Drucksache 18 / 11 723 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2017) zum Thema: Berliner Sonderwege II und Antwort vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11723 vom 3. Juli 2017 über Berliner Sonderwege II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben: Frage 1: Die Landesbeteiligung BVG hat Mitte April erklären lassen, man wünsche sich insgesamt etwa 93 Kilometer neuer Busspuren in Berlin. Wie viele Kilometer Busspuren an welchen Straßen sollen nach (bitte gegliedert nach Bezirken) sollen demnach wann genau eingerichtet worden? Antwort zu 1: Die BVG hat im Rahmen der Task-Force Beschleunigung einen Vorschlag zur Umsetzung des in den Richtlinien der Regierungspolitik formulierten Ziels der Einrichtung neuer Busspuren und des Schließens von Lücken im Busspurnetz vorgelegt. Die Vorschläge werden in der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft und die Umsetzung im Rahmen der Task Force Beschleunigung diskutiert werden. Eine Festlegung zur Einrichtung und zum Zeitplan ist noch nicht erfolgt. 2 Frage 2: Wann und durch wen hat eine Evaluierung der Busspuren dahingehend stattgefunden, ob diese - wie bei Einführung geplant - tatsächlich zu einer höheren Pünktlichkeit der BVG geführt haben und welche Auswirkungen die Einrichtung dieser Spuren auf andere Verkehrsteilnehmer haben? Antwort zu 2: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die seit 2015 in Betrieb genommenen Bussonderfahrstreifen (s. u.) wurden Evaluierungen zur Auswirkung auf den Omnibusverkehr teilweise durch die BVG vorgenommen. Durch die Bussonderfahrstreifen konnte die Reisegeschwindigkeit in den Bereichen erhöht und die Streuung der Fahrzeiten begrenzt werden. Auch ist es erst durch die Einrichtung der Busspuren möglich, die Haltestellen in diesen Bereichen dauerhaft geradlinig anzufahren und somit einen barrierefreien Zu- und Abgang der Fahrgäste zu gewährleisten. Eine wesentliche Neueinrichtung der letzten Jahre war: Beusselstraße Fußgänger-LSA (Nr. 60) --> vor Siemensstraße 270 m TXL, 106, 123 Sept. 2016 Invalidenstraße hinter Alt-Moabit --> vor Clara-Jeschke-Str. 300 m TXL, 245 Sept. 2016 Auch wenn diese Abschnitte jeweils nur einen kleinen Teil des Gesamtweges der betroffenen Linie TXL ausmachen, zeigen die Daten im jeweiligen Vergleichszeitraum vor und nach der Maßnahme eine positive Auswirkung auf die Pünktlichkeit dieser Linie: Pünktlichkeit Linie TXL Sept. 15 Sept. 16 bis bis Jun. 16 Jun. 17 79,6 % 85,7 % Inwiefern es zu Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer kam, kann durch die BVG nicht beurteilt werden. Durch die Freigabe der Bussonderfahrstreifen für Radfahrende, Taxis, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr sowie zeitlich begrenzt auch für Lade- und Lieferverkehre ist jedoch auch von einem positiven Einfluss für andere Verkehrsteilnehmer auszugehen.“ Der Senat weist zur Frage nach den Auswirkungen von Bussonderfahrstreifen auf andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass insbesondere auf verkehrlich stark belasteten Abschnitten in der Stadt die Einrichtung von Busspuren eine sinnvolle Maßnahme ist. Angesichts der stets ansteigenden Anzahl an Wegen in der Wachsenden Stadt ist eine effiziente Nutzung der begrenzten und nicht beliebig erweiterbaren Straßenflächen 3 notwendig. Die Einrichtung von Bussonderfahrstreifen ist in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich als Maßnahme zur Stärkung des ÖPNV und Gewährleistung der Mobilität für alle vorgesehen. Berlin, den 20. Juli 2017 In Vertretung T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11723 S18-11723