Drucksache 18 / 11 735 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger und Stephan Lenz (CDU) vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2017) zum Thema: Registrierung von Flüchtlingen im Land Berlin (1. und 2. Quartal 2017) und Antwort vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. hren 2014 bis 2016 (aufgeschlüsselt nach Standorten)? 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Burkard Dregger und Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11735 vom 05.07.2017 über Registrierung von Flüchtlingen im Land Berlin (1. und 2. Quartal 2017) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden im ersten und im zweiten Quartal 2017 vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) registriert und wie verteilen sich die Registrierungen auf die verschiedenen Standorte? 2. Wie verhalten sich die Registrierungszahlen in den ersten beiden Quartalen 2017 im Vergleich zu den Zugangszahlen in den ersten beiden Quartalen 2016 und 2015? 4. Wie viele Registrierungen erfolgten in Berlin in den Jahren 2014 bis 2016 (aufgeschlüsselt nach Standorten)? Zu 1., 2. und 4.: In Berlin um Asyl nachsuchende Geflüchtete werden im Dienstgebäude des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in der Bundesallee 171 als Asylbegehrende registriert. Die Fragen zu den Registrierungszahlen werden unter Heranziehung der monatlich vom LAF (vormals Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) behördenintern erstellten Statistik „Zugänge von Asylbegehrenden“ beantwortet. Diese Statistik weist folgende Daten aus: 2 Zuzug Bund gemäß Auswertung der IT-Anwendung EASY Erstmeldungen in Berlin (aufgeschlüsselt nach Verteilung in andere Bundesländer, Verteilung nach Berlin und Zuweisungen anderer Bundesländer nach Berlin) Gesamtzugang Berlin prozentualer Anteil Berlins am bundesweiten Zuzug Ergänzende Zahlen aus der Geschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Die Anzahl der registrierten und nach Berlin bzw. in andere Bundesländer verteilten Personen stellt sich für die erfragten Zeiträume danach wie folgt dar: Quartal(e) Erstmeldungen in Berlin In andere Bundesländer verteilt Gesamtzugang Berlin I-IV/2014 20.317 8.090 12.227 I/2015 7.424 2.319 5.105 II/2015 11.043 4.648 6.395 I-IV/2015 75.422 20.421 55.001 I/2016 12.572 3.203 9.369 II/2016 3.258 815 2.443 I-IV/2016 22.961 6.072 16.889 I/2017 2.733 675 2.058 II/2017 2.171 445 1.726 3. Mit welchen Zugangszahlen rechnet das Land Berlin für das gesamte Jahr 2017? Zu 3.: Nach § 44 Absatz 2 Asylgesetz (AsylG) teilt das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle den Ländern monatlich die Zahl der Zugänge von Asylbegehrenden, die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen mit. Mit dieser Bestimmung soll den Ländern eine valide Bedarfs- und Kapazitätsplanung ermöglicht werden. Allerdings ist der Bund dieser Verpflichtung zuletzt im August 2015 nachgekommen. Somit besteht für die Bundesländer – also auch für Berlin – seit diesem Zeitpunkt die grundsätzliche Problematik, ihre Planung ohne eine Zuzugsprognose des Bundes konzipieren zu müssen. 3 Der Senat von Berlin legt seiner aktuellen Modellrechnung im Rahmen der Kapazitätsplanung vor diesem Hintergrund für das gesamte Jahr 2017 einen Zugang von rund 8.600 Asylbegehrenden (Verteilung nach Berlin im Rahmen des bundesweiten Verteilverfahrens „EASY“) zu Grunde. Dieser Wert resultiert aus den bereits im ersten Halbjahr zu verzeichnenden Zugängen sowie einem geschätzten monatlichen Neuzugang von 800 Asylsuchenden im zweiten Halbjahr, basierend auf einer weiterhin verstetigten Zuzugsentwicklung. Berlin, den 20. Juli 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11735 S18-11735a