Drucksache 18 / 11 769 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 10. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) zum Thema: Autobahnsperrung A113 als erhöhte Verkehrsgefährdung für das Rudower Blumenviertel und Antwort vom 28. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11769 vom 10.07.2017 über Autobahnsperrung A113 als erhöhte Verkehrsgefährdung für das Rudower Blumenviertel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat, dass die eingeschränkte Nutzung auf der Stadtautobahn A113 zu einem Ausweichverkehr auf die umliegenden Straßen und auf das angrenzende Blumenviertel führt? Antwort zu 1: Der Senat bedauert, dass es zum Teil zu Ausweichverkehr auf die umliegenden Straßen kommt, setzt aber alles daran, dies so weit wie möglich zu minimieren. Um die Hauptverkehrsmengen weiterhin über die Autobahn führen zu können, stehen auf der Stadtautobahn weiterhin zumeist zwei Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung. Die vorgesehene Bauzeit ist durch einen Mehrschichtbetrieb optimiert worden, mit dem Ziel, dass schnellstmöglich alle Fahrspuren wieder zur Verfügung stehen. Mittels mehrmaliger Verkehrsbeobachtung konnte festgestellt werden, dass gegenwärtig das Verkehrsgeschehen auch im eingeschränkten Bereich der A113 weitgehend stabil ist. Seitens der Verkehrslenkung Berlin wurde eine geeignete Umleitung außerhalb des Blumenviertels ausgewiesen. Zusätzlich wurden auf der Umleitungsstrecke Lichtsignalanlagen angepasst. Dass der Verkehr zum Teil trotzdem auf die umliegenden, gewidmeten öffentlichen Straßen des Blumenviertels ausweicht, ist dennoch nicht zu verhindern. 2 Frage 2: Sind dem Senat (einschließlich dem Bezirksamt Neukölln) Anwohnerbeschwerden aus dem Blumenviertel dahingehend bekannt, dass mit dem Ausweichverkehr im Blumenviertel auch vermehrte Geschwindigkeitsübertretungen einhergehen? Antwort zu 2: Dem Bezirksamt Neukölln liegen aktuell keine Anwohnerbeschwerden über vermehrte Geschwindigkeitsübertretungen im Blumenviertel in Rudow wegen der Baumaßnahmen auf der Autobahn A113 vor. Es gab dort ein Anwohnerschreiben bevor die Baumaßnahme eingerichtet wurde, in dem erhöhter Lärm durch mehr Fahrzeugverkehr im Seidelbastweg befürchtet wurde. Der Verkehrslenkung Berlin liegt derzeit eine Beschwerde vor, in der auch Geschwindigkeitsüberschreitungen beklagt werden. Frage 3: Gibt es aus der Sperrung der A113 im Jahr 2016 („Betonkrebs“) Erfahrungen und Lehren, welche Maßnahmen zu einer Entzerrung der morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsbelastung im Blumenviertel führen können? Antwort zu 3: Konkrete Erfahrungen und Lehren und daraus resultierende Lösungsansätze zur Entzerrung der Verkehrsspitzen konnten aus der Baumaßnahme aus dem Jahr 2016 nicht abgeleitet werden. Baustellenbedingte Ausweichstrecken werden auf den jeweiligen Einzelfall bezogen durch die Verkehrslenkung Berlin angeordnet. Unabhängig von diesen Umfahrungsempfehlungen entscheiden jedoch alle motorisierten Verkehrsteilnehmer individuell sowohl ihre Fahrtzeit als auch ihren Fahrtweg. Frage 4: Gibt es vonseiten des Senats (einschließlich des Bezirksamts Neukölln) Bestrebungen, dass – in Anlehnung an das positive Beispiel im Rhodeländer Weg – eine Geschwindigkeitsbegrenzungsmarkierung auch im Blumenviertel auf die dortigen Straßen aufgetragen werden soll? Wenn ja, wann und wo soll dies konkret geschehen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Tempo-30 Zonen werden generell nur an den Ein- und Ausfahrten mit Verkehrszeichen beschildert. Innerhalb der Zonenbereiche sind Wiederholungen von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Blumenviertel sind zur besonderen Beachtung und zur Erhöhung der Akzeptanz aktuell Fahrbahnmarkierungen in Form der Zahl 30 im Flurweg und im Seidelbastweg aufgebracht worden. Weitere Fahrbahnmarkierungen sind seitens des Bezirksamts Neukölln nicht vorgesehen. Berlin, den 28.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11769 S18-11769