Drucksache 18 / 11 772 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 27. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) zum Thema: Struktureller Linksextremismus in Berlin und Antwort vom 25. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 772 vom 27. Juni 2017 über Struktureller Linksextremismus in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Berliner Verfassungsschutz hat die Aufgabe, extremistische Bestrebungen zu beobachten und über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterrichten. Parteien, die sich im demokratischen Spektrum bewegen, fallen nicht unter diese Bestrebungen. Der Verfassungsschutz speichert in Übereinstimmung mit und auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben nur solche Daten, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind (vgl. Verfassungsschutzgesetz Berlin, VSG Bln). 1. Wie setzt sich die linksextremistische Szene im Land Berlin soziostrukturell zusammen? Sofern möglich, bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahrgängen, Geschlecht, Nationalität, Vorhandensein eines Migrationshintergrundes, Familienstand, Berufstätigkeit, Beruf, Bildungsniveau, Religionszugehörigkeit , Haushaltsgröße. Zu 1.: Das Alter der politisch motivierten Gewalttäterinnen und Gewalttäter links liegt nach einer Studie aus dem Jahr 2015 überwiegend zwischen 18 und 24 Jahren. Personen, die in auf Dauer angelegten linksextremistischen Strukturen aktiv sind, sind in der Regel älter. Es sind mehr Männer als Frauen in linksextremistischen Zusammenhängen aktiv. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Angehörigen der linksextremistischen Szene Berlins deutsche Staatsangehörige. Unter Verweis auf die Vorbemerkung können zu zahlreichen der erfragten Indikatoren keine Aussagen gemacht werden, darunter zu Religionszugehörigkeit, Familienstand und Haushaltsgröße. Zu einigen weiteren erfragten Indikatoren liegen lediglich punktuelle Erkenntnisse vor, sodass hierzu keine im Sinne der Anfrage repräsentati- Seite 2 von 6 ven Aussagen gemacht werden können (Migrationshintergrund, Berufstätigkeit, Beruf , Bildungsniveau). 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der soziostrukturellen Zusammensetzung des Vereins Rote Hilfe e.V.? Sofern möglich, bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahrgängen, Geschlecht, Nationalität, Mitglieder mit Migrationshintergrund, Familienstand, Berufstätigkeit, Beruf, Bildungsniveau, Religionszugehörigkeit, Haushaltsgröße Zu 2.: Über den „Rote Hilfe e.V.“ können im Hinblick auf die Fragestellung keine repräsentativen Aussagen gemacht werden, da eine Speicherung aller Mitglieder im Sinne der Aufgabenerfüllung des Berliner Verfassungsschutzes nicht erforderlich ist. 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Rote Hilfe e.V. über personelle Verbindungen zu den Parteien SPD, DIE LINKE oder Bündnis 90/Die Grünen verfügt? Wenn ja, welche personellen Verbindungen bestehen zwischen den Mitgliedern des Vereins Rote Hilfe e.V. und den Mitgliedern der genannten Parteien? 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Rote Hilfe e.V. über finanzielle Verbindungen zu den Parteien SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen oder deren parteinahen Stiftungen verfügt ? Wenn ja, welche finanziellen Verbindungen bestehen zwischen dem Verein Rote Hilfe e.V. und den genannten Parteien oder deren parteinahen Stiftungen? Zu 3. und 4.: Siehe Vorbemerkung. 5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Verein Rote Hilfe e.V. in der Vergangenheit in irgendeiner Art und Weise mittels Steuergeldern gefördert wurde, z.B. via Weitergabe von Fördergeldern durch andere Geförderte? Wenn nicht, welche Kenntnisse liegen der Landesregierung vor? Zu 5.: Darüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Alle Informationen aus dem Besteuerungsverfahren , die einen Steuerfall betreffen, sind durch das Steuergeheimnis i. S. d. § 30 Abgabenordnung (AO) geschützt und dürfen daher ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht offenbart werden. 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Organisationsstruktur der sogenannten „Interventionistische Linke“? Sofern möglich, bitte aufschlüsseln nach Geburtsjahrgängen, Geschlecht , Nationalität, Mitglieder mit Migrationshintergrund, Familienstand, Berufstätigkeit, Beruf , Bildungsniveau, Religionszugehörigkeit, Haushaltsgröße. Zu 6.: Wie in vergleichbaren auf Dauer angelegten linksextremistischen Strukturen liegt das Durchschnittsalter über dem von politisch motivierten Gewalttäterinnen und Gewalttätern . Unter Verweis auf die Vorbemerkung können zu zahlreichen der erfragten Indikatoren keine Aussagen gemacht werden, darunter zu Religionszugehörigkeit, Familienstand und Haushaltsgröße. Zu einigen weiteren erfragten Indikatoren liegen lediglich punktuelle Erkenntnisse vor, sodass hierzu keine im Sinne der Anfrage repräsentativen Aussagen gemacht werden können (Migrationshintergrund, Berufstätigkeit, Beruf , Bildungsniveau). Im Übrigen verweist der Senat auf die Antwort zu Frage 1. 7. Ist der Landesregierung bekannt, ob die „Interventionistische Linke“ über personelle Verbindungen zu den Parteien SPD, DIE LINKE oder Bündnis 90/Die Grünen verfügt? Wenn ja, welche Seite 3 von 6 Verbindungen bestehen zwischen den Mitgliedern der „Interventionistische Linke“ und den Mitgliedern der genannten Parteien? Zu 7.: Da die „Interventionistische Linke“ ausdrücklich das Ziel verfolgt, eine Brückenfunktion zu Akteurinnen und Akteuren in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen auszuüben , kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie über Verbindungen zu Parteien verfügt. Im Weiteren siehe Vorbemerkung. 8. Ist der Landesregierung bekannt, über welche finanziellen Verbindungen die „Interventionistische Linke“ zu den Parteien SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen oder deren parteinahen Stiftungen verfügt? Wenn ja, welche finanziellen Verbindungen bestehen zwischen der „Interventionistische Linke“ und den genannten Parteien oder deren parteinahen Stiftungen? Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass die „Interventionistische Linke“ ihre Verbindungen in alle gesellschaftlich relevanten Bereiche u.a. dazu nutzt, finanzielle Mittel zu rekrutieren. 9. Arbeitet die Landesregierung in irgendeiner Art und Weise, z.B. durch finanzielle Förderung, mit der Amadeu-Antonio-Stiftung zusammen? Wenn ja, in welcher Art und Weise arbeitet die Landesregierung mit der Amadeu-Antonio-Stiftung zusammen? Zu 9.: Es gibt keine direkte Zusammenarbeit oder Förderung der Amadeu Antonio Stiftung durch die Landesregierung. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung fördert jedoch im Rahmen des Berliner Landesprogramms „Demokratie . Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus “ ein Projekt der Amadeu Antonio Stiftung mit dem Titel „Praxisstelle für antisemitismus - und rassismuskritische Jugendarbeit“. Die Stiftung erhält dafür Zuwendungsmittel im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. 10. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Amadeu-Antonio-Stiftung (auf Seite 14 der von ihr veröffentlichten Broschüre „"Geh sterben!" - Hate Speech und Kommentarkultur im Internet“), dass Rassismus gegen Weiße keine gesellschaftliche Dimension habe und daher abwertende Aussagen über Weiße nicht unter Hate Speech fallen? Zu 10.: Der Begriff „Rassismus“ und sein Geltungsbereich werden in sozialwissenschaftlichen Fachdebatten zum Teil unterschiedlich interpretiert, dies auch im Kontext sogenannter Hassrede. Der Berliner Senat versteht die hier wiedergegebene Aussage als Beitrag innerhalb einer pluralistischen Debatte. 11. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass sich aus linksextremistischen Gruppierungen oder der linksextremistischen Szene im Land Berlin terroristische Strukturen entwickeln, die Anschläge auf Personen, wie z.B. Bürger, Politiker oder Polizeibedienstete, und/oder Gegenstände oder Gebäude, wie z.B. öffentliche Einrichtungen, unternehmen? Zu 11.: Die Ereignisse rund um die Rigaer Straße sowie zuletzt im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg markieren eine besorgniserregende Entwicklung, die auf ein Sinken der Hemmschwelle im Hinblick auf bislang in der linksextremistischen Szene nicht vermittelbare Gewalt gegen Personen hindeutet. Dabei scheinen in Berlin ins- Seite 4 von 6 besondere die aus Sicht der linksextremistischen Szene aktuell virulenten Themenfelder Anti-Gentrifizierung und Anti-Faschismus bzw. Anti-Rassismus („Antifra“) Auslöser für eine Emotionalisierung der Diskussion zu sein. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie vermeintliche „Faschisten“ waren bereits vorher von einem vermeintlichen Gewaltverzichtskonsens gegenüber Personen ausgenommen. Ansätze für eine Entwicklung terroristischer Strukturen sind jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar. 12. Kam es seit 2010 zu Fällen von öffentlicher Unterstützung linkextremistischer Organisationen, Personen, Veranstaltungen oder Aktionen durch zum jeweiligen Zeitpunkt aktive, ehemalige oder spätere Mitglieder des Abgeordnetenhauses oder der Landesregierung? 13. Kam es seit 2010 zu Fällen von öffentlicher Unterstützung linkextremistischer Organisationen, Personen, Veranstaltungen oder Aktionen durch zum jeweiligen Zeitpunkt aktive, ehemalige oder spätere sonstige Mandatsträger? Zu 12. und 13.: Darüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 14. Wie bewertet die Landesregierung die etwaige öffentliche Unterstützung linksextremistischer Personen, Veranstaltungen oder Aktionen durch Mitglieder des Abgeordnetenhauses und sonstige Mandatsträger? Zu 14.: Da der Senat keine derartigen Daten erfasst, können diese auch nicht bewertet werden . Der Senat lehnt jede Unterstützung extremistischer Organisationen ab. 15. Wie viele Personen wurden in Berlin seit 2010 durch linksextremistisch motivierte Gewalttaten verletzt oder getötet? Bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Straftatbestände sowie den involvierten linksextremistischen Organisationen aufschlüsseln. Zu 15.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Im Rahmen des KPMD-PMK werden nur Opfer statistisch gezählt. Opfer sind natürliche Personen, die durch eine strafbare Handlung körperlich geschädigt wurden oder Seite 5 von 6 geschädigt werden sollten. Personen, die durch eine Straftat auf andere Weise (z. B. materiell) geschädigt wurden, werden statistisch nicht gezählt. Aufgrund des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und der damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen sind im KPMD-PMK erhebliche Erfassungsrückstände zu verzeichnen, die derzeit durch die Polizei Berlin aufgearbeitet werden. Dadurch kann es bei der Beantwortung von Anfragen zur Beauskunftung von unterschiedlichen Fallzahlen kommen, da diese sich durch die noch immer erfolgenden Nacherfassungen auch weiterhin noch signifikant verändern können. Die statistische Erfassung wird wie folgt abgebildet: Opfer von Gewaltdelikten der PMK - links nach Deliktsbereich und Verletzungsgrad 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Erpressung 0 0 2 0 1 1 0 unbekannt 0 0 2 0 1 1 0 Körperverletzung 28 60 19 26 24 34 34 ohne 11 14 5 12 3 16 11 leicht verletzt 15 38 9 9 9 13 15 schwer verletzt 1 0 0 2 2 0 1 unbekannt 1 8 5 3 10 5 7 Landfriedensbruch 7 2 3 3 14 5 12 ohne 0 0 0 1 2 2 0 leicht verletzt 7 1 1 2 2 1 8 unbekannt 0 1 2 0 10 2 4 Raub 0 4 1 3 3 2 3 ohne 0 2 1 1 1 1 1 leicht verletzt 0 2 0 0 0 0 0 schwer verletzt 0 0 0 1 0 0 0 unbekannt 0 0 0 1 2 1 2 Tötungsdelikte 0 1 0 0 0 0 0 unbekannt 0 1 0 0 0 0 0 Widerstandsdelike 0 0 0 0 0 1 0 unbekannt 0 0 0 0 0 1 0 Opfer PMK - links gesamt 35 67 25 32 42 43 49 ohne 11 16 6 14 6 19 12 leicht verletzt 22 41 10 11 11 14 23 schwer verletzt 1 0 0 3 2 0 1 unbekannt 1 10 9 4 23 10 13 Seite 6 von 6 Tödlich verletzte Opfer wurden im angefragten Zeitraum nicht registriert. Linksextremistische Organisationen, die evtl. an den einzelnen Straftaten beteiligt sein könnten, werden dabei nicht statistisch erfasst. 16. Wie viele Polizeibeamte wurden seit 2010 während der Ausübung ihres Dienstes Opfer linksextremistisch motivierter Straftaten? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, aufgenommene Ermittlungsverfahren , Tatvorwurf, Verfahrensabschluss, Strafmaß, Anzahl der geschädigten Polizeibeamten , Tatort, Kontext des Polizeieinsatzes. Zu 16.: Fallzahlen der PMK – links sowie die Anzahl der dazugehörigen Opfer werden im KPMD-PMK erfasst. Eine separate statistische Erhebung zu geschädigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgt nicht. 17. Wie viele der im Sicherheitsapparat der ehemaligen DDR beschäftigten Personen wurden nach 1990 aus ihrem Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienst entlassen und wie viele wurden in den Folgejahren erneut im Bereich des Öffentlichen Dienstes beschäftigt? Bitte aufschlüsseln nach hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit. Zu 17.: In Bezug auf verbeamtete Dienstkräfte und Tarifbeschäftigte liegen keine Kenntnisse über Personen, die nach einer Tätigkeit für den Sicherheitsapparat der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach 1990 aus ihrem Dienstverhältnis entlassen und in den Folgejahren erneut im öffentlichen Dienst beschäftigt wurden, vor. Es werden keine Statistiken geführt. 18. Sieht die Landesregierung in „Outing“-Aktionen eine Gefahr für den inneren Frieden? Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. welche Gegenmaßnahmen wird die Landesregierung zukünftig ergreifen? Zu 18.: Der Senat beobachtet mit Besorgnis, dass im Rahmen sogenannter „Outing“-Aktionen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden können. Hier muss konsequent geltendes Recht angewendet werden. 19. Wie viele linksextremistische sogenannte Info- oder Recherchedienste, die systematisch Informationen über den „politischen Gegner" sammeln, existieren in Berlin? Bitte den Namen der Internetpräsenz und die im jeweiligen Impressum aufgeführten Verantwortlichen nennen. Zu 19.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 25. Juli 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11772 S18-11772