Drucksache 18 / 11 705 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2017) zum Thema: Laufende und anstehende Verfahren zur Änderung des Berliner Flächennutzungsplans und Antwort vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 705 vom 03. Juli 2017 über "Laufende und anstehende Verfahren zur Änderung des Berliner Flächennutzungsplans" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Art von FNP- Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans beabsichtigt der Senat in diesem und dem kommenden Jahr (bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Lage, Größe und bisheriger Nutzungsart)? Antwort zu 1.: Am 03.05.2017 erfolgte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses von Berlin ein Bericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu „Aktuellen FNP-Änderungsverfahren“. Vorgestellt wurden sechs Verfahren: - Insel Gartenfeld/ Saatwinkler Damm (Spandau) - Landsberger Allee/ Friedenstraße (Friedrichshain-Kreuzberg) - Friedhöfe beiderseits Hermannstraße (Neukölln) - Westkreuz/ Heilbronner Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf) - Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow (Pankow) - Kurt- Schumacher- Quartier (Reinickendorf) Zu diesen aktuellen Verfahren wurden bereits in der Ausschusssitzung vom 05.04.2017 Ausdrucke der vom 03.05.2017 gezeigten Powerpoint-Präsentation, die über die Lage und die beabsichtigten Änderungen informiert, an die Ausschussmitglieder verteilt. Die Vorstellung dieser Verfahren und die Diskussion sind im Inhaltsprotokoll der 6. Sitzung dokumentiert. Zu vier Verfahren besteht noch unterschiedlicher Bearbeitungs- und Klärungsbedarf vor der nächsten Beteiligung der Öffentlichkeit. Zu den Änderungsverfahren Landsberger Allee/ Friedenstraße (Öffentliche Auslegung) und Westkreuz/ Heilbronner Straße 2 (frühzeitige Information) wird gegenwärtig die Öffentlichkeitsbeteiligung für September – Oktober 2017 vorbereitet. Sofern sich weitergehende Planungserfordernisse für Änderungen des FNP ergeben, wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen frühzeitig informiert. Frage 2. Welche Art von FNP-Änderungen ist bei diesen genannten Flächen geplant (bitte ebenfalls aufschlüsseln nach Bezirk, Lage, Größe und bisheriger Nutzungsart)? Antwort zu 2.: Zu Landsberger Allee/ Friedenstraße: Im Umfeld des Volksparks Friedrichshain sollen innerstädtische Wohnungsbaupotenziale aktiviert und die Freiraumzusammenhänge zwischen dem Volkspark und den gegenüberliegenden Friedhofsflächen verdeutlicht werden. Zudem wird der wohnungsbezogene Nahversorgungsbereich durch eine erweiterte gemischte Baufläche gestärkt. Wesentliche Darstellungsänderungen: Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Grünzug statt gemischter Baufläche bzw. Gemeinbedarfsfläche. Es handelt sich um eingestreute Bauflächenpotenziale, die innerhalb der Anpassung der generalisierten Nutzungsdarstellungen liegen. Zu Westkreuz/ Heilbronner Straße: Auf ehemaligen und nicht mehr benötigten Bahnflächen soll durch die Sicherung von Grünflächen auf dem Areal zwischen Ring- und Stadtbahn eine bessere Vernetzung von Stadtquartieren und Freiräumen entwickelt und die Barrierewirkung von großräumigen Verkehrsinfrastrukturflächen reduziert werden. Insgesamt handelt es sich um etwa 7 bis 8 ha zugunsten einer der Freiraumentwicklung. Frage 3: Wie ist der Zeitplan zur Beschlussfassung der nächsten FNP-Änderungen und wann sollen diese dem Senat vorgelegt werden ? Antwort zu 3: Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung für das FNP-Änderungsverfahren Landsberger Allee/ Friedenstraße wird nach der Erfassung, Auswertung und Beurteilung der eingangenen Stellungnahmen eine Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2018 angestrebt. Für das Verfahren Westkreuz/ Heilbronner Straße muss erst der Rücklauf aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ausgewertet werden, bevor der nächste Beteiligungsschritt (Öffentliche Auslegung) vorbereitet werden kann. Frage 4.: Falls gegenwärtig keine Beschlussfassungen zu FNP-Änderungen vorgesehen sind, warum verzögern sich die laufenden Verfahren? 3 Antwort zu 4.: Gegenwärtig sind keine Verzögerungen der Verfahren zu erkennen. 5. Für welche Flächen haben darüber hinaus die Bezirke Änderungen des FNP beantragt und zu welchem Zweck (bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Lage, Größe und künftiger Nutzungsart)? Antwort zu 5: Gegenwärtig liegt ein Antrag aus dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf vor. An der Beilsteiner Straße beabsichtigt der Bezirk die Entwicklung von Wohnungsneubau auf einer Fläche, die im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Auf Grund noch erforderlichen Vorklärung zur bestehenden Nutzungskonkurrenz ist über die Einleitung einer FNP- Änderung noch nicht entschieden. Aus dem Bezirk Lichtenberg gibt es einen Antrag auf FNP-Änderung im Bereich Margaretenhöhe im Ortsteil Malchow. Dabei geht es um die Darstellung einer Grünfläche statt gegenwärtig Wohnbaufläche. Auch zu dieser Fläche sind zunächst fachliche und verwaltungsinterne Klärungen erforderlich, bevor ein FNP- Änderungsverfahren in Betracht gezogen wird. Weiterer Änderungsbedarf kann sich in Einzelfällen aus der Prüfung der Entwicklungsfähigkeit von Bebauungsplänen im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht der Bezirke gem. § 5 AGBauGB ergeben. 6. Wann können die genannten FNP-Änderungen wirksam werden (bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Lage)? Antwort zu 6.: FNP-Änderungen sollen so zügig wie möglich durchgeführt werden. In welchem Zeitrahmen dies erfolgen kann, hängt auch von den Rückläufen mit Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab. Diese werden geprüft, in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Im Anschluss wird dem Senat eine Entscheidungsvorlage unterbreitet, die dann auch dem Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung vorgelegt wird. Abgeschlossen sind Standard-Änderungen des Flächennutzungsplans erst mit Beschluss des Senats und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Berlin, den 14.07.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11705 S18-11705