Drucksache 18 / 11 701 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2017) zum Thema: Wie geht‘s weiter am Bahnhof Schöneweide? und Antwort vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 701 vom 03.07.2017 über Wie geht's weiter am Bahnhof Schöneweide? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Warum wurde das Planfeststellungsverfahren "Umbau der Straßenbahnanlage am S- und Regionalbahnhof Schöneweide" zurückgezogen? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Es wurde ein Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, im Bereich des S- Bahnhofs Schöneweide eine moderne und attraktive Umsteigeanlage zwischen der Bahn und den Straßenbahnen sowie Bussen der BVG herzustellen. Hierzu soll die Straßenbahntrasse einen eigenen Tunnel unter den Bahnanlagen erhalten. Des Weiteren ist eine moderne Wendeanlage für Busse und Straßenbahn westlich des Bahndammes geplant. Während der Laufzeit des Planfeststellungsverfahrens ist es zu verschiedenen Planungsänderungen gekommen, unter anderem - Veränderung der Lage des Tunnels zur Verbesserung der Barrierefreiheit - Veränderung an der Wendeanlage für Straßenbahn und Busse - Berücksichtigung der Einbindung der Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II. 2 In Abstimmung mit der zuständigen Planfeststellungsbehörde wird ein neuer Antrag eingereicht, in dem die zwischenzeitlichen Planungsänderungen mit aufgenommen sind. Bevor ein neues Verfahren eingeleitet werden kann, muss der alte Antrag zurückgezogen werden. Dies wurde inzwischen vollzogen.“ Frage 2: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Mit der Einleitung eines aktualisierten Planfeststellungsverfahrens wird die Rechtssicherheit für das Genehmigungsverfahrens erhöht.“ Frage 3: Halten die Berliner Verkehrsbetriebe weiter an der geplanten Verkehrsführung der Straßenbahn zwischen Bahnhof und Einkaufszentrum fest und wird der Gleisbereich unter der Bahnbrücke am Sterndamm zurückgebaut, wenn nein, was sind die neuen Planungen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Verkehrsbetriebe halten an den bisherigen Planungszielen einer Umverlegung der Straßenbahntrasse aus dem Sterndamm in eine neue Unterführung am Nordkopf des Bahnhofes fest.“ Frage 4: Ist ein neues Planfeststellungsverfahren zu dem genannten Umbau geplant, wenn ja, zu welchen zeitlichen Verzögerungen wird es im Vergleich zu den bisherigen Planungen kommen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Da die Baumaßnahmen der BVG in die laufenden Maßnahmen der Deutschen Bahn, die nach bisherigen Kenntnisstand vsl. bis zum Jahr 2022 andauern werden, eingetaktet werden, werden keine zusätzlichen zeitlichen Verzögerungen durch das neue Planfeststellungsverfahren erwartet.“ 3 Frage 5: Wann ist mit Baubeginn, wann mit Fertigstellung der BVG-Maßnahmen am Bahnhof Schöneweide zu rechnen? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Nach heutigem Planungsstand sollen die die BVG betreffenden Anlagen in den Jahren 2020 und 2021 errichtet werden.“ Berlin, den 14.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11701 S18-11701