Drucksache 18 / 11 714 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 04. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2017) zum Thema: Denkmalschutz für die Schwimmbecken im Prinzenbad? und Antwort vom 11. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11714 vom 04. Juli 2017 über Denkmalschutz für die Schwimmbecken im Prinzenbad? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Position vertritt der Senat hinsichtlich der Forderung, zukünftig auch die Becken des Prinzenbades in Kreuzberg unter Denkmalschutz zu stellen? Zu 1.: Das Sommerbad Kreuzberg (Prinzenbad) befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Englischen Gasanstalt und wurde 1956 eröffnet. 1984 musste das Bad wegen hoher Bodenkontaminierung komplett saniert werden. Dabei wurden alle Bauten sowie die beiden Schwimmbecken neu angelegt beziehungsweise gebaut. Es liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die eine Denkmaleigenschaft des Prinzenbades begründen könnten. Das Sommerbad Kreuzberg ist baulich und architektonisch eine Anlage, wie sie in ähnlicher Form in Deutschland hundertfach errichtet worden ist. Das gilt auch für die Becken des Bades, die nach Norm- und Einheitsmaßen geplant und in gleicher Form tausendfach in Deutschland errichtet worden sind. 2. Wird der Senat sich beim Landesdenkmalamt für eine Prüfung einsetzen, ob eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Becken in ihrer gekachelten Form in Frage kommt? Zu 2.: Es wurde bereits eine Prüfung der Denkmaleigenschaft des Sommerbades Kreuzberg durch das Landesdenkmalamt veranlasst. 3. Wie bewertet der Senat vorgebrachte Bedenken, dass bei Edelstahlbecken durch Sonnenlichtreflexionen die Sicht der Bademeister*innen behindert werden kann und wie soll sichergestellt werden , dass dadurch keine möglichen Unfälle übersehen werden? Seite 2 von 2 Zu 3.: Die Bedenken hinsichtlich einer Einschränkung der Wasseraufsicht teilt der Senat nicht. Es werden Edelstahlbecken in Deutschland seit fast 50 Jahren errichtet. In Berlin sind seit den 1980er Jahren die Becken des Sommerbades am Insulaner in Edelstahl ausgekleidet. Edelstahlbecken gibt es – mitunter seit vielen Jahren – in folgenden Bädern: · Sommerbad Pankow, · Sommerbad Lichterfelde (Spucki), · Sommerbad am Insulaner, · Sommerbad im Kombibad Seestraße, · Sommerbad im Kombibad Gropiusstadt, · Kinderbad Monbijou, · Sommerbad Staaken-West, · Sommerbad Wilmersdorf (Familien- und Erlebnisbecken), · Sommerbad Kreuzberg (Kinderplanschbecken). Auch einige Hallenbäder verfügen über Edelstahlbecken wie beispielsweise das Paracelsus -Bad und die Kleine Schwimmhalle Wuhlheide Sicherheitsrelevante Probleme bei Edelstahlbecken sind nicht bekannt. Auf der Wasseroberfläche erfolgt eine Brechung des Sonnenlichts unabhängig davon, aus welchem Material das Schwimmbecken besteht. Sobald Bewegung im Wasser ist (zum Beispiel durch Schwimmerinnen und Schwimmer) ist die Lichtbrechung und eine daraus resultierende Spiegelung auf der Wasseroberfläche durchbrochen. Eine Wasseraufsicht ist uneingeschränkt möglich. 4. Welche Pläne bestehen bei den Berliner Bäderbetrieben für die übrigen Becken im Prinzenbad, die zunächst nicht vom Umbau betroffen sind? Zu 4.: Es ist mittel- und langfristig geplant, alle Schwimmbecken der Sommerbäder – also auch des Sommerbades Kreuzberg – mit Edelstahl auszukleiden. Eine Auskleidung in Edelstahl bringt wesentliche Vorteile: Das Material ist frostsicher, d. h. im Frühjahr müssen nicht mehr aufwändig Frostschäden an gesprungenen oder losen Fliesen beseitigt werden. Das spart auf lange Sicht Instandhaltungskosten und sichert einen pünktlichen Saisonbeginn, da Fliesenlegearbeiten unter freiem Himmel nur bei frostfreier Witterung möglich sind. Des Weiteren ist das Material Edelstahl leichter zu reinigen , so dass weniger Reinigungsmittel und chemische Zusätze erforderlich sind. Und schließlich kommen Edelstahlbecken ohne Fugen aus. In Fliesenfugen können sich mikrobiologisch nicht unbedenkliche Organismen einnisten, die durch einen höheren Einsatz von Chlor bekämpft werden müssen. Berlin, den 11. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11714 S18-11714