Drucksache 18 / 11 771 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 06. Juli 2017 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) zum Thema: Was wird aus dem Gelände des Bundesamts für Risikobewertung? und Antwort vom 27. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11771 vom 06. Juli 2017 über Was wird aus dem Gelände des Bundesamts für Risikobewertung? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die anderen Senatsverwaltungen und die eigenen nachgeordneten Behörden um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weiterhin Eigentümer der ehemals vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) genutzten Liegenschaften zwischen Thielallee, Corrensplatz, Bötticherstraße und Unter den Eichen? 2. Wie groß ist die Gesamtfläche der von der BImA verwalteten Gebäude und auf wie viele Gebäude verteilt sich diese Fläche? 2 3. Welche der Gebäude werden derzeit noch zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt? Inwieweit haben sich diese Zahlen im letzten Jahr verändert und mit welcher Entwicklung rechnet der Senat (vgl. Drs. 17/18850)? 4. Ist ein Ende der derzeitigen Nutzung als Unterbringungseinrichtung in den nächsten zwei Jahren geplant? Und wenn ja: Welche Prüfungen bezüglich der Nachnutzung wurden vonseiten des Senats und der BImA bisher unternommen bzw. werden in naher Zukunft unternommen werden? 5. Wie lange läuft der derzeitige Betreibervertrag noch und welche Kosten hat das Land Berlin für die genannten Liegenschaften derzeit zu tragen? 6. Besteht bei den genannten Gebäuden Sanierungsbedarf? Wenn ja: Wie hoch ist dieser und wer wird die Sanierung voraussichtlich finanzieren? Zu 1. bis 6.: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin der Liegenschaft Thielallee 88-92. Auf dem Gelände befinden sich laut Lageplanskizze 25 Gebäude. Die Häuser 8 und 9 werden dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) derzeit mietfrei von der BImA für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Sie haben eine Fläche von 6.530 m² bzw. 5.780 m² und bieten insgesamt die Kapazität zur Unterbringung von 340 Personen. Zum 20.07.2017 waren 208 Plätze der Notunterkunft belegt. Die Betriebs- und Nebenkosten für die Gebäude 8 und 9 betragen rund 37.000 € im Monat. Für den Betrieb der Unterkunft besteht eine Absichtserklärung, es fallen Kosten von rund 340.000 € im Monat für Unterbringung, Betreuung, Verpflegung, Sicherheitsdienstleistungen und Brandwachen an. Der Senat rechnet für das Jahr 2017 mit einem Gesamtzugang von etwa 8.600 Asylbegehrenden. Obwohl sich die Zugangszahlen auf einem niedrigeren Niveau bewegen als in den Jahren 2015 und 2016 besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, da der Umzug in Mietwohnungen für diesen Personenkreis aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin nur schleppend voran geht. 3 Da die geflüchteten Menschen auch mittelfristig in Unterkünften wohnen werden, ist eine Qualifizierung der Unterkünfte weg von Notunterkünften hin zu Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften entsprechend der Qualitätsanforderungen des LAF notwendig. Für den Standort Thielallee 88-92 hat die BImA am 26.06.2017 mitgeteilt, dass die Gebäude mittelfristig nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können, da für die benachbarte Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie für das Umweltbundesamt umfangreiche Sanierungsarbeiten anstehen und der Standort als Ausweichquartier benötigt wird. Die Pläne des LAF zur Qualifizierung und Sanierung der Flüchtlingsunterkunft werden aus diesem Grund nicht weiterverfolgt. Informationen zum Sanierungsbedarf, den weiteren Planungen und zur Zeitschiene für das gesamte Gelände können nur bei der BImA erfragt werden. Berlin, den 27. Juli 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11771 S1811771