Drucksache 18 / 11 766 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 11. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2017) zum Thema: Nutzung von Laien-Defibrillatoren im öffentlichen Raum und Antwort vom 25. Jul. 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11766 vom 11.07.2017 über Nutzung von Laien-Defibrillatoren im öffentlichen Raum __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Laien-Defibrillatoren (AED) sind derzeit im öffentlichen Raum in Berlin verfügbar, in Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden (bitte nach Bezirk und jeweiligen Standort aufschlüsseln)? Zu 1.: Die Anzahl der derzeit im öffentlichen Raum in Berlin verfügbaren Laien- Defibrillatoren ist wegen fehlender Melde- und Anzeigepflicht nicht abschließend bekannt. Auf der Internetseite www.berlin-schockt.de (Projekt des Arbeiter-Samariter- Bundes, unterstützt u.a. durch die Berliner Feuerwehr) sind 197 Standorte von Defibrillatoren verzeichnet, die jedoch sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche AEDs (automatisierter externer Defibrillator) umfassen und keine abschließende Auflistung darstellen. 2. Wie viele der im öffentlichen Raum befindlichen AEDs kamen im letzten Jahr zum Einsatz? Wird hierüber eine Statistik geführt? Zu 2.: Es ist nicht bekannt, wie viele der im öffentlichen Raum befindlichen AED im letzten Jahr zum Einsatz kamen. Eine Statistik über die Häufigkeit des Einsatzes von AED im öffentlichen Raum ist nicht bekannt. 2 3. Wie wird die Wartung der AEDs im öffentlichen Raum sichergestellt? Zu 3.: AEDs im öffentlichen Raum sind i.d.R. wartungsfrei. Falls nicht, ist die Wartung durch den Betreiber bzw. durch eine(n) durch den Betreiber beauftragte Person, Betrieb oder Einrichtung durchzuführen. Nimmt der Betreiber bei öffentlich zugänglichen AEDs regelmäßige Sichtprüfungen vor, entfällt auch die sicherheitstechnische Kontrolle auf Grundlage § 11 Abs. 2 MPBetreibV. 4. Werden bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in regelmäßigen Zeitabständen Übungen zur Anwendung der AEDs abgehalten? Zu 4.: Ja. Im Rahmen der freiwilligen Aus- und Fortbildung für Beamte und Angestellte sowie der verpflichtenden Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern wird gemäß DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) mindestens alle zwei Jahre eine Unterweisung bzw. Übung in der Verwendung von öffentlich zugänglichen AED, z.B. den AED in den jeweiligen Dienststellen, durchgeführt. 5. Sind die Standorte der im öffentlichen Raum vorhandenen AEDs im Einsatzleitsystem „IGNIS“ der Berliner Feuerwehr vermerkt? Wenn nein, warum ist das nicht vorgesehen? Zu 5.: Sofern der Berliner Feuerwehr Standorte von frei zugänglichen Laien-Defibrillatoren durch die Aufstellerin bzw. den Aufsteller des Gerätes mitgeteilt werden, werden diese im Einsatzleitsystem hinterlegt. Einige Geräte bauen bei der Aktivierung auch eine Telefonverbindung mit Freisprechfunktion zur integrierten Leitstelle der Berliner Feuerwehr auf. Derzeit sind in das Einsatzleitsystem der Berliner Feuerwehr 37 Standorte eingepflegt. Berlin, den 25.Juli 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11766 S18-11766