Drucksache 18 / 11 746 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Domer (SPD) vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) zum Thema: Kapazitäten zur Bekämpfung von Cybercrimedelikten und Antwort vom 20. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Bettina Domer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 746 vom 28. Juni 2017 über Kapazitäten zur Bekämpfung von Cybercrimedelikten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1: Wie haben sich in den letzten 6 Jahren die Fallzahlen zu folgenden Delikten entwickelt? - Phishing - Phreaking - Skimming - Waren- und Warenkreditbetrügereien - Abo-fallen - Identitätsklau in Sozialen Netzwerken - WLAN Hacking (Wardriving) - Urheberrechtsverletzungen Zu 1.: Phishing Die dargestellten Fallzahlen umfassen verschiedene strafrechtliche Tatbestände, die im Phänomenbereich „Phishing“ erfasst wurden. Jahr Fallzahlen 2011 1.217 2012 1.230 2013 1.393 2014 2.015 2015 1.390 2016 1.469 Quelle: POLIKS-Recherche LKA 21 AE, Stand: 12.07.2017 Phreaking Das als „Phreaking“ bezeichnete Phänomen wird mit der voranschreitenden Einführung digitaler Kommunikationsverfahren obsolet. Seite 2 von 4 Der/ die im Folgenden aufgeführte „Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten “/ „Missbräuchliche Nutzung von Kommunikationsdiensten“ umfasst verschiedene Tathandlungen, darunter auch jene Fallkonstellationen, in denen – am ehesten mit dem Phreaking vergleichbar – Sicherheitslücken in der Konfiguration von Telekommunikations-Anlagen ausgenutzt werden. Jahr Fallzahlen 2011 254 2012 91 2013 61 2014 70 2015 43 2016 14 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Skimming Die dargestellten Fallzahlen umfassen verschiedene strafrechtliche Tatbestände, die im Phänomenbereich „Skimming“ erfasst wurden. Jahr Fallzahlen 2011 3.935 2012 4.580 2013 4.519 2014 3.134 2015 1.980 2016 2.713 Quelle: POLIKS-Recherche LKA 21 AE, Stand: 12.07.2017 Waren-/Warenkreditbetrügereien Die Übersicht umfasst die Gesamtzahlen der Taten im Bereich Waren- und Warenkreditbetrug . Jahr Fallzahlen 2011 24.138 2012 25.285 2013 27.485 2014 25.651 2015 29.255 2016 28.315 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Abo-Fallen Eine statistische Auswertung der Fallzahlen für Vertrags- / Abofallen innerhalb der Betrugsdelikte ist nicht möglich. Identitätsklau in sozialen Netzwerken Je nach Fallkonstellation wird der Identitätsdiebstahl statistisch unter verschiedenen Erfassungsgründen erfasst. Die nachfolgenden Fallzahlen geben lediglich das Grunddelikt „Ausspähen von Daten“ wieder, eine Differenzierung der darin enthaltenen Identitätsdiebstähle in sozialen Netzwerken ist statistisch nicht möglich. Seite 3 von 4 Jahr Fallzahlen 2011 640 2012 609 2013 420 2014 504 2015 638 2016 708 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik WLAN-Hacking (Wardriving) Eine gesonderte statistische Erfassung für dieses Phänomen innerhalb der relevanten Strafrechtsnormen erfolgt nicht. Mit zunehmender Qualität der technischen Sicherung der WLAN-Zugangspunkte ist das Wardriving jedoch nicht mehr in relevantem Umfang zu verzeichnen. Urheberrechtsverletzungen Es werden die Gesamtfallzahlen der jeweiligen Delikte aufgeführt: Verstöße KunstUrhG Sonstige Verstöße UrhG Softwarepiraterie (private Nutzung ) Softwarepiraterie (gewerblicher Handel) 2011 213 120 11 14 2012 232 134 6 19 2013 250 113 9 19 2014 274 110 4 13 2015 233 81 4 14 2016 320 89 2 12 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2. In welcher Form konnte auf diese Entwicklungen organisatorisch, konzeptionell und personell bei den zuständigen Ermittlungsbehörden reagiert werden? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 6. 3: In wie vielen Fällen sind im fraglichen Zeitraum bei Ermittlungen IP Adressen und Bestandsdaten erhoben worden? 4: Wie hoch waren die Ausgaben der Ermittlungsbehörden im fraglichen Zeitraum für die Erhebung von IP Adressen und den dazugehörigen Bestandsdaten? 5: In wie vielen Fällen konnten diese erhobenen Daten vor Gericht nicht verwendet werden? Zu 3. bis 5.: Eine diesbezügliche statistische Erhebung erfolgt nicht. 6: Wie steht der Senat zur Umsetzung der Ziele des Maßnahmenplans der EK gegen Cybercrime und welche Schritte sind zukünftig geplant um die Ermittlungserfolge bei Cybercrimedelikten zu verbessern? Zu 6.: Die im Maßnahmenplan der Europäischen Kommission vom 22. Juni 2007 genannten Ziele sind größtenteils umgesetzt und den phänomenologischen Entwicklungen angepasst. Die Zuständigkeit und Koordinierung der bundesweiten Seite 4 von 4 und internationalen Cybercrime- Bekämpfung erfolgt durch das Bundeskriminalamt. Das Landeskriminalamt Berlin beteiligt sich aktiv an nationalen und internationalen Operationen gegen Cybercrime. Die sich aus den multinationalen Anforderungen ergebenden Konsequenzen für die Strafverfolgungsbehörden fanden u.a. in der weiterentwickelten und auch künftig weiter zu entwickelnden bundeseinheitlichen „Strategie zur Bekämpfung der Cybercrime“ Berücksichtigung, die zuletzt im Dezember 2015 durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder verabschiedet wurde. Die darin enthaltenen über 70 Handlungsempfehlungen in elf Handlungsfeldern bilden seither den Handlungsrahmen für die erforderlichen Maßnahmen des Bundes und der Länder bei der Bekämpfung der Cybercrime. Ein Evaluierungsbericht wird der Innenministerkonferenz zur Herbstsitzung 2017 vorgelegt. Vor dem Hintergrund der technischen sowie kriminalitätsbezogenen Entwicklungen erfolgt eine fortlaufende Überprüfung und – im Rahmen – Anpassung der personellen, technischen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen der Cybercrime-Bekämpfung. Dies betrifft sowohl die Bereiche Personalgewinnung, Aus- und Fortbildung, technische Ausstattung sowie die Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der Polizei Berlin als auch die Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder. Berlin, den 20. Juli 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11746 S18-11746a