Drucksache 18 / 11 732 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2017) zum Thema: In Rauch aufgelöst – Justizverwaltung übersieht ein Kilogramm Drogen und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11732 vom 5. Juli 2017 über In Rauch aufgelöst – Justizverwaltung übersieht ein Kilogramm Drogen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Treffen die Medienberichte in der BZ vom 02.Juli 2017 zu, wonach anstelle von 141,57 Gramm Cannabis (laut Antwort auf die schriftliche Anfrage vom 26. April 2017 Drs: 18/11 106) tatsächlich 1.072,50 Gramm Cannabis in der JVA Heidering im Jahr 2016 aufgefunden wurden? Zu 1.: Die Medienberichte treffen zu. 2. Sofern dies zutrifft: Wann wollte der Senat den Fragesteller über diese Falschinformation in Kenntnis setzen? Zu 2.: Herr Abgeordneter Rissmann ist nach Bekanntwerden der Differenz zu den tatsächlichen Cannabisfunden in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering von Frau Staatssekretärin Martina Gerlach über den Sachverhalt informiert worden. 3. Was sind die Gründe für die Falschinformation? Zu 3.: Die unzutreffende Information beruht auf einem bedauerlichen Übertragungsfehler: Die von der JVA Heidering seinerzeit für das Jahr 2016 übermittelte Angabe für Subutex (141,57 g) wurde bei Abfassung der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11106 vom 26. April 2017 anstatt der von der JVA Heidering übermittelten Zahl der Cannabisfunde (1072,5 g) in die Tabelle eingetragen. 4. Sind die weiteren Antworten in der Antwort auf die schriftliche Anfrage vom 26. April 2017 Drs. 18/11 106 zutreffend? Zu 4.: Die weiteren Antworten sind ganz überwiegend zutreffend, zu einem geringen Teil treffen sie allerdings nicht zu. Die erhobenen und in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11106 vom 26. April 2017 angegebenen Zahlen aller Justizvollzugsanstalten , insbesondere diejenigen zu den Drogenfunden, sind einer intensiven Nachprüfung 2 unterzogen worden. Sie hat die nachstehend dargestellten Ergebnisse erbracht, wobei festgestellte Abweichungen zu den Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11106 in Fettdruck dargestellt, die fehlerhaften Werte dahinter in Klammern Kursiv gesetzt sind: Drogenfunde (Angaben in g), Subutex teilweise in Tablettenform Jahr Cannabis Heroin Kokain Subutex Tegel 2010 1557,04 48,2 4,8 ./. 2011 1268,53 14,89 43,97 ./. 2012 1220,93 5,5 1,9 ./. 2013 1516,62 0,5 9 15,78 2014 625,54 1,6 0,4 46,94 2015 1622,19 99,56 32,9 206,21 2016 1889,7 (3229,21) 25,04 (43,32) 16,83…..(37,22) 223,86 (386,1) Moabit 2010 88 2,4 5,6 ./. 2011 579,5 4,7 3 8,2 2012 370,9 2,6 1,3 40 Tab. 2013 303,7 1,2 4,3 94 Tab 2014 322,2 6,4 ./. 14 Tab 2015 1066,9 8,8 20,9 12 Tab 2016 1458,48 8,4 32,8 73 Tab Heidering* 2010 2011 2012 2013 2014 485,37 6,14 0,98 (0,89) 29,94 (13,75) 2015 534,5 0,00 5,13 57,43 2016 1072,5 (141,5) 0,15 (0,3) 7,96 (32,8) 89,9 (141,57) Plötzensee 2010 251,6 0,0 0,0 0,0 2011 310 4,0 2,5 0,0 2012 467,5 4,0 2,3 0,0 2013 209,0 10,5 0,9 0,0 2014 226,0 8,1 0,55 0,0 2015 262,9 0,0 0,0 0,0 2016 168,0 (299,3) 1,55 0,1 5 Tab JSA 0,0 0,0 0,0 2010 88,2 0,0 0,0 0,0 2011 73,9 0,0 0,0 0,0 2012 58,7 0,0 0,0 0,0 2013 82,3 0,0 0,0 0,0 2014 155,6 0,0 0,0 0,0 2015 215,1 0,0 0,0 0,0 2016 415,7 2,4 3,7 0,0 JVAF** 2010 15 2011 10 2012 11 2013 6 2014 9 2015 7 2016 8 3 Off. Vollzug *** 2010 2011* 2012 2013 2014 24 2015 12- 2016 6 Funde 2 Funde *Inbetriebnahme JVA Heidering Juni 2013, **Bei der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin (JVAF) erfolgt keine Differenzierung nach Art der Fundstücke, ***in der JVA des offenen Vollzugs (JVA OVB) werden Funde drogenverdächtige Substanzen erst seit 2014 erhoben . Die weiteren fehlerhaften Angaben zu den Drogenfunden beruhten auf Additionsfehlern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer unübersichtlichen Darstellung der erhobenen Messwerte beruhten. Zudem bedarf die Antwort auf die Frage 8 zu den in den Jahren 2010 bis 2016 in den Berliner Justizvollzugsanstalten durchgeführten Haftraumkontrollen hinsichtlich der Jugendstrafanstalt einer Korrektur: Dort erfolgten in dem betreffenden Zeitraum nicht 1.560, sondern 15.600 Kontrollen. Für die im Nachhinein festgestellten Unstimmigkeiten spricht der Senat sein Bedauern aus. Das Erhebungsverfahren wird in allen Justizvollzugsanstalten grundlegend überarbeitet und vereinheitlicht werden, um künftige Fehlnotierungen auszuschließen. 5. Darf aus dem Verhalten des Senats abgeleitet werden, wie er das Fragerecht eines Abgeordneten wertschätzt ? Zu 5.: Der Senat schätzt das Fragerecht der Mitglieder des Abgeordnetenhauses als ein bedeutsames Instrument des Parlaments zur effektiven Kontrolle der Exekutive. Berlin, den 27. Juli 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11732 S18-11732