Drucksache 18 / 11 730 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 30. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2017) zum Thema: Haushalterische Auswirkungen des Ab- und Wideraufbaus des „Räuberrads“ vor der Volksbühne und Antwort vom 17. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 730 vom 30.06.2017 über Haushalterische Auswirkungen des Ab- und Wideraufbaus des „Räuberrads“ vor der Volksbühne Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Laut Pressemeldungen (u.a. Berliner Zeitung vom 28.06.17) hat der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer MdA, mit den Erben des Künstlers Bert Neumann und der Intendanz der Volksbühne eine Vereinbarung getroffen, das sogenannte „Räuberrad“ vor der Volksbühne abzubauen, nach Avignon zu transportieren, dort aufzubauen, zurück nach Berlin zu bringen, hier ein Jahr lang zu restaurieren , um es anschließend wieder aufzubauen, sofern sich die Beteiligten nicht auf einen anderen, würdigen Standort einigen. 1. Von welcher vorläufigen Kostenschätzung ist der Senat bezüglich Abbau, Transport nach Avignon, Auf- und Abbau dort, Rücktransport nach Berlin, einjährige Restaurierung und Wiederaufstellung in Berlin ausgegangen? Zu 1.: Die vorläufige Kostenschätzung hinsichtlich des Abbaus, der Vorbereitung und Durchführung des Transportes nach/von Avignon sowie der unabhängig von der Verbringung nach Avignon notwendigen Restauration und des Wiederaufbaus des „Räuberrades“ sieht Ausgaben in Höhe von insgesamt 38.800 Euro vor. Seite 2 von 2 2. In welchen Kapiteln und Titeln sind diese Kosten im Entwurf des Berliner Landeshaushalts in welcher Höhe angesetzt? Zu 2.: Die in der Antwort zu 1. bezifferten geschätzten Kosten zahlt die Volksbühne aus ihrem Etat. Der Zuschuss an die Volksbühne ist in Kapitel 0810, Titel 68243 etatisiert. Berlin, den 17.07.2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa S18-11730 S18-11730a