Drucksache 18 / 11 729 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 04. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2017) zum Thema: Unberechtigte Nachforderungen von Autohändlern bei der Rückgabe von Leasingwagen und Antwort vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11729 vom 04. Juli 2017 über Unberechtigte Nachforderungen von Autohändlern bei der Rückgabe von Leasingwagen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten entstanden dem Land Berlin (einschließlich der Bezirke) in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen im Zusammenhang mit angeblich bestehender Schadensersatzforderung, Restwertausgleichsforderungen oder sonstigen Nachforderungen vonseiten der Leasinggeber und Autohändler? Zu 1.: Die Dienststellen des Landes Berlin beschaffen und betreiben Dienstfahrzeuge in Eigenverantwortung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, welche Kosten den Dienststellen nach eigenen Angaben bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen nach gegenwärtigem Stand in den Jahren 2014-2016 entstanden sind. Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich um einen Ausgleich für den festgestellten Minderwert bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen. Seite 2 von 5 Bezirk Kosten (Ausgleich für den festgestellten Minderwert) 2014 2015 2016 Charlottenburg- Wilmersdorf Ordnungsamt 8.389,50 Euro 2.055,73 Euro -- Charlottenburg- Wilmersdorf SE Facility-Management 1.593 Euro Friedrichshain- Kreuzberg -- -- -- Lichtenberg -- -- -- Marzahn-Hellersdorf -- 335,96 Euro 470,00 Euro Mitte Neukölln Pankow Ordnungsamt 4.062,- Euro Reinickendorf 10.310,00 Euro 1.380,99 Euro Spandau Steglitz-Zehlendorf 672,70 Euro 535,50 Euro Bewertung steht noch aus Tempelhof-Schöneberg -- -- -- Treptow-Köpenick 6084,05 Euro Senatsverwaltungen Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -- -- -- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie -- -- -- Senatsverwaltung für Finanzen -- -- -- Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung -- -- -- Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Landesverwaltungsamt Berlin) 21.057,81 Euro 4.163,35 Euro 29.730,72 Euro Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales -- -- -- Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung -- -- -- Seite 3 von 5 Senatsverwaltung für Kultur und Europa -- -- -- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Verkehrslenkung Berlin ) -- 1.336,18 Euro -- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe -- -- -- 2. In wie vielen Fällen machte in dem genannten Zeitraum die Leasingbank oder der Autohändler bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs Schadensersatz, Restwertausgleichsforderung oder sonstige Nachforderungen geltend? Zu 2.: Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Landesverwaltungsamt Berlin): 2014: bei 23 von 43 Fahrzeugen 2015: bei 11 von 44 Fahrzeugen 2016: bei 27 von 45 Fahrzeugen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Verkehrslenkung Berlin): In den Jahren 2014 und 2016 keine, im Jahr 2015 wurden bei den Leasingfahrzeugen der VLB in 2 Fällen Restwertausgleichsforderungen durch die Leasingbank gestellt. Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Serviceeinheit Facility Management: 2016: 1 Fahrzeug Ordnungsamt: 2014: 4 Fahrzeuge 2015: 1 Fahrzeug Bezirk Marzahn-Hellersdorf: In drei Fällen wurden Nachforderungen in dem genannten Zeitraum geltend gemacht . Bezirk Reinickendorf: Im genannten Zeitraum gab es 12 Vorgänge. Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Im Falle eines Totalschadens wurde vom Bezirk ein Sachverständigengutachten über die Schadenshöhe beauftragt. Nach Rückgabe der Leasingfahrzeuge werden seitens des Leasinggebers und auf dessen Kosten Schadensgutachten von vereidigten Sachverständigen erstellt. Bei Besichtigung der Fahrzeuge mit Vertretern der Autohäuser und des Ordnungsamtes konnten in der Regel teilweise erhebliche Reduzierungen der für das Bezirksamt berechneten Kosten für Schadensbeseitigungen ausgehandelt werden. Schadenersatz- oder Restwertforderungen hat es in keinem Fall gegeben. Bezirk Treptow-Köpenick: In fünf Fällen wurden Nachforderungen in dem genannten Zeitraum geltend gemacht . Seite 4 von 5 Bezirk Steglitz-Zehlendorf: In zwei Fällen wurden Nachforderungen in dem genannten Zeitraum geltend gemacht . 3. Bei wie vielen zurückgegebenen Leasingfahrzeugen führte die Bewertung eines zurückgegebenen Fahrzeugs und etwaiger Schäden nach der Rückgabe zu einer außergerichtlichen Nachzahlung bzw. zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung? Zu 3.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Verkehrslenkung Berlin): In den Jahren 2014 und 2016 keine, im Jahr 2015 erfolgten bei 2 Leasingfahrzeugen der VLB außergerichtliche Restwertausgleichszahlungen Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Außergerichtliche Zahlung aufgrund einer Fahrzeugminderwertbegutachtung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens (TÜV Süd) mit Fotodokumentation. Bezirk Pankow (Ordnungsamt): In drei Fällen. Bezirk Reinickendorf: Keine Vorgänge Bezirk Steglitz-Zehlendorf: In beiden Fällen kam es auf Grund der festgestellten Wertminderung der zurück gegebenen Fahrzeuge zu einer Nachzahlung durch das Bezirksamt. 4. In wie vielen Fällen ließ das Land Berlin (einschließlich der Bezirke) vor der Rückgabe das Leasingfahrzeug von einem Sachverständigen begutachten bzw. eine Fotodokumentation erstellen? Zu 4.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Verkehrslenkung Berlin): In keinem Fall. Der Leasinggeber ließ die Fahrzeuge durch die DEKRA Mobil GmbH begutachten. Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Gutachtenerstellung erfolgte gemäß Vertragsvereinbarung durch unabhängigen Sachverständigen. Fotodokumentationen von Schäden werden erstellt. Bezirk Reinickendorf: Keine Vorgänge Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Das Bezirksamt lässt bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs in jedem Fall eine Fotodokumentation erstellen, sofern eine Wertminderung festgestellt wird. Bezirk Treptow-Köpenick: Für 3 Fahrzeuge durch die DEKRA in Vorbereitung auf die Schadensregulierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen (Wiederbeschaffungswert / Reparaturaufwendungen ). 5. Werden bei der Rückgabe des Leasingwagens Mängelprotokolle oder Schuldanerkenntnisse unterschrieben ? Zu 5.: • Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Landesverwaltungsamt Berlin ): Es werden in der Regel sogenannte Rücknahmeprotokolle unterschrieben. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Verkehrslenkung Berlin): Nein Seite 5 von 5 Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Eine Anerkennung der Mängel erfolgt erst nach Vorliegen des Gutachtens mit Dokumentation . Unterschriften auf den Übergabeprotokollen / Leasingfahrzeugbewertungen Bezirk Lichtenberg: Es werden bei der Rückgabe des Leasingwagens, sofern erforderlich, im Einzelfall Mängelprotokolle unterschrieben. Schuldanerkenntnisse werden bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs nicht unterschrieben und sind hier auch nicht bekannt. Bezirk Marzahn-Hellersdorf: Mängelprotokolle werden erstellt und unterschrieben. Bezirk Pankow (Ordnungsamt) Nein Bezirk Reinickendorf: Nein Bezirk Treptow-Köpenick: Mängelprotokolle werden von der Dienstkraft unterschrieben, die bei der Rückgabe der Leasingfahrzeuge und der Feststellung der Mängel am Fahrzeug anwesend ist. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Die Übergabeprotokolle werden grundsätzlich durch eine Dienstkraft des Bezirksamtes gegengezeichnet. Im Regelfall werden die festgestellten Mängel im Rahmen einer kurzen Begehung direkt am Fahrzeug gemeinsam begutachtet. Schuldanerkenntnisse werden in keinem Fall unterschrieben. 6. In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang gegen Autohändler bzw. Leasingbank Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs oder anderer Delikte erstattet? Zu 6.: In keinem Fall. Berlin, den 17. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11729 S18-11729