Drucksache 18 / 11 773 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 29. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) zum Thema: Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Berlin und Antwort vom 24 Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. Drucksache 18 / 11 773 vom 29. Juni 2017 über Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung einer Kompensationsstrategie für Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft? Antwort zu 1: Die Kompensationsstrategie für das Land Berlin umfasst sechs Handlungsfelder, in denen der Erarbeitungsstand differiert: 1. Aktualisierung des Berliner Bewertungsverfahrens (Methode) 2. Konzeptionelle Untersetzung der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (Flächen und Maßnahmen) 3. Entwicklung eines Ökokontos 4. Kompensationsmaßnahmen im Wald 5. Artenschutzkonzept 6. Kompensationsinformationssystem (KIS) Die Aktualisierung des Berliner Bewertungsverfahrens (Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin) und auch die konzeptionelle Untersetzung der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (GAK) werden bis zum Herbst 2017 abgeschlossen sein. Die Entwicklung eines bauleitplanerischen Ökokontos auf Grundlage der Ergebnisse der GAK-Untersetzung könnte vorbehaltlich der Bereitstellung einer Anschubfinanzierung im Doppelhaushalt 2018/2019 initialisiert werden. Der Umgang mit gestiegenen artenschutzrechtlichen Planungsanforderungen in der 2 wachsenden Stadt macht zusätzlich eine Konzeption für den Artenschutz notwendig. Auch werden mögliche Kompensationsmaßnahmen im Wald geprüft und in die Kompensationsstrategie integriert. (Zum Kompensationsinformationssystem (KIS) siehe Antwort zu Frage 3. und 6.) Frage 2: Bis wann soll ein Naturschutzcent für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entwickelt werden? Antwort zu 2: Inwieweit eine Natur-Cent-Regelung, wie sie in Hamburg beschlossen wurde, für das Land Berlin anwendbar ist, bedarf der Prüfung. Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass ein Natur-Cent nicht der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen dient und beide Instrumentarien rechtlich wie fiskalisch voneinander zu unterscheiden sind. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind aufgrund der Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz rechtlich verpflichtend und dem jeweiligen Vorhabenträger, d.h. dem Verursacher des Eingriffs, zuzuordnen. Die Natur-Cent-Regelung in Hamburg ist hingegen angelehnt an zusätzliche Einnahmen aus der Grundsteuer, die zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutz und der Landschaftspflege generell zur Verfügung gestellt werden. Frage 3: In welchen Bezirken werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeldzahlungen bereits dokumentiert? Frage 6: Welche Möglichkeiten gibt es für die Bürger/innen Berlins, neben dem Angebot im Geodatenkatalog, sich über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu informieren? Wie plant der Senat, die Informationsmöglichkeiten zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu verbessern? Antwort zu 3 und 6: Auf Nachfrage bei den Bezirken haben sieben Bezirke hinsichtlich der Dokumentation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeldzahlungen geantwortet. Es zeigt sich, dass es keine einheitliche Vorgehensweise und Aktenlage hierzu gibt. Neben einer direkten Anfrage im jeweiligen Bezirksamt ist es den Bürger/innen möglich, sich über die Karte Kompensationsflächenkataster sowie den zugehörigen Sachdatenbestand im Geodatenkatalog den Stand der umgesetzten Kompensationsflächen und –maßnahmen im Land Berlin zu informieren (Kompensationsverzeichnis gem. § 19 Abs. 4 des Berliner Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 17 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes). Um die Information zu verbessern, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Fachverfahren Kompensationsinformationssystem (KIS) entwickelt. Mit diesem soll erreicht werden, dass Planungs- und Steuerungsaufgaben, der Abgleich bezirklicher und gesamtstädtischer Kompensationsflächen,- maßnahmen und -ziele sowie die Beantwortung parlamentarischer Anfragen schnell und zügig erfolgen können. Die Art der Datenerfassung und rechtlich vorgeschriebene Dokumentation wird so entwickelt, dass eine dezentrale Dateneingabe und – verwaltung bei der Hauptverwaltung und in jedem Bezirk möglich ist. 3 Ab der webbasierten Einführung des KIS werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeldzahlungen zentral dokumentiert. Frage 4: Welche und wie viele Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft wurden in den Jahren 2010-2016 durch Ersatzgeldzahlungen kompensiert? (Bitte auflisten nach Jahr und Bezirk) Frage 5: Welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2010-2016 durch Ersatzgeldzahlungen (mit dem Haushaltstitel 11193) finanziert? Wie ist der aktuelle Stand bei den finanzierten Vorhaben? Welche Mittel wurden und werden zukünftig für diese Maßnahmen eingesetzt? Welche Mittel wurden für die Kompensationsmaßnahme „Grünes Band Berlin“ eingesetzt? Antwort zu 4 und 5: Aufgrund der noch ausstehenden einheitlichen Dokumentation in den Bezirken ist eine Übersicht der Ersatzgeldzahlungen nicht möglich. Es wurden überwiegend Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (insbes. des Bodens durch Versiegelungen sowie der Fauna und Flora durch Entnahmen) und des Landschaftsbildes (insbes. durch Überformungen oder Veränderungen der typischen Ausprägung) durch Ersatzgeldzahlungen kompensiert. Oft handelt es sich dabei um sehr kleine Vorhaben mit geringen Beeinträchtigungen (z.B. durch den Einbau von Aufzügen an U-Bahnhöfen im Rahmen des behindertengerechten Umbaus). Im Haushaltsjahr 2010 wurden Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 184.674,46 EUR beim Kapitel 1210, Titel 11193 vereinnahmt, die für die Aufwertung des ehemaligen Mauerstreifens im Bezirk Pankow / Grünes Band Berlin verwendet werden bzw. wurden: - 3.029,00 EUR für den behindertengerechten Umbau der U-Bahnhöfe Voltastraße im Bezirk Mitte (1.560,00 EUR) und Samariterstraße im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg (1.469,00 EUR). - 8.400,00 EUR für den Bau des Elektronischen Stellwerkes Waidmannslust im Bezirk Reinickendorf. - 173.245,46 EUR für den Ausbau der B 96 einschl. der notwendigen Baumfällungen in Lichtenrade im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Diese Mittel wurden in 2011 für den Grunderwerb eines Grundstücks an der Klemkestraße im Grünen Band Berlin verausgabt. Im Haushaltsjahr 2011 wurden Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 490,00 EUR beim Kapitel 1210, Titel 11193 für die Errichtung des Elektronischen Stellwerkes – Unterzentrum Berlin im Bereich des Güterbahnhofs Frankfurter Allee im Bezirk Lichtenberg vereinnahmt, die für die Aufwertung des ehemaligen Mauerstreifens im Bezirk Pankow / Grünes Band Berlin verwendet werden. Im Haushaltsjahr 2012 wurden Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 13.798,16 EUR beim Kapitel 1210, Titel 11193 vereinnahmt, die für die Aufwertung des ehemaligen Mauerstreifens im Bezirk Pankow / Grünes Band Berlin verwendet werden: - 12.878,16 EUR für den Ausbau des Streckennetzes der DB Netz AG im Land Berlin. - 920,00 EUR für die Umbaumaßnahmen am U-Bahnhof Wutzkyallee im Bezirk Neukölln. 4 Im Haushaltsjahr 2013 wurden Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 7.662,45 EUR beim Kapitel 1210, Titel 11193 vereinnahmt: - 1.840,00 EUR für den Ausbau der Buswendeschleife Tempelhofer Damm (einschl. der notwendiger Baumfällungen) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Mittel wurden verausgabt für Baumpflanzungen in der Parklandschaft Tempelhofer Freiheit. - 5.822,45 EUR für den Ausbau des GSMR-Funknetzes der DB Netz AG an verschiedenen Standorten im Land Berlin. Diese Mittel sind vorgesehen für die Aufwertung des ehemaligen Mauerstreifens im Bezirk Pankow / Grünes Band Berlin. Im Haushaltsjahr 2014 wurden Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 73.094,00 EUR beim Kapitel 1210, Titel 11193 vereinnahmt: - 64.397,16 EUR für den Ausbau des GSMR-Funknetzes der DB Netz AG an verschiedenen Standorten im Land Berlin. Die Mittel sind vorgesehen für die Aufwertung des ehemaligen Mauerstreifens im Bezirk Pankow / Grünes Band Berlin. - 8.696,52 EUR für Straßenbahnbaumaßnahmen am Müggelseedamm im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Mittel wurden den Berliner Forsten für Laubholzpflanzungen auf Forstflächen im Forstamt Köpenick zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Im Haushaltsjahr 2015 wurden Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 32.756,43 EUR beim Kapitel 1210, Titel 11193 vereinnahmt, die für die Aufwertung des ehemaligen Mauerstreifens im Bezirk Pankow / Grünes Band Berlin verwendet wurden und werden sollen. - 30.882,18 EUR für den Bau des Umspannwerkes „Abnehmeranlage Ost“ der DB- Energie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Davon wurden 18.769,66 EUR für die Erweiterung und Aufwertung entlang des Verbindungsweges Schulzestraße zum Grünen Band Berlin (nördliche Zuwegung zum S-Bahnhof Wollankstraße) im Bezirk Pankow verausgabt. - 1.874,25 EUR für die Umbaumaßnahmen am U-Bahnhof Rudow im Bezirk Neukölln. Im Haushaltsjahr 2016 wurden Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 177.805,60 EUR beim Kapitel 1210, Titel 11193 vereinnahmt: - 172.285,60 EUR aus dem Planfeststellungsbeschluss Invalidenstraße im Bezirk Mitte. Diese Mittel waren die Voraussetzung für naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen beim Bau des Sellerparks im Bezirk Mitte. - 2.400 EUR von der DSK für Baumfällarbeiten im Bezirk Mitte. Diese Mittel waren die Voraussetzung für naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen beim Bau des Sellerparks im Bezirk Mitte. - 3.120 EUR für die Umbaumaßnahmen am U-Bahnhof Halemweg. Die Mittel sind vorgesehen für die Aufwertung des ehemaligen Mauerstreifens im Bezirk Pankow / Grünes Band Berlin. 5 Über die Verwendung des Ersatzgeldes wird regelmäßig zu den Haushaltsberatungen gegenüber dem Abgeordnetenhaus berichtet. Berlin, den 24.07.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11773 S18-11773