Drucksache 18 / 11 733 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2017) zum Thema: Integrierte Armut- und Sozialberichterstattung – Der Senat von Berlin will eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung der Armut in der Stadt auf den Weg bringen. Als Voraussetzung hierfür sieht er eine integrierte Armut- und Sozialberichterstattung. und Antwort vom 13. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11733 vom 04. Juli 2017 über Integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung - Der Senat von Berlin will eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung der Armut in der Stadt auf den Weg bringen. Als Voraussetzung hierfür sieht er eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konzeptionellen Überlegungen hat der Senat zu dieser Berichterstattung bisher auf den Weg gebracht? 2. Wann werden diese Arbeiten abgeschlossen sein? 3. Welche Themenfelder wird die Berichterstattung umfassen? 4. Welche Periodizität der Berichterstattung ist vorgesehen? 5. Welche räumliche Gliederungstiefe soll die Berichterstattung haben? 6. Welche Datengrundlagen sollen dem Bericht zugrunde gelegt werden? 7. Welche Rechtsgrundlagen müssen ggf. geschaffen werden, um die datenschutzrechtlichen Belange zu gewährleisten? 8. Welche Berichtsform soll gewählt werden? 9. Wie sieht die konkrete Arbeitsplanung für die Umsetzung des Berichts aus? 10. Wann ist mit der Vorlage des ersten integrierten Berichts zu rechnen? 2 11. Wer soll an der Berichterstattung beteiligt werden (Wissenschaft, Politik, freie Träger, betroffene Senatsverwaltungen, Bezirke etc.)? Zu 1. bis 11.: Um die erfragten konzeptionellen Überlegungen bzw. den Aufbau einer integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung in Berlin vornehmen zu können, bemüht sich die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den kommenden Doppelhaushalt 2018/19 um Zuweisung der dazu zwingend notwendigen und bislang nicht vorhandenen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund erst ist die Bestimmung des möglichen Rahmens für eine Sozialberichterstattung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales möglich. Gleichzeitig ist die Abstimmung mit den anderen Senatsressorts mit engen Schnittstellen zur Sozialberichterstattung des Sozialressorts erforderlich. Grundsätzlich ist die integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung als bestimmtes Planungsvorhaben gem. § 67c Abs. 2 Nr. 3 SGB X zulässig. Welche weiteren landesrechtlichen Rechtsgrundlagen als Konkretisierung erforderlich sind, hängt von den zukünftigen konzeptionellen Überlegungen ab. Berlin, den 13. Juli 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11733 S18-11733