Drucksache 18 / 11 761 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 05. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) zum Thema: Berliner Polizei – Schießstätten und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11761 vom 5. Juli 2017 über Berliner Polizei - Schießstätten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seitens der Berliner Polizei wurde nachgefragt, aus welchem Grund die toxische Polizei Munition 9mm Parabellum Vm, der Fa. Dynamit Nobel Marke „GECO“ im Rahmen des Schießstand-Skandals nicht getestet wurde, zumal diese ja noch im Bestand des LKA KTI 31 ist. Wurde dies zwischenzeitlich nachgeholt? 3. Wurden die durch die Berliner Polizeibehörde, bzw. BIM in Auftrag gegebenen Gefahrenbeurteilungen und Gutachten (aus den Jahren 1996-2015) für die genutzten Schießanlagen unter den Bedingungen gefertigt, wie sie bei einem normalen Schießtraining in den 1970er, 80er und 90er Jahren vorherrschten? 4. Wurde im Rahmen der Gutachten auch das Schießtraining der Spezialeinheiten, die in einer Stunde Schießtraining ca. 2.000 Schuss 9mm Vm Sinoxid abgeben, und dieses teilweise täglich in der Schießanlage Bernauer Straße, Halle 7, beachtet, bzw. zwecks Gutachtenerstellung, nachgestellt? 5. Liegen hierzu Abschriften bei der internen Revision der Berliner Polizei vor? 6. Im Jahr 2006 wurde vom IAS (Institut für Arbeits- und Sozialhygiene) die Staubbelastung nach Schussabgabe gemessen. Unter welchen Voraussetzungen wurde, mit welcher Munition, diese Untersuchungsreihe durchgeführt? 7. Welche Dienstkräfte waren an diesen Testreihen beteiligt? 8. Wie viele Schüsse wurden abgegeben? 9. Wann genau fand diese Untersuchung statt? 10. Welche Schadstoffe (Bitte um genaue Auflistung), die bei einer Schussabgabe frei werden, wurden getestet ? Zu 1. und 3. bis 10.: Der Themenkomplex „Schießstätten“ ist aktuell Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 242 Js 730/17 anhängigen Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Berlin erteilt derzeit keine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren , um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. 2. Warum wurden die Mitarbeiter der Berliner Polizei, die als Schießausbilder und Spezialkräfte in der Zeit von 1985 bis 2010 ihren Dienst in unzulänglichen Schießanlagen der Berliner Polizei versehen mussten, nicht in die Studien zu Erkrankungen aufgrund der baulichen Mängel einbezogen? 2 Zu 2.: Seit März diesen Jahres führt die Charité eine Studie, durch die Aufschluss darüber geben soll, ob die Schießausbildung zu Atemwegsbeschwerden bzw. zu einer Minderung der Lungenfunktion und/oder zu einer Anreicherung von Blei, Mangan und Antimon im Organismus geführt hat. Zu diesem Zweck wird von der Charité der gesundheitliche Status dreier Personengruppen miteinander verglichen: 1. häufig schießende Personen (seit mindestens drei Jahren, mind. 3 Mal pro Woche und mind. 40 Wochen im Jahr Schießtraining), 2. selten schießende Personen (seit mindestens drei Jahren, maximal 1 Mal pro Jahr Schießtraining) und 3. nie schießende Personen. Durch die im Rahmen der Studie erhobenen Daten der häufig und der selten schießenden Personen wird auch erfasst, wie lange die Probanden über die Mindestzeit von drei Jahren hinaus Schießtrainingseinheiten absolviert haben. Damit können die im Rahmen der Studie erfassten Werte und Erkenntnisse in einen Zusammenhang mit der Dauer der – auch langjährigen - gesundheitlichen Belastungen durch die Teilnahme am Schießtraining in alten, mängelbehafteten Schießanlagen gesetzt werden. Für die Beurteilung der Auswirkungen einer Langzeitbelastung ist es daher auch von besonderem Interesse, dass sich insbesondere Dienstkräfte, die über lange Zeiträume hinweg an Schießtrainingseinheiten in den Raumschießanlagen der Polizeibehörde teilgenommen oder diese betreut bzw. beaufsichtigt haben, an der Studie der Charité beteiligen. Von einer Teilnahme an der Studie ausgeschlossen sind lediglich Dienstkräfte mit bereits medikamentös behandelten Leber-, Nieren- oder Lungenerkrankungen. Dies ist aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich, da erhöhte Schadstoffspiegel und Atemwegsbeschwerden auch andere Ursachen haben könnten und zur Vermeidung einer Verfälschung der Forschungsergebnisse jegliche die Vergleichbarkeit der drei Versuchsgruppen beeinflussende Vorbelastung der Studienteilnehmer von Beginn an ausgeschlossen sein muss. Berlin, den 27. Juli 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11761 S18-11761