Drucksache 18 / 11 756 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 07. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) zum Thema: Planungsstand zum Umbau der Berliner Allee (OT Weißensee) und Antwort vom 19. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 756 vom 07. Juli 2017 über Planungsstand zum Umbau der Berliner Allee (OT Weißensee) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand des avisierten Umbaus der Berliner Allee (OT Weißensee)? Frage 2: Wie weit sind die Gespräche mit dem Bund, welcher für die Bundesstraße B2 zuständig ist, seitens der Senatsverwaltung? Frage 3: Welche baulichen Maßnahmen sind konkret geplant? Antwort zu 1 – 3: Die im Ortsteil Weißensee als Berliner Allee geführte B 2 (d.h. zwischen Lehder Str. / Gürtelstr. und Nachtalbenweg) ist eine Bundesstraße, für die nach den Regelungen des § 5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Gemeinde Berlin der Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrt ist. Aus diesem Grund liegt die Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen ausschließlich bei der Gemeinde Berlin. Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften Sanierung der Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird eine Neugestaltung des gesamten Straßenraumes vorgenommen. 2 Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung in der Vorbereitung. Im Rahmen dieser Untersuchung findet ein Abwägungsprozesses statt. Im Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung des Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden Defizite weitestgehend abzubauen. Frage 4: Wie werden in den Planungen zum Straßenumbau die Belange von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgänger berücksichtigt? Frage 5: Wie wird die neue Aufteilung der Straßenfläche auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmer aussehen? Antwort zu 4 – 5: Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehre wird unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche sorgfältig abgewogen. Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Frage 6: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Lärmemission an der Berliner Allee zu verringern? Antwort zu 6: Die Notwendigkeit von Lärmminderungsmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen sowie deren Umfang und konkrete Ausbildung wird im Zuge des Planungsprozesses ermittelt. Die Ergebnisse diesbezüglicher Untersuchungen werden unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit sowie der technischen Machbarkeit vorgeschlagener Maßnahmen in den weiterführenden Planungen zur Erneuerung der Berliner Allee berücksichtigt. Konkrete Maßnahmen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Frage 7: Inwiefern wurden die Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen zur Umgestaltung der Berliner Allee einbezogen? Antwort zu 7: Eine Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner der Berliner Allee fand bisher nicht statt, da noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen. Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und zu Zwischenergebnissen voraussichtlich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber hinaus beinhaltet der Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in den einzelnen Planungsphasen. 3 Frage 8: Soll das Kopfsteinpflaster auf der Berliner Allee zwischen Gehringstraße und Feldtmannstraße/Nüßlerstraße durch eine Asphaltfahrbahn ersetzt werden? Antwort zu 8: Straßenbaulastträger und damit zuständig für die Straßenunterhaltung ist das Straßenund Grünflächenamt Pankow. Nach Information des Straßen- und Grünflächenamt liegt für die Sanierung dieses Straßenabschnittes keine erhöhte technische Notwendigkeit und damit keine Priorisierung im Straßensanierungsprogramm des Bezirkes vor. Auch im Rahmen der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen besteht aufgrund der kaum anliegenden Wohnbebauung keine dringende Notwendigkeit zur Veränderung der Fahrbahndeckschicht in diesem Straßenabschnitt. Frage 9: Ab wann ist mit einem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Wann sollen diese abgeschlossen werden? Antwort zu 9: Angaben zu Ausführungsterminen der Baumaßnahme können unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Berlin, den 19.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11756 S18-11756