Drucksache 18 / 11 727 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 19. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2017) zum Thema: Wählen für alle? – Teil 2 und Antwort vom 14. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 727 vom 19. Juni 2017 über Wählen für alle? - Teil 2 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wahllokale gab es bei der Abgeordnetenhauswahl 2016 und wird es zur Bundestagswahl 2017 in Berlin geben? Bitte nach Bezirken aufgliedern. 2. Wie viele waren davon uneingeschränkt für Rollstuhlnutzinnen und -nutzer erreichbar? Wie viele Wahllokale erfordern Unterstützung, um für Rollstuhlnutzinnen und -nutzer erreichbar zu sein und wie viele Wahllokale sind für Rollstuhlnutzinnen und -nutzer nicht erreichbar? Bitte gleichfalls für die Bezirke differenziert auflisten. Zu 1. und 2.: Die Zahl der Wahllokale bei der Abgeordnetenhauswahl 2016 sowie der Bundestagswahl 2017 aufgegliedert nach Bezirken und ausgewiesen nach den Kategorien „barrierefrei“ (ungehinderter Zugang bei Mobilitätseinschränkung), „barrierefrei mit Hilfsperson“ (Zugang bei Mobilitätseinschränkungen mit entsprechender Unterstützung ) und „nicht barrierefrei“ (regelmäßig kein Zugang bei Moblitätseinschränkungen ) können der anliegenden Tabelle entnommen werden. Berlinweit konnte durch die Bezirkswahlämter die Zahl der barrierefreien Wahllokale gegenüber dem Vorjahr von 1.202 auf 1.253 deutlich gesteigert werden. Im Ergebnis beträgt der Anteil der Wahllokale der Kategorien „barrierefrei“ und „barrierefrei mit Hilfsperson“ nunmehr 84,1 % gegenüber 2016 mit 82,3%. 3. War am 18. September 2016 gewährleistet, dass in allen Berliner Wahllokalen Schablonen vorhanden sind, um blinden bzw. stark sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Teilnahme zu ermöglichen? 4. Wie wird der Senat diese Voraussetzung für die Teilnahme von Wählerinnen und Wählern mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung am 24.09.2017 sicherstellen? Zu 3. und 4.: Stimmzettelschablonen können von den Wählerinnen und Wählern wie auch bei den Bundestags- und Europawahlen ins Wahllokal mitgebracht werden. Es ist nicht vorgesehen , dass blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler diese im Wahllokal erhalten, da dies das Wahlgeheimnis gefährden könnte. Seite 2 von 2 Für Blinde und stark Sehbehinderte wird bereits seit der Europawahl 1994 in Berlin eine Stimmzettelschablone angeboten, die kostenfrei beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V. (ABSV) angefordert werden kann. Ein entsprechender Hinweis zur kostenfreien Anforderung des Materials befindet sich auf allen Wahlbenachrichtigungen. Auf einer vom ABSV bereitgestellten CD-ROM wird die Handhabung der Schablone erläutert. Dies ermöglicht das selbständige Wählen von Blinden und stark sehbehinderten Personen sowohl im Wahllokal wie auch bei der Briefwahl. Das Verfahren hat sich bewährt. Den zwölf Bezirkswahlämtern sind keine Beschwerden darüber bekannt, dass die Schablonen im Wahllokal nicht vorgehalten werden. 5. Wie wird sichergestellt, dass in jedem Wahllokal einheitlich verfahren wird, wenn eine Wählerin oder ein Wähler mit kognitiven Einschränkungen oder eingeschränktem Lesevermögen mit einer Begleitperson in die Wahlkabine will, um sein Wahlrecht auszuüben? 6. Wie sieht die entsprechende landeseinheitliche Regelung aus, die das Wahlgeheimnis einerseits und den Assistenzbedarf dieser Wählergruppe andererseits gleichermaßen berücksichtigt? Zu 5. und 6.: Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können nach § 57 Absatz 1 der Bundeswahlordnung eine andere Person bestimmen, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen, und geben dies dem Wahlvorstand bekannt. Hilfsperson kann auch ein von der oder dem Wahlberechtigten bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der oder des Wahlberechtigten zu beschränken; die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Auf die unterschiedlichen Lebenssachverhalte, die während der Wahlhandlungen auftreten können, wird bei den Schulungen von Wahlhelfenden eingegangen. Auch die Materialien für die Wahlvorstände enthalten entsprechende Hinweise. Berlin, den 14. Juli 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A 14 - 0149/099 Anlage zur Antwort auf Schriftliche Anfrage 18/11 727 über Wählen für alle? - Teil 2 Stand: Juli 2017 Anzahl davon barrierefrei davon barrierefrei mit Hilfsp. Anteil barrierefrei und barrieref. mit Hilfsp. nicht barrierefrei Anzahl davon barrierefrei davon barrierefrei mit Hilfsp. Anteil barrierefrei und barrieref. mit Hilfsp. nicht barrierefrei in % in % in % in % in % in % in % in % 189 117 7 65 189 118 9 62 61,9% 3,7% 65,6% 34,4% 62,4% 4,8% 67,2% 32,8% 123 97 19 7 123 103 13 7 78,9% 15,4% 94,3% 5,7% 83,7% 10,6% 94,3% 5,7% 188 121 50 17 188 126 44 18 64,4% 26,6% 91,0% 9,0% 67,0% 23,4% 90,4% 9,6% 172 137 16 19 172 138 14 20 79,7% 9,3% 89,0% 11,0% 80,2% 8,1% 88,4% 11,6% 147 105 27 15 147 104 28 15 71,4% 18,4% 89,8% 10,2% 70,7% 19,0% 89,8% 10,2% 127 75 17 35 127 74 18 35 59,1% 13,4% 72,4% 27,6% 58,3% 14,2% 72,4% 27,6% 123 92 9 22 123 96 6 21 74,8% 7,3% 82,1% 17,9% 78,0% 4,9% 82,9% 17,1% 155 94 24 37 155 112 12 31 60,6% 15,5% 76,1% 23,9% 72,3% 7,7% 80,0% 20,0% 119 51 37 31 119 55 41 23 42,9% 31,1% 73,9% 26,1% 46,2% 34,5% 80,7% 19,3% 114 56 40 18 114 52 43 19 49,1% 35,1% 84,2% 15,8% 45,6% 37,7% 83,3% 16,7% 170 115 7 48 170 126 12 32 67,6% 4,1% 71,8% 28,2% 74,1% 7,1% 81,2% 18,8% 152 142 10 0 152 149 3 0 93,4% 6,6% 100,0% 0,0% 98,0% 2,0% 100,0% 0,0% 1779 1202 263 314 1779 1253 243 283 67,6% 14,8% 82,3% 17,7% 70,4% 13,7% 84,1% 15,9% * Kurzfristige Änderungen von Wahllokalen bis zum Wahltag aufgrund eintretender, unvorhergesehener Umstände können nicht ausgeschlossen werden. Spandau Steglitz-Zehlendorf Bundestagswahl 2017* Wahllokale mit der Klassifizierung der Barrierefreiheit nach Berliner Bezirken Berlin Abgeordnetenhauswahl 2016 Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf S18-11727 S18-11727 S1811727 Anlage Tabelle1