.214 7.662 3.448 1.393 über Richtwert AV- Wohnen 128.351 55.064 32.283 19.144 12.878 5.886 2.309 787 nicht zugeordnet (HHG > 7 Pers.) 1.441 S18-11700 S18-11700 S1811700_Anlage