Drucksache 18 / 11 702 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2017) zum Thema: Umsiedlung: Offene Grenzen und offene Kosten und Antwort vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11702 vom 3. Juli 2017 über Umsiedlung: Offene Grenzen und offene Kosten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen, die einen Antrag auf international Schutz gestellt haben, sind im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses (EU) 2015/1523 und des Beschlusses (EU) 2015/1601 von Italien und Griechenland nach Berlin umgesiedelt worden? Zu 1.: Hierzu liegen dem Senat keine gesonderten Zahlen vor. Dies begründet sich darin, dass die Betroffenen während des laufenden Asylverfahrens auf die Länder verteilt werden. Sie werden dort zumeist als Asylsuchende mit einem Voraufenthalt in Griechenland oder Italien geführt. Eine gesonderte statistische Erfassung, ob eine Aufnahme in Umsetzung der Ratsbeschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 erfolgte, wird im Land Berlin nicht durchgeführt. 2. Nach welchem Schlüssel werden Personen, die einen Antrag auf international Schutz gestellt haben und nach Deutschland im Rahmen der o.g. Beschlüsse umgesiedelt werden sollten (im Folgenden als Umzusiedelnde bezeichnet), auf die einzelnen Bundesländer verteilt? Zu 2.: Die Verteilung der im Wege des Relocation-Verfahrens übernommenen Personen erfolgt innerhalb Deutschlands nach dem Königssteiner Schlüssel (vgl. Art. 91 b Abs. 3 GG). Im Jahr 2016 ergab dieser für das Land Berlin eine Quote von 5,08324 %. 3. Wie viele Umzusiedelnden müssen noch nach Deutschland verteilt werden, um die Quoten der Beschlüsse zu erfüllen? Wie viele nach Berlin? Seite 2 von 3 Zu 3.: Die Ratsbeschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 sehen für die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von Oktober 2015 bis September 2017 insgesamt eine Umverteilung von 27.536 Personen aus Italien und Griechenland vor. Bisher wurden bundesweit 2.947 Personen aus Italien und 3.712 Personen aus Griechenland aufgenommen (Stand: 03.07.2017). Damit verbleiben auf Bundesebene 20.477 offene Umverteilungsplätze. Der Senat hat keine Kenntnis davon, wie viele der noch Aufzunehmenden voraussichtlich nach Berlin umverteilt werden könnten (vgl. Antwort zu Frage 2.). 4. Bis zu welcher Frist müssen die Umzusiedelnden nach Deutschland bzw. Berlin verteilt werden? Zu 4.: Die Ratsbeschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 laufen jeweils im September 2017 aus. Im Übrigen ist für den organisatorischen Ablauf des Umsiedlungsverfahrens aus Italien und Griechenland auf nationaler Ebene das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und damit der Bund federführend. Daher kann der Senat hierzu keine weiteren Aussagen treffen. 5. In welchem Stadium befindet sich die Planung für die Umsiedlung der restlichen Umzusiedelnden nach Berlin? Zu 5.: Auf Grund der Zuständigkeit des Bundes (siehe Antwort zu Frage 4.) kann der Senat hierzu keine Angaben machen. 6. Welche Daten zum Bearbeitungsstand der Anträge der Umzusiedelnden werden aus Italien und Griechenland an die verantwortlichen Stellen in Berlin übermittelt, und mittels welcher Abläufe und/oder technischen Systeme? Zu 6.: Das BAMF informiert über umgesiedelte und nach Berlin verteilte Personen, sobald das voraussichtliche Einreisedatum feststeht. Die Information der Bundesländer erfolgt in Listenform unter Angabe der personenbezogenen Daten (wie Name, Vorname , Geburtsdatum) sowie fallbezogene Hinweise etwa zu gesundheitlichen Einschränkungen . Insbesondere die Angaben zu den gesundheitlichen Einschränkungen werden benötigt, um diese vulnerablen Personen bedarfsgerecht unterbringen zu können, z.B. in eine barrierefreie Unterkunft bei Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. 7. Inwiefern sind die Kosten für die asylrechtliche Erfassung, Unterbringung, akademische und berufliche (Aus-)Bildung, sprachliche Bildung, Sozialleistungen, Asylantragsbearbeitung und sozialpsychologische Betreuung der Umzusiedelnden sowie für ihre Rückführung bzw. Rückkehrförderung im Falle einer eventuellen vollziehbaren Ausreisepflicht im Haushaltsplan 2016/2017 berücksichtigt? Zu 7.: Die Kosten für die Unterbringung sowie Gewährung von Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der Krankenhilfe einschließlich der sozialpsychologischen Betreuung werden im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze für 2016/17 erbracht, jedoch für diesen Personenkreis nicht gesondert im Haushaltsplan ausgewiesen. Seite 3 von 3 8. Welche logistische oder sonstige Unterstützung leistet Frontex bei der Neuverteilung der Umzusiedelnden? Zu 8.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antworten zu Frage 4. und 5. verwiesen. Berlin, den 14. Juli 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11702 S18-11702