Drucksache 18 / 11 770 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 07. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) zum Thema: Schwimmausbildung der Berliner Kinder und Jugendlichen und Antwort vom 21. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 770 vom 07. Juli 2017 über Schwimmausbildung der Berliner Kinder und Jugendlichen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Berlin können zur Einschulung bereits schwimmen? 2. Wo haben diese Kinder das Schwimmen erlernt? Zu 1. und 2.: Es gibt hierzu keine statistischen Erhebungen in Berlin. 3. Wie wird die Schwimmfähigkeit in Berlin definiert? Zu 3.: Der Erwerb der Schwimmfähigkeit im Schwimmunterricht verfolgt das Ziel, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Wasser frei, ohne besondere Aufsicht und ohne sich und andere zu gefährden, bewegen können. Die Schwimmfähigkeit ist als Standard des Kompetenzbereichs Bewegen und Handeln im gemeinsamen Rahmenlehrplan 1 bis 10 der Länder Berlin und Brandenburg (Teil C Sport) im Bewegungsfeld „Bewegen im Wasser“ definiert und orientiert sich am Schwimmabzeichen Bronze. Die Schülerinnen und Schüler können: durchgehend ihr Alter, erhöht um fünf Minuten, schwimmen, sich unter Wasser fortbewegen und orientieren, einen Sprung aus ca. 1 m Höhe ausführen. 4. Gibt es Maßnahmen für die Kinder, die nach der 3. Klasse noch immer nicht schwimmen können? - - 2 Zu 4.: Die Berliner Bäder Betriebe (BBB), die Vereine des Berliner Schwimm-Verbandes (BSV), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und andere Veranstalter, z.B. private Schwimmschulen, bieten in allen Berliner Bezirken Kurse zum Erlernen des Schwimmens an. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Ferienschwimmkurse der BBB. Die Initiative „Schwimmen für ALLE“ sichert auch Kindern aus sozial schwachen Familien Plätze in den Kursen der Ferienschwimmschule. Die Kosten dafür übernehmen Patinnen und Paten. Kinder, die einen Patenschaftsplatz bekommen können, wählt der Kinder-, Jugend - und Gesundheitsdienst in den Bezirken aus. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüft gegenwärtig mit dem BSV und den Schulen, ob Kompaktkurse am Ende der 3. Klasse für diese Schülerinnen und Schüler in den Bezirken angeboten werden können. Hierzu bedarf es einer umfangreichen Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen (Transport, Aufsicht, Stundenplanung der Schulen). Ein Pilotprojekt ist für das Schuljahr 2017/2018 vorgesehen. 5. Wie steht der Senat einer Verlegung des verpflichtenden Schwimmunterrichts in die 1. Schulklasse bzw. sogar in die Kindertagesstätten gegenüber und welche Verknüpfungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus mit den Kitas? Zu 5.: Der Senat sieht die seit Jahren praktizierte Regelung der Erteilung des ganzjährigen Schwimmunterrichts an den Berliner Grundschulen in der 3. Klasse nach wie vor als pädagogisch sinnvoll an. Die Erfahrungen zeigen, dass in der 3. Klasse die Schülerinnen und Schüler im besten motorischen Lernalter sind, keiner zusätzlichen Hilfen vor und nach dem Schwimmunterricht bedürfen und in einer Gruppengröße von 12 bis 15 Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden können. Für Schulen, die ohne zusätzlichen Personaleinsatz den Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler in der 1. Klasse absichern und durchführen wollen, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, den Schwimmunterricht der 3. Klasse in der 1. Klasse zu organisieren . Für eine Verlegung des verpflichtenden Schwimmunterrichts in die Kindertagesstätten fehlen gegenwärtig bei den Erzieherinnen und Erziehern die notwendigen fachlichen Voraussetzungen (Lehrbefähigung Schwimmen, Rettungsschwimmerabzeichen in Silber). Kitas sollen im Bereich der Wassergewöhnung alle Möglichkeiten wahrnehmen, die in Berlin durch die BBB angeboten werden, um möglich allen Kindern rechtzeitig Vorerfahrung für den Schwimmunterricht zu vermitteln. Berlin, den 21. Juli 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11770 S18-11770