Drucksache 18 / 11 713 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 04. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2017) zum Thema: Eine-Welt-Haus in Berlin (Global Village Berlin) und Antwort vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11713 vom 4. Juli 2017 über Eine-Welt-Haus in Berlin (Global Village Berlin) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe berichtete Frau Senatorin Pop am 19.07.2017, dass das Land Berlin Investitionskosten in Höhe von 3 Mio. € sowie Fördergelder von 200k € pro Jahr zur Verfügung stellt. (siehe hierzu auch den Artikel: https://facettenneukoelln.wordpress.com/2017/06/18/einewelthaus-global_village-berlin-neukoelln/) Des Weiteren wurde informiert, dass die Eigentümerin des Kindl-Brauerei-Areals, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin, nicht das Land Berlin, sondern die Schweizer Edith Maryon Stiftung ist. Zu diesen Punkten ergeben sich folgende Einzelfragen: 1. Wer ist die Eigentümerin konkret, wer sind die Stiftungsgründer, wer sind die Stiftungsinhaber, wer ist Mitglied im Stiftungsrat? Zu 1.: Eigentümerin ist die Terra Libra Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin: www.maryon.ch/foundation/terra-libra-immobilien-gmbh/#WWXue0dpRaQ. Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stiftung Edith Maryon. www.maryon.ch/foundation/about/#WWXu0EdpRaQ Terra Libra Immobilien besitzt als GmbH keine Stiftungsgründer oder Mitglieder im Stiftungsrat. Die „Mutter“-Stiftung Edith Maryon zur Förderung sozialer Wohn- und Arbeitsstätten wurde 1990 aus einem Kreis junger Menschen heraus gegründet, die zuvor mehrere Jahre lang über soziale Grundsatzfragen nachgedacht und diskutiert haben. Mitglieder des Stiftungsrats sind Thomas Bieri, Rembert Biemond, Dr. Oliver Conradt, Christoph Langscheid und Michael Riggenbach. Es gibt keine Inhaber einer Stiftung. 2. Unterliegt diese Stiftung in Deutschland der Steuerpflicht? Zu 2.: Nein. 3. Wann, warum und von wem wurde das Areal an eine Schweizer Stiftung verkauft? Zu 3.: Eigentümerin ist die Terra Libra Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin. Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stiftung Edith Maryon. Die Terra Libra Immobilien GmbH hat das Gelände mit dem ehemaligen Wohlfahrtshaus und dem ehemaligen Verwaltungsgebäude der Kindl-Brauerei im September 2016 erworben. 2 4. Falls das Land Berlin der vorherige Eigentümer war: Wie ist die Vergabe erfolgt und welche weiteren Bieter neben der Edith Maryon Stiftung haben noch Angebote abgegeben? Zu 4.: Das Land Berlin war nicht Eigentümer des Geländes. 5. Wie ist die Struktur dieser Immobilie/des Areals? Wird für das Eine Welt Haus die gesamte Immobilie zur Verfügung gestellt oder nur ein Teil? Zu 5.: Die Terra Libra Immobilien GmbH beabsichtigt, Berlin Global Village e.V. (BGV e.V.) die beiden Altbauten Am Sudhaus 2 voraussichtlich im Erbbaurecht zu verkaufen. 6. Welche Fläche bzw. Nutzfläche haben das gesamte Areal und der für das Eine Welt Haus vorgesehene Bereich? Zu 6.: Es ist eine Nutzfläche von ca. 4.500 qm für das Eine-Welt-Zentrum vorgesehen. 7. Entrichtet die Eigentümerin der Immobilie/des Areals Grundsteuer oder hat der Senat hier Befreiungen von der Grundsteuer vereinbart? Zu 7.: Der Senat hat keine Befreiung von der Grundsteuer vereinbart. 8. Gibt es personelle und / oder organisatorische Verbindungen zwischen der Stiftung = Eigentümerin und dem BER Berliner Entwicklungspolitische Ratschlag e. V. und / oder des SODI e. V. und / oder des Global Village e. V. und seiner Mitglieder (http://www.berlin-global-village.de/ueber-uns/mitglieder/ ) ? Zu 8.: Dem Senat sind keine der genannten Verbindungen bekannt. 9. Wie hoch war der Kaufpreis des Areals inklusive der sich darauf befindlichen Immobilie? Zu 9.: Darüber hat der Senat keine Kenntnis. 10. Wurden Investitionszusagen der Stiftungseigentümerin mit dem Kauf der Immobilie vereinbart? Zu 10.: Nein. 11. Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Inhalt? 12. Wenn nein, warum hat sich das Land Berlin verpflichtet, 3 Mio. € für eine fremde Eigentümerin zu investieren? Zu 11. und 12.: Um den Ausbau der beiden Immobilien zu einem Eine-Welt-Zentrum zu ermöglichen. 13. Wie sieht der Zeitplan aus? Wann sind die Investitionsmaßnahmen abgeschlossen? 14. Wann und in wie vielen Tranchen erfolgt die Zahlung der 3 Mio. €? 15. Wer ist der Besitzer des Kontos, auf das die 3 Mio. € gezahlt werden und welche Personen auf der Empfängerseite werden Zugang zu dem Konto und damit dem Geld haben? 16. Wofür werden die 3 Mio. € Investitionskosten konkret verwendet? Zu 13. bis 16.: Da der Haushalt noch nicht verabschiedet ist, stehen noch keine Verfahrensdetails fest. 17. Aus welchem Haushaltstitel stammen die 3 Mio. €? Zu 17.: Geplant ist eine Auszahlung aus Titel 1350/89311. 3 18. Wie lange und in welchem Umfang plant der Senat darüber hinaus die finanzielle Unterstützung des Eine-Welt-Hauses (Global Village)? Zu 18.: Geplant ist eine Projektförderung 2018/2019 je 200 T €. 19. Wie sieht der Refinanzierungsplan aus? Zu 19.: Das Haus wird sich aus den Mieteinnahmen finanzieren. 20. Zahlen die NGO und andere Nutzer, die sich in diesem Areal einmieten, die ortübliche Miete für Gewerbetreibende? Zu 20.: Die Mietkonditionen werden zwischen dem Vermieter und den Mieterinnen und Mietern ausgehandelt. 21. Wenn nein, trägt das Land Berlin die Mietkosten? Zu 21.: Siehe Antwort zu Frage 20. 22. An wen zahlen die NGO und andere Nutzer die Miete? Zu 22.: An BGV e.V.. 23. Welche der 35 Mitgliedsorganisationen der Global Village e.V. (http://www.berlin-global-village.de/ueberuns /mitglieder/) erhalten vom Senat finanzielle Fördermittel und in welcher Höhe? Zu 23.: Alle von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit geförderten Projekte – so auch die der Mitglieder des BGV e.V. – können unserer Projektdatenbank entnommen werden: http://nord-sued-bruecken.de/index.php?id=158&f=0&m=2017. 24. Welche Projekte sollen konkret vom Land Berlin mit den von der Senatorin genannten 200k € jährlich gefördert werden? Zu 24.: Siehe Antwort zu Frage 13. 25. Aus welchem Haushaltstitel sollen die 200 T€ genommen werden? Zu 25.: Geplant ist eine Auszahlung aus Titel 1350/68542. 26. Welche Auswirkungen haben die Investitionen und Projektförderungen auf die Berliner Wirtschaft? 27. In welcher Form führen die Investitionen und Förderungen zu einer Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Berlin? 28. Mit wie viel zusätzlichen Steuereinnahmen ist durch die Investition zu rechnen? Zu 26. bis 28.: Die geplante Förderung des Eine-Welt-Hauses durch die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit bei der SenWiEnBe ist ausschließlich entwicklungspolitisch motiviert. Es handelt sich also nicht um Wirtschaftsförderung. Die Aktivitäten des BGV e.V. kommen dem Wirtschaftsstandort Berlin jedoch indirekt zugute, da sie Berlin als weltoffene Stadt präsentieren. 29. Ist das Konzept des Eine Welt Hauses Berlin mit dem Konzept des Eine Welt Hauses in München vergleichbar? Falls ja, was sind die Gemeinsamkeiten? Falls nein, welches sind die Unterschiede? Zu 29.: Beide Projekte dienen der Förderung des globalen Denkens und der Vernetzung in ihren Städten. Das EineWeltHaus München ist zunächst allerdings Ort für Begegnung und Veranstaltungen, während das Eine-Welt-Haus Berlin im Wesentlichen von den entwicklungspolitischen Mitgliedsorganisationen als gemeinsamer (Büro-)Standort genutzt 4 wird. Im Hinblick auf das konkrete Veranstaltungsprogramm, das auch hier mittelfristig entstehen soll, verfügt der Senat derzeit noch über keine detaillierten Informationen. 30. Wird das Eine Welt Haus in Berlin, welches mit 3 Mio. € plus 200k€ jährlich an Steuergeldern gefördert wird, eine weltanschauliche Neutralität wahren? Zu 30.: BGV e.V. ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. 31. Wird das Eine-Welt-Haus in Berlin, das nach eigener Aussage die Braustube für "Tagungen, Seminare, Planungstreffen, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Filmvorführungen, aber auch für private Feierlichkeiten" vermieten wird, diese auch politischen Organisationen und Parteien zur Verfügung stellen? Falls ja, welchen? Zu 31.: Für die Vermietung der Braustube wird der BGV e.V. zuständig sein. 32. In welchem Umfang ist dem Senat die Kritik am Münchner Eine Welt Haus bekannt? Zu 32.: Dem Senat ist die Kritik nicht bekannt. 33. Kann der Senat ausschließen, dass im Eine Welt Haus in Berlin antiisraelische oder antisemitische Veranstaltungen stattfinden? 34. Kann der Senat ausschließen, dass im Eine Welt Haus linksextremistische, rechtsextremistische oder islamistische Veranstaltungen stattfinden? 35. Kann der Senat für die Zukunft ausschließen, dass im Eine Welt Haus Planungstreffen für Veranstaltungen gegen G7- oder G20-Treffen stattfinden? Zu 33. bis 35.: Für die Vermietung von Veranstaltungsräumen wird der BGV e.V. zuständig sein. Weitere Fragen des Betriebs werden noch in Gesprächen mit dem BGV e.V. geklärt. 36. Falls die Fragen 33 bis 35 mit ja beantwortet werden können, wie gedenkt der Senat, das zu erreichen? Zu 36.: Siehe Antworten zu den Fragen 33 bis 35. 37. Wie bewertet der Senat eine mögliche Durchführung von "Leninschulungen" im Eine Welt Haus Berlin (analog zur Leninschulung vom 27.08.2015 im EineWeltHaus München)? Zu 37.: Der Senat hat keine Kenntnis von geplanten „Leninschulungen“. Berlin, den 12.07.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11713 S18-11713