Drucksache 18 / 11 716 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2017) zum Thema: Polizeieinsatz zur Räumung in der Friedelstr. 54 (II): Polizeiliche Maßnahmen und Antwort vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE), Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 716 vom 05. Juli 2017 über Polizeieinsatz zur Räumung in der Friedelstr. 54 (II): Polizeiliche Maßnahmen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Von wie vielen Personen wurden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in der Friedelstr. 54 am 29.06.2017 aus welchen jeweiligen Gründen die Personalien festgestellt? Zu 1.: Insgesamt wurden bei 29 Personen Identitätsfeststellungen durchgeführt. In 27 Fällen richteten sich die Identitätsfeststellungen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), bedingt durch die vorherige Begehung von Straftaten. Bei zwei Personen erfolgte die Identitätsfeststellung ausschließlich zur Gefahrenabwehr. 2. Wie viele Ingewahrsamnahmen wegen welcher konkreten Tatvorwürfe hat die Polizei im Rahmen dieses Einsatzes vorgenommen? 3. Wie viele Festnahmen wegen welcher konkreten Tatvorwürfe hat die Polizei im Rahmen dieses Einsatzes jeweils vorgenommen? Zu 2. und 3.: Freiheitsbeschränkende Maßnahmen und eine freiheitsentziehende Maßnahme erfolgten bei insgesamt 29 Personen. Davon ist einer Person zur Herbeiführung eines Anschlussgewahrsams die Freiheit entzogen worden, die als Tatverdächtige in einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Landfriedensbruchs, Widerstands gegen bzw. Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung, versuchten Gefangenenbefreiung, Beleidigung sowie wegen Verdachts von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz geführt wird. 2 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher jeweiligen Tatvorwürfe wurden gegen Teilnehmer*innen der Proteste gegen die Räumung eingeleitet? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ hat die Polizei eingeleitet? 6. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ hat die Polizei eingeleitet? 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs „Landfriedensbruch" hat die Polizei eingeleitet? Zu 4. bis 7.: Mit Stand vom 10. Juli 2017, 10:00 Uhr, sind 47 Ermittlungsverfahren im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) dokumentiert. Die detaillierte Aufschlüsselung ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Strafrechtsnorm / Verdacht des bzw. der Anzahl der Verfahren: Landfriedensbruchs 8 Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte 15 Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte 3 Gefährlichen Körperverletzung 1 Körperverletzung 7 Körperverletzung im Amt 1 Gefangenenbefreiung 1 Sachbeschädigung 6 Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz 4 Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 Hierzu ist anzumerken, dass einzelne Ermittlungsverfahren auch weitere Tatvorwürfe beinhalten können. Beispielsweise kann bei Widerstandshandlungen eine Beleidigung tateinheitlich begangen werden. Diese beiden strafrechtlich relevanten Sachverhalte sind jedoch nur Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. 8. Wie viele Strafanzeigen wegen welcher Delikte wurden im Zusammenhang mit der Räumung gegen Polizeibeamt*innen erstattet? Zu 8.: Mit Stand vom 10. Juli 2017, 10:00 Uhr werden durch das Fachkommissariat beim Landeskriminalamt Ermittlungen zu einer von Amts wegen erstatteten Strafanzeige (Verdacht der Körperverletzung im Amt) geführt. 9. Zu welchem Zeitpunkt ist der Gerichtsvollzieher in der Friedelstr. 54 eingetroffen? Zu 9.: Der Gerichtsvollzieher traf um 09:23 Uhr in der Friedelstraße 54 ein. 3 10. Trifft es zu, dass die Polizei bereits vor Eintreffen des Gerichtsvollziehers mit der Räumung bzw. mit der Auflösung von Sitzblockaden begonnen hat und wenn ja, warum wurde das Eintreffen des Gerichtsvollziehers nicht abgewartet? Zu 10.: Ja. Die Räumungsmaßnahmen vor dem Objekt „Friedel 54“ begannen um 08:25 Uhr. Ursächlich hierfür ist das an die Polizei Berlin die im Vorfeld des Einsatzes gerichtete Amtshilfeersuchen des Gerichtsvollziehers, für die Zwangsvollstreckungssache einen störungsfreien Zugang zum Haus zu schaffen, um den auf 09:00 Uhr festgesetzten Räumungstermin im Objekt pünktlich durchführen zu können. 11. Wurde durch den Gerichtsvollzieher zu irgendeiner Zeit des Polizeieinsatzes in Erwägung gezogen, die Zwangsvollstreckung abzubrechen? Wenn ja, mit welchen Erwägungen? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Nein. Berlin, den 20. Juli 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11716 S18-11716