Drucksache 18 / 11 741 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 27. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) zum Thema: Spielhallen in den Berliner Bezirken: Ene mene muh, raus bist Du! (II) und Antwort vom 21. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe . . . Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11741 vom 27. Juni 2017 über Spielhallen in den Berliner Bezirken: Ene mene muh, raus bist Du! (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Spielhallen jeweils in den Jahren seit 2011 in Berlin insgesamt und jeweils in den einzelnen Bezirken entwickelt? 3. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell noch in Berlin und jeweils in den einzelnen Bezirken? Zu 1. und 3.: Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung fragt jährlich die Anzahl der jeweils zum 31.12. insgesamt bestehenden Spielhallenerlaubnisse bei den Ordnungsämtern der Bezirke ab. Die Entwicklung des Gesamtbestandes an Spielhallenerlaubnissen in Berlin in den Jahren 2011 bis 2016 (jeweils zum 31.12.) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Die Angaben beinhalten neben den Erlaubnissen für Bestandsspielhallen (Spielhallen mit sogenannter „Alterlaubnis“ nach § 33i der Gewerbeordnung ) auch Erlaubnisse, die bereits nach dem Berliner Spielhallengesetz (seit Juni 2011 in Kraft) erteilt wurden. - 2 - Bezirke Anzahl der Spielhallen-Erlaubnisse (jeweils zum 31.12.) § 33i GewO / § 2 SpielhG Bln (ab 02.06.2011) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Mitte 127 138 137 139 142 147 Friedrichshain-Kreuzberg 51 59 63 69 70 70 Pankow 26 28 27 30 30 30 Charlottenburg-Wilmersdorf 61 64 71 74 74 76 Spandau 39 47 48 48 55 54 Steglitz-Zehlendorf 9 9 10 10 9 9 Tempelhof-Schöneberg 45 46 47 48 51 49 Neukölln 49 51 50 50 50 50 Treptow-Köpenick 15 15 15 17 17 21 Marzahn-Hellersdorf 35 37 36 38 38 37 Lichtenberg 10 10 10 11 11 11 Reinickendorf 30 31 30 30 30 30 Berlin insgesamt 497 535 544 564 577 584 Sämtliche Erlaubnisse nach § 33i GewO sind zum 31.07.2016 erloschen (vgl. § 8 Absatz 1 SpielhG Bln). Zum Stichtag 31.12.2016 wurden daher nur solche „Bestanderlaubnisse“ für Spielhallen als bestehend bewertet, für die fristgerecht und vollständig ein Antrag nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin (MindAbstUmsG Bln) gestellt wurde. Nicht einbezogen wurden diejenigen Betriebe, die bis zum 31.12.16 Schließungsverfügungen erhalten haben, weil für sie ein solcher Antrag nicht oder nicht wirksam gestellt wurde. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Antrag nicht fristgerecht gestellt wurde oder die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. 2. Wie viele Spielhallen wurden jeweils in den Jahren seit 2011 in den einzelnen Bezirken neu genehmigt ? Zu 2.: Zur Anzahl an Spielhallen, die seit dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin (02.06.2011) in den jeweiligen Bezirken genehmigt wurden, haben die Bezirke aktuell mitgeteilt: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 0 Mitte 0 Lichtenberg 1 Pankow 1 Reinickendorf 1 - 3 - Spandau 2 Neukölln 1 Charlottenburg- Wilmersdorf 1 Marzahn-Hellersdorf 10 (davon bereits 4 wieder abgemeldet) Treptow-Köpenick 1 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 2 4. Wie viele Spielhallen haben nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Juli 2016 eine neue Genehmigung gemäß Berliner Spielhallengesetz jeweils in den einzelnen Bezirken beantragt? Zu 4.: Antragsberechtigt im Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin (MindAbstUmsG Bln) sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber von Bestandsbetrieben mit einer Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung. Die von den Bezirken aktuell mitgeteilte Anzahl dieser Betriebe sowie die Anzahl der Betriebe davon , für die eine neue Erlaubnis im Sonderverfahren beantragt wurde, kann der Übersicht 1 in der Anlage entnommen werden. 5. Wie viele dieser Anträge wurden bisher in den einzelnen Bezirken genehmigt und wie viele wurden bisher in den einzelnen Bezirken abgelehnt? 6. Wie viele der Spielhallen, für die eine Erlaubnis im Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin beantragt wurde, wurden bisher bereits geschlossen? Zu 5. und 6.: Die Prüfung der Anträge in den Bezirken erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens (sog. „Sonderverfahren“) nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin . § 4 dieses Gesetzes regelt die Reihenfolge der Prüfung der Versagungsgründe. Zum Ablauf des Verfahrens und zur Vorgehensweise der Ordnungsämter im Einzelnen wird auf die Antwort des Senats auf Frage 5 der Schriftlichen Anfrage 18/10161 verwiesen. Neue Erlaubnisse werden erst am Ende des Verfahrens erteilt. Erst dann steht fest, ob sämtliche Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und der Schulabstände wurde in den Bezirken kürzlich abgeschlossen. Diejenigen Betriebe, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben bereits Versagungen erhalten bzw. die Bezirke bereiten diese gegenwärtig vor. Die Anzahl der bisherigen Versagungen ist in der Übersicht 1 in der Anlage dargestellt. In nahezu allen der Verfahren sind noch Rechtsschutzverfahren anhängig. Eine differenzierte Auskunft diesbezüglich ist ebenfalls in der Übersicht 1 in der Anlage dargestellt. Hinzu kommen die Betriebe, für die zwar ein Antrag gestellt wurde, die jedoch nicht am Sonderverfahren teilnehmen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Antrag nicht fristgemäß oder nicht vollständig gestellt wurde. Die Erlaubnis dieser Betriebe ist per Gesetz zum 31.07.2017 erloschen. Die - 4 - Anzahl dieser Betriebe bzw. die Anzahl davon, die bereits geschlossen ist, sind ebenfalls in der Übersicht 1 in der Anlage dargestellt. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus diejenigen Bestandsbetriebe, für die kein Antrag auf eine Neuerlaubnis gestellt wurde. Auch deren Erlaubnis ist zum 31.07.2016 per Gesetz erloschen. Auch sie müssen schließen. Die Anzahl der Bestandsbetriebe, für die keine neue Erlaubnis beantragt wurde, sowie die Zahl derer davon, die bereits geschlossen sind, wurden ebenfalls aktuell bei den Bezirken abgefragt (vgl. Übersicht 2 in der Anlage). 7. Zu wann rechnet der Senat damit, dass alle neuen Genehmigungsanträge und Schließungsverfügungen abgearbeitet sein werden, sodass anschließend ausschließlich Spielhallen betrieben werden, die dem Berliner Spielhallengesetz entsprechen? Zu 7.: Die Prüfung der Anträge im Sonderverfahren ist ein aufwändiges, mehrstufiges Verfahren (vgl. auch Antwort zu Frage 5). Das gesamte Verfahren wird von den Bezirken mit hoher Priorität durchgeführt. Aufgrund einer Vielzahl anhängiger Rechtsschutzverfahren kommt es jedoch zu Verzögerungen, da bei Fragen grundsätzlicher Art die Auffassung des Gerichts (z.B. im Eilrechtsschutzverfahren) abgewartet wird. Prognosen über den Zeitpunkt des vollständigen Verfahrensabschlusses können daher nicht getroffen werden. Berlin, den 21. Juli 2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ……………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Schriftliche Anfrage 18/ 11741 Anlage zu den Fragen 4 bis 6 Übersicht 1 Bezirk Anzahl der Bestandsbetriebe (am Tag des Inkrafttretens des Mind- AbstUmsG Bln) Davon (linke Spalte ) Anzahl der Bestandsbetriebe, für die eine neue Erlaubnis beantragt wurde Davon (linke Spalte) Zahl der Anträge der Bestandsspielhallen, die am Sonderverfahren teilnehmen Davon (linke Spalte) bislang versagt Von den Versagungen bereits rechtskräftig Von den Spielhallen mit rechtskräftigen Versagungen bislang geschlossen Zahl der Anträge der Bestandsspielhallen , die nicht am Sonderverfahren teilnehmen Davon bereits geschlos schlossene Spielhallen Friedrichshain - Kreuzberg 59 55 51 1 1 0 4 0 Mitte 133 132 129 10 0 0 3 2 Lichtenberg 10 10 10 0 0 0 0 0 Pankow 26 25 25 1 1 1 0 0 Reinickendorf 30 29 29 0 0 0 1 0 Spandau 41 37 37 0 0 0 0 0 Neukölln 50 49 48 20 0 0 1 0 Charlottenburg - Wilmersdorf 62 62 61 21 0 0 1 0 Marzahn- Hellersdorf 31 31 29 11 0 0 2 2 Treptow- Köpenick 15 15 13 3 2 0 2 0 Steglitz- Zehlendorf 9 9 7 0 0 0 2 0 Tempelhof- Schöneberg 44 44 43 3 0 0 1 0 Übersicht 2 Bezirk Anzahl der Bestandsspielhallen, für die kein Antrag gestellt wurde Anzahl davon, die bereits geschlossen sind Friedrichshain-Kreuzberg 4 4 Mitte 1 1 Lichtenberg 0 0 Pankow 1 1 Reinickendorf 1 0 Spandau 4 0 Neukölln 1 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 Marzahn-Hellersdorf 0 0 Treptow-Köpenick 0 0 Steglitz-Zehlendorf 0 0 Tempelhof-Schöneberg 0 0 S18-11741 S18-11741 SAn 1811741_Anlage