Drucksache 18 / 11 722 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2017) zum Thema: Zweckfremde Raumnutzung an Berliner Schulen II und Antwort vom 13. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11722 vom 03. Juli 2017 über Zweckfremde Raumnutzung an Berliner Schulen II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage zur Nummer 18/10339 hat der Senat nur für einige Bezirke Antworten zur Nutzung von ehemals als Hausmeisterwohnungen konzipiertem Wohnraum vorgelegt, weil nur sechs Bezirke rechtzeitig geantwortet hatten. Da inzwischen alle Antworten vorliegen sollten, komme ich auf die Anfrage zurück. Ich frage den Senat: 1) An welchen Berliner Schulen wurde oder wird als Hausmeisterwohnung konzipierter Wohnraum zu anderen und konkret zu welchen Zwecken durch wen genutzt? 2) Wie groß sind die jeweils betroffenen Einheiten? Bitte nicht wie in der Drucksache 18/10339 pauschal "60 - 130 qm", sondern unter konkreter Benennung der Standorte. 3) Weshalb streben die Bezirke in Zeiten der Wohnraumknappheit in Berlin die Umwidmung von Wohnraum an, wie in der Antwort zu 18/10339 dargelegt? Was unternimmt der Senat - auch vor dem Hintergrund des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes - zum Erhalt dieses Wohnraums? 4) Welche Bemühungen zur Vermietung der - mit Stand Februar 2017 noch leerstehenden ehemaligen Hausmeisterwohnungen haben die Bezirke unternommen? Mit welchem konkreten Vermietungserfolg in den jeweiligen Bezirken? Zu 1. bis 4.: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10339 verwiesen, mit der die vorliegenden bzw. zurückgemeldeten Informationen der bezirklichen Schulträger sowie - - 2 für die Region 13 (berufliche und zentral verwaltete Schulen) dargelegt wurden. Darüber hinaus gehende Informationen sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 13. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11722 S18-11722