Drucksache 18 / 11 717 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2017) zum Thema: Polizeieinsatz zur Räumung in der Friedelstr. 54 (III): Polizeiliche Einsatzmittel und Antwort vom 19. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE), Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 717 vom 05. Juli 2017 über Polizeieinsatz zur Räumung in der Friedelstr. 54 (III): Polizeiliche Einsatzmittel ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Kameras wurden bei dem Polizeieinsatz in der Friedelstr. 54 am 29.06.2017 zu welchem jeweiligen Zweck mitgeführt? Zu 1.: Die genaue Anzahl eingesetzter Kameras wird bei der Polizei Berlin statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich sind alle Einsatzhundertschaften mit tragbaren Videokameras ausgestattet. Zusätzlich waren zwei fahrzeuggebundene Videokameras zur Bildübertragung für die Einsatzleitung bzw. zur Bildaufzeichnung sowie ein Mobiltelefon mit Fotofunktion, insbesondere für soziale Medien, im Einsatz. 2. Über welche Zeiträume, aus welchem jeweiligen Anlass und aus welchem jeweiligen Grund sind Kameras eingesetzt worden? (Bitte jeweils nach Zeiträumen, Anlass, Grund, Anzahl und Art der Kameras, Situationen und der jeweiligen Rechtsgrundlage für das Filmen auflisten.) 3. Inwieweit kam es auch zur Speicherung der gemachten Aufnahmen? Zu 2. und 3.: In der Zeit von 07:04 Uhr bis 13:20 Uhr wurden von den geschulten Dienstkräften der Einsatzhundertschaften bzw. der Technischen Einsatzeinheit bei Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und in Gefahrensituationen, zum Zwecke der Beweissicherung und Dokumentation, Aufzeichnungen mit mehreren Videokameras zeitlich parallel an verschiedenen Orten durchgeführt. Die Ermächtigungsgrundlage zum Zwecke der Beweissicherung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO). Die Kamera des Übertragungswagens der Polizei Berlin übertrug auf Grundlage des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG Bln) im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Direktbild an die Befehlsstelle der 2 Direktion 5. Währenddessen erfolgten Aufzeichnungen auf Grundlage der StPO in folgenden Zeiträumen: - 07:04 Uhr bis 08:09 Uhr (65 Minuten) sowie - 08:26 Uhr bis 09:31 Uhr (65 Minuten). Die Auswertung der Aufnahmen dauert derzeit noch an, so dass eine detailliertere Darstellung derzeit nicht möglich ist. Des Weiteren werden die Videoaufzeichnungen als Beweismittel für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verwendet. 4. Wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei entstanden? Zu 4.: Insgesamt umfassen die Videoaufzeichnungen 828 Minuten (auf Grundlage StPO und ASOG Bln). Das Videomaterial ist noch nicht vollständig gesichert. 5. Wurde im Rahmen des unter 1. genannten Einsatzes Pfefferspray eingesetzt und wenn ja, a. aus welchen konkreten Anlässen jeweils? b. durch welche Polizeibeamt*innen welcher genauen Untergliederungseinheit? c. zu welchen Uhrzeiten? d. auf welcher Rechtsgrundlage und e. welche Menge Pfefferspray wurde bei dem Einsatz insgesamt versprüht? Zu 5.: Für die Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass hier das Reizstoffsprühgerät (RSG), welches zur Ausstattung der Polizei Berlin gehört, gemeint ist. Die Polizei Berlin hat einen Fall dokumentiert, bei dem das RSG eingesetzt wurde. Anlass für den Einsatz des RSG war der Verdacht eines Landfriedensbruchs durch eine gewalttätige Menschenmenge. Der Einsatz des RSG erfolgte am Einsatztag um 10:13 Uhr durch eine Dienstkraft einer Einsatzhundertschaft. Rechtsgrundlage war die StPO. Über die eingesetzte Menge kann keine Aussage getroffen werden. 6. Wie viele Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen (BeDoKw) waren bei der Räumung insgesamt an welchen Stellen und auf welcher Rechtsgrundlage jeweils im Einsatz? Zu 6.: Die Polizei Berlin hat einen Übertragungswagen und einen Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen an wechselnden Örtlichkeiten eingesetzt. Eine detaillierte Erfassung der Standorte erfolgt nicht. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Vorschriften des ASOG Bln und zum anderen aus der StPO. 7. Wurden durch die BeDoKw Ton- oder Bildaufzeichnungen angefertigt und wenn ja, a. von welchen BeDoKw an welchen Orten, aus welchen Anlässen jeweils und auf welcher Rechtsgrundlage? b. wie viele Minuten Bild- und Tonaufzeichnungen sind dabei jeweils entstanden? c. wie viele Minuten Filmmaterial sind davon inzwischen gelöscht worden? Zu 7.: Nein. 8. Wo, zu welchen Uhrzeiten und aus welchen Anlässen jeweils wurden Polizeihunde im Rahmen der Räumung eingesetzt? 3 Zu 8.: Der Einsatz der Diensthunde beschränkte sich in der Zeit von 08:30 Uhr bis 14:20 Uhr auf Absperr- und Sicherungsmaßnahmen des Hofes Weserstraße 211, in Richtung Hof der Friedelstraße 54. 9. Trifft es zu, dass es auch im Hinterhof der Friedelstr. 54 insbesondere bei der Räumung der dort versammelten Protestierenden zum Einsatz von Polizeihunden kam und wenn ja, a. aus welchen Gründen war dieser Einsatz erforderlich? b. inwieweit kam es zum Einsatz von Hunden gegen Menschen? Zu 9.: Ein diesbezüglicher Sachverhalt ist dem Senat von Berlin derzeit nicht bekannt. Berlin, den 19. Juli 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11717 S18-11717