Drucksache 18 / 11 768 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 10. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) zum Thema: Rechtsberatungskosten für Berlin Energie und Antwort vom 28. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11768 vom 10.07.2017 über Rechtsberatungskosten für Berlin Energie ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Landesbetrieb Berlin Energie um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie hoch waren die Rechtsberatungskosten der Berlin Energie für die Konzessionsverfahren Strom und Gas und die entsprechende gerichtliche Interessenvertretung? Zu 1.: Die Rechtsberatungskosten der Berlin Energie für die Konzessionsverfahren Strom und Gas und die entsprechende gerichtliche Interessenvertretung betragen 2.431.755,34 Euro. 2. Welcher Anwaltskanzleien bedient sich Berlin Energie zur Verfolgung ihrer rechtlichen Interessen (bitte mit Aufschlüsselung der Kosten je Kanzlei)? Zu 2.: Mit der rechtlichen Beratung in den Konzessionsverfahren Strom und Gas sowie mit der entsprechenden gerichtlichen Interessenvertretung waren bzw. sind folgende Anwaltskanzleien befasst: - PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin Höhe der Rechtsberatungskosten: 2.237.378,41 Euro - Dr. Wessel/Prof. Lecheler Höhe der Rechtsberatungskosten: 37.465,00 Euro - Dr. Jörg Semmler, Rechtsanwalt beim BGH, Karlsruhe Höhe der Rechtsberatungskosten: 91.950,68 Euro 3. Wie sind die zugrundeliegenden Beratungsverträge ausgestaltet (Höhe Tagessatz, Pauschalbeträge , Laufzeit des Vertrages, Kündigungsmöglichkeiten, etc.)? 2 Zu 3.: Die zugrundeliegenden Beratungsverträge orientieren sich an der Dauer der durchzuführenden Konzessionsverfahren Strom und Gas. Sie spiegeln insoweit die Vorgaben der verfahrensleitenden Stelle an die sich in den Konzessionsverfahren Strom und Gas befindlichen Bieter wider. Eine gerichtliche Interessenvertretung ist jeweils auf den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits beschränkt . Die zugrundeliegenden Beratungsverträge tragen insbesondere den Varianten Rechnung, dass die Konzessionsverfahren Strom und Gas beendet werden, der Landesbetrieb Berlin Energie als Bieter in den vorgenannten Konzessionsverfahren zurückgezogen wird oder es sonstige Gründe zur vorzeitigen Vertragsbeendigung gibt. 4. Verfügt Berlin Energie über eigene energierechtliche Expertise? Falls ja, welche? Zu 4.: Nein. 5. Holt Berlin Energie rechtliche Zweitmeinungen zu den Rechtsberatungsleistungen ein bzw. verifiziert Berlin Energie die Rechtsausführungen der Anwaltskanzleien, um eventuellen Schaden zu minimieren (Sorgfaltspflicht in eigenen Angelegenheiten)? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie und in welchem Umfang? Zu 5.: Ja, das ist der Fall. Berlin Energie hat ein sog. erweitertes Kompetenzteam gebildet, in dem u. a. rechtliche Expertinnen und Experten mitwirken, die ihre Erfahrungen , Branchenkenntnisse und das entsprechende Fachwissen in die tägliche Arbeit der Berlin Energie einbringen und konkrete Fragestellungen begutachten oder beurteilen. Im Bedarfsfall werden von Berlin Energie externe rechtliche Gutachterinnen und Gutachter einbezogen. Berlin, den 28. Juli 2017 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11768 S18-11768