Drucksache 18 / 11 758 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 07. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) zum Thema: Fährlinie F11 und Antwort vom 24. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 758 vom 7. Juli 2017 über Fährlinie F11 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben: Frage 1: Wie stellt sich die Auslastung der Fährlinie F11 dar und zu welchen Zeiten wird die Fähre besonders stark genutzt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Wochentagen und Tageszeiten.) Antwort zu 1: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Fahrgasterhebung erfolgt nicht in dem Detaillierungsgrad, um die oben aufgeführte Aufschlüsselung zu erstellen. Die aktuellste Zählung erfolgte im Rahmen der VBB1- Erhebung 2016 (Juni/Juli) mit folgenden Ergebnissen: montags bis freitags rund 250 Fahrgäste davon ca. 62% Radfahrer 1 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg 2 samstags rund 350 Fahrgäste davon ca. 38% Radfahrer sonntags rund 650 Fahrgäste davon ca. 75% Radfahrer“ Frage 2: Wie bewertet der Senat die Wirtschaftlichkeit der Fährlinie? Antwort zu 2: Es erfolgt keine Bewertung der Wirtschaftlichkeit einzelner Linien. Frage 3: Welches Einzugsgebiet umfasst die Fährlinie? Antwort zu 3: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Fähre stellt bis zur Fertigstellung der Minna-Todenhagen-Brücke einen Teil des Europaradweges R1 dar. Hauptsächliches Einzugsgebiet im Sinne der Naherschließung sind die Kleingartenkolonien auf der Ostseite der Spree. Der Bereich um das Funkhaus Nalepastraße ist hingegen günstiger mit der Tram 21 über die Haltestelle Köpenicker Chaussee/ Blockdammweg zu erreichen.“ Frage 4: Gibt es Erhebungen, aus welchen Gründen die Fährlinie F11 von den Fahrgästen vorzugsweise genutzt wird? Antwort zu 4: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Wie den Zahlen zu 1) zu entnehmen ist, wird die Fähre hauptsächlich im Freizeitverkehr und von einem hohen Anteil an Radfahrenden genutzt.“ Frage 5: Beurteilt der Senat die Einführung der zukünftigen Buslinie 365 als ausreichend, um den Personenverkehr der Fähre zu ersetzen? 3 Frage 6: Unter welchen Bedingungen würde der Senat eine weitere Nutzung der Fährlinie für sinnvoll halten? Wäre die Fortführung der Fährlinie 11 in den Frühlings- und Sommermonaten beispielsweise denkbar? Antwort zu 5 und 6: Die Fähre war angesichts der fehlenden, festen Spreequerung die einzige Möglichkeit zur Überwindung dieses natürlichen Hindernisses. Mit der Etablierung einer Buslinie über die Brücke entfällt aus der Aufgabenstellung für den ÖPNV2 (Daseinsvorsorge) heraus die Notwendigkeit für den aufwändigen Übersetzverkehr an dieser Stelle. Frage 7: Ist es geplant, die freiwerdende Fähre im Rahmen einer neuen Fährverbindung an anderer Stelle in Treptow-Köpenick oder in einem anderen Bezirk zu nutzen? Antwort zu 7: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Nein, das Fährschiff ist vertraglich nur bis Ende 2017 gebunden und steht dem Berliner Verkehrsangebot ab 2018 nicht mehr zur Verfügung.“ Die BVG hat bei der Vergabe des Fährverkehrs keine Schiffe eingekauft, sondern Fährleistungen. Für das Los der F11 war der Betrieb bis zur geplanten Fertigstellung der Brücke 2017 ausgeschrieben. Insofern wird die Fähre nicht frei und steht damit auch nicht der BVG AöR oder dem Land Berlin zur Verfügung. Frage 8: Wie weit sind die neuen Busstationen von den ehemaligen Fähranlegepunkten entfernt? Antwort zu 8: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Auf der Seite „Wilhelmstrand“ befindet sich die nächstgelegene Bushaltestelle an der Kreuzung Grenzweg/ Nalepastraße ca. 600m Luftlinie (~730m Fußweg) entfernt. Auf der Seite der Baumschulenstraße bleibt weiterhin die Linie 170 bestehen. Die neue Linie 365 2 Öffentlicher Personennahverkehr 4 verkehrt dagegen ab S Baumschulenweg, so dass dort direkt in 6 S-Bahn- und 2 Buslinien umgestiegen werden kann. Umsteigemöglichkeiten werden ferner zur Buslinie 165 und den Tramlinien M17, 21, 27, 37, 60 und 67 geschaffen.“ Berlin, den 24.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11758 S18-11758